Sascha Binder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bückner hat es erwähnt: Beim Glücksspiel gibt es sehr breite Übereinstimmung, was die Regelungen, die Zielsetzung und die Kontrolle des Glücksspiels in seiner ganz unterschiedlichen Art betrifft – mal eine Schattierung mehr in Richtung Liberalisierung, mal vielleicht mehr in Richtung staatliches Monopol oder bessere Kontrolle. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will heute beim Thema Kontrolle bleiben. Wenn man die Begründung des Gesetzentwurfs aufmerksam liest, stellt man fest: Die Regierung kommt selbst zu dem Ergebnis, dass die Kontrolldichte nicht die Intensität aufweist, die man sich eigentlich vorstellt. Insbesondere die Kontrolle in den Kommunen wird ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt. Das heißt, wir haben Regelungen in diesem Land, die nicht ausreichend kontrolliert werden. Man könnte an dieser Stelle auch von einem Vollzugsdefizit sprechen. Jetzt handelt der Haushaltsgesetzgeber, plant Stellen in diesem Bereich und zentralisiert das Ganze am Regierungspräsidium Karlsruhe. Es gibt in der Begründung des Gesetzentwurfs auch eine sehr umfangreiche Gegenrechnung, wonach sich diese Stellen aufgrund von Gebührenerhebungen selbst tragen. Wenn das so ist, frage ich mich: Warum schaffen wir dann nicht mehr Stellen? Denn mehr Stellen würden auch mehr Gebühreneinnahmen bedeuten, vor allem aber würde es bedeuten, dass die Regelungen, die wir in der Vergangenheit getroffen haben und die wir mit diesem Gesetz treffen, ordentlich kontrolliert werden. Die Frage ist, ob diese wenigen Stellen, die an einem Punkt in Baden-Württemberg verortet sind – im Regierungspräsidium Karlsruhe –, in der Lage sind, das Kontrolldefizit, das vor Ort und im ganzen Land besteht, tatsächlich abzumildern. Ich habe da meine Zweifel. Deshalb ist die Frage: Beschließen wir heute Regeln – und haben wir solche Regeln bereits, Herr Minister –, die wir nicht ausreichend kontrollieren können? Wäre es notwendig, hier eine höhere Dichte vorzusehen? Denn Sie schreiben in der Begründung selbst: Wünschenswert wäre – und eigentlich notwendig –, dass einmal im Jahr kontrolliert wird. Das ist aber nicht gewährleistet. Ob das mit den Stellen im Regierungspräsidium Karlsruhe, auch mit der Zusammenlegung mit den Wettanbietern, tatsächlich erfolgversprechend ist, werden wir sehen. Das heißt, am Ende werden Regelungen nur dann die richtigen sein, wenn ode – 116. Sitzung – Mittwoch, 19. Februar 2025 wir ausreichend Leute haben, die deren Einhaltung kontrollieren. Ich habe bei diesem Ansatz meine Zweifel, meine Damen und Herren. Deshalb bin ich überzeugt, dass Glücksspiel, ob man es – – Kollege Bückner, die Frage ist nicht, ob ich das gut finde, ob andere das schlecht finden. Wir müssen es eben regeln. Und wenn wir etwas regeln, müssen wir auch kontrollieren. Natürlich kommt den Kommunen im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung da eine wichtige Position zu – verbunden im Übrigen mit einer im Zweifelsfall auch nicht ganz zu unterschätzenden Einnahmequelle aus diesen Einrichtungen, vor allem, wenn man dann auch kontrolliert. Wir müssen uns dies also in Zukunft genau anschauen. Über diese Änderung hinaus hoffe ich, dass die Umsetzung des nächsten Glücksspielstaatsvertrags dann nicht wieder vier Jahre dauern wird, so wie dieses Mal. Denn der Begründung entnehme ich, dass die Regierung selbst ein Kontrolldefizit annimmt, und dann frage ich mich, warum man vier Jahre lang gewartet und dieses Vollzugs- und Kontrolldefizit nicht früher ausgeglichen hat. Schließlich galt es lediglich, Regelungen aus einem Staatsvertrag in Landesgesetz zu überführen – keine hochkomplexe Angelegenheit. Insofern hoffe ich, dass wir da in Zukunft schneller werden, dass wir besser werden und auskömmlicher reagieren. Denn es gibt eigentlich gar keinen Grund, es nicht schneller zu machen; die Übereinstimmung ist bei diesem Thema – Kollege Bückner, da gebe ich Ihnen recht – hier im Parlament nämlich sehr hoch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
