Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich sehe auch Kopfschütteln bei den Sprecherinnen und Sprechern, die noch Redezeit haben. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ja! Nichts provozie- ren!) Damit ist die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf für heute beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8020 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen zu überweisen. – Sie widersprechen dem nicht. Dann ist es so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich komme zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz – LMG) – Drucksache 17/8021 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Verkehrsminister Hermann. Bitte sehr. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel der Landesregierung ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger mobil sein können, und zwar so, dass es klimaschonend, zuverlässig, barrierefrei und bezahlbar ist. Das ist das Ziel der Landesregierung, und mit dem Landesmobilitätsgesetz wollen wir diesem Ziel näherkommen und die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass das möglich ist – schlank und innovativ. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Es gibt einen zentralen Grundsatz dieses Gesetzes, der lautet: Wir wollen den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, ihnen Möglichkeiten schaffen, etwas zu tun, aber wir schreiben es nicht vor, weder hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten noch der Parkraumkontrolle oder der Koordination von Radnetzen. Es ist im wahrsten Sinn des Wortes ein Ermöglichungsgesetz für Kommunen, also Städte, Gemeinden und Landkreise. Wie ist dieses Gesetz aufgebaut? Wir haben einen allgemeinen Teil und dann einen speziellen Teil. Im allgemeinen Teil definieren wir, was wir uns unter nachhaltiger Mobilität vorstellen und was wir mit diesem Gesetz erreichen wollen. Ich zitiere an dieser Stelle wörtlich aus dem Gesetz, da in diesem Satz sehr kompakt dargestellt ist, was wir meinen: Nachhaltige Mobilität bedeutet eine umwelt- und klimafreundliche, verlässliche, bezahlbare, sozial gerechte, barrierefreie, sichere, resiliente, bedarfsgerechte und leistungsfähige Mobilität. Das ist ein langer Satz, aber er enthält alles. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Ulli Ho- ckenberger CDU) riode – 114. Sitzung – Mittwoch, 29. Januar 2025 Das ist der gesetzliche Rahmen, für den wir weitere Ausarbeitungen vorgenommen haben. Es gibt vier Spezialbereiche, in denen wir das ausformuliert haben. Das sind Bereiche, die bisher nicht gesetzlich gefasst sind. Es gab ja eine Zeit lang die Vorstellung, dass man in ein Mobilitätsgesetz alles, was die Mobilität thematisch irgendwie berührt, hineinpackt. Das haben wir nicht gemacht. Andernfalls wäre es ein Riesengesetz geworden. Denn wir haben schon ein ÖPNV-Gesetz, wir haben ein Straßengesetz. Und darin haben wir schon ziemlich viel geregelt. Deswegen haben wir das auch bestehen lassen und regeln jetzt das neu, was bisher noch nicht geregelt ist. Ich komme zum ersten Bereich. Das ist der Bereich des Radwegebaus. Hier geht es darum, dass das Ganze besser koordiniert wird. All diejenigen, die mit dem Rad unterwegs sind, kennen die Situation: Man kommt an eine Kreis- oder eine Ortsgrenze und der Radweg geht einfach nicht weiter. Das liegt eben daran: In einem Ort oder einem Kreis wird der Radweg gebaut und im anderen nicht. Das ist ziemlich ärgerlich, denn man will ja gern in einem Zug weiterfahren, auf einem Netz weiterfahren. Genau deswegen haben wir schon vor Jahren das Konzept der Koordination von Radwegen innerhalb eines Landkreises, aber auch zwischen den Landkreisen entwickelt (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) und dafür auch die Radkoordinatoren erfunden. Die gibt es jetzt schon seit 2020. Das sind Fachkräfte, die den Gemeinden, den Landkreisen helfen, diese Koordination, diese Planungsaufgaben wahrzunehmen. Denn wir haben festgestellt: Das war über viele Jahre kein Thema. Also gibt es kein Personal, also wird es nicht gemacht. Diese Aufgabe haben eigentlich doch viele Landkreise und Gemeinden angenommen. Immerhin haben 25 von 44 Landkreisen diese Förderung angenommen. Das war freiwillig. Wir haben es zur Hälfte und auf Zeit gefördert. Wir haben daraus geschlossen: Das ist eine wichtige Aufgabe. Das wollen wir für alle machen. Denn es ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, wenn in einem Landkreis etwas geht und in einem anderen nichts – nur weil es die einen gemacht haben und die anderen nicht. Wir bieten allen an, dass sie es machen können, damit endlich ein lückenloses Radwegenetz entsteht. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Die Land- kreise wollen es doch gar nicht! – Gegenruf: Abwarten!) Nun haben wir festgestellt, dass einige Landkreise – allen voran der Präsident des Landkreistags – viel Energie darauf verwendet haben, dass sie es nicht bekommen – was erstaunlich ist, weil sie sonst immer andersherum agieren. Aufgrund dieser Kritik haben wir gesagt: Gut, wir machen aus der Mussregelung eine Sollregelung, und man kann begründet aussteigen – begründet aussteigen. Aber ich möchte die Kreistagsdebatte erleben, bei der ein Kreistag das Angebot des Landes – eine Stelle zur Koordination der Planung von Radwegen, die das Land komplett zahlen würde – ablehnt. Wir fordern die Landkreise auf: Nehmt (Minister Winfried Hermann) das Angebot an! Wenn nicht, ist es sehr schade, vor allem für diejenigen, die gern Rad fahren. Aber klar ist: Es ist eine Sollregelung, und man hat eine Opt-out-Möglichkeit geschaffen. Das war auch der CDU ziemlich wichtig. Da haben wir nachgegeben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE – Zuruf des Abg. Dr. Chris- tian Jung FDP/DVP) Ich will an dieser Stelle sagen, weil die Opposition sicherlich wieder fragt, warum das alles so lange gedauert hat: Es gab wahrscheinlich kaum ein Gesetz, worüber man so lange so viel diskutiert hat. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Wir haben das Gesetz grundlegend verändert. Wir haben es verschlankt. Wir haben viele Einwände aufgenommen. Wir haben nicht nur auf die CDU gehört. Es gab auch viele Gremien, die da eine Rolle gespielt haben. Und daraus ist dann eben dieser Vorschlag geworden. Es ist auch ein Kompromiss. Ich sage immer: Lieber ein guter Kompromiss als nichts. Und das ist ein guter Kompromiss, den wir heute vorlegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der nächste Punkt ist, dass die Staaten der EU gehalten sind, für eine nachhaltige Transformation der öffentlichen Verkehrsmittel und der öffentlichen Flotten zu sorgen. Da gibt es Quoten, die in den nächsten Jahren ansteigen. Dafür mussten wir eine Umsetzung finden. Es gibt ein Bundesgesetz, wonach die Länder zuständig sind. Und jetzt mussten wir eine Regelung für Omnibusse finden, die mit öffentlichen Mitteln beschafft werden, aber auch für die anderen Fahrzeuge: Müllfahrzeuge, Klein-Lkws, was auch immer zu einem städtischen Fuhrpark gehört. Alles, was öffentlich bezuschusst und öffentlich beschafft wird, muss in den kommenden Jahren sukzessive klimafreundlich werden. Dazu haben wir eine Regelung gefunden. Auch da gab es einen harten Kampf. Der WBO, also der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen, wollte, dass wir die Branchenregelung nehmen, dass man innerhalb der Branche sozusagen die Quote erfüllen kann – nicht ein einzelnes Unternehmen, sondern eines kann mehr und ein anderes weniger machen. Zusammen halten sie die Quote ein. Wir haben einen eigenen Vorschlag gemacht. Den fanden die Omnibusunternehmer nicht besser. Wir haben letztlich nachgegeben und gesagt: Okay, dann machen wir die Branchenvereinbarung. Das heißt aber auch, dass die Verantwortung für die Erfüllung bei der Branche liegt. Das gilt wiederum nicht für die kommunalen Fahrzeuge. Da liegt die Verantwortung für die Einhaltung bei uns, und das werden wir natürlich auch überprüfen. Auch das haben wir übrigens immer gesagt: Das machen wir schlank und einfach. Aber klar ist: Wenn man öffentliche Mittel ausgibt, muss man auch schauen, ob sie effizient und richtig eingesetzt werden, und dazu stehen wir auf jeden Fall. ode – 114. Sitzung – Mittwoch, 29. Januar 2025 Meine Damen und Herren, das war jetzt der Bereich Antriebswende, aber ich will schon noch einmal dazusagen: Wir haben viel über die Busse und darüber gestritten, wie wichtig das ist, aber 70 % der Fahrzeuge sind keine Busse, sondern andere Fahrzeuge. Insofern sind die Kommunen jetzt auch gefordert, die Quoten zu erfüllen. Ich hoffe auch, dass viele Gemeinderäte und auch Kreistage erkennen – sie haben ja meist auch Klimaschutzziele –, dass sie jetzt einen Beitrag leisten müssen, weil das einfach eine gesetzliche Regelung ist. Ich gehe davon aus, dass man die erfüllt. Ich komme zum dritten Punkt: Parken. Beim Parken besteht einerseits das Problem, dass man viel Parksuchverkehr hat, aber andererseits ist es beim Parken oft so, dass sehr oft wild und gefährlich geparkt wird. Es ist erstaunlich, dass jeder fünfte Unfall für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende aus einer Falschparksituation entsteht, dass also so geparkt worden ist, dass man nicht sieht, dass ein Kind über die Straße läuft oder ein Radfahrer von der anderen Seite kommt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Parkraumbewirtschaftung der Kommunen verbessern und dass wir die Parkraumbewirtschaftung effizienter und moderner gestalten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Wir schaffen mit diesem Gesetz als erstes Bundesland eine digitale Parkraumbewirtschaftung. Es wird also zukünftig möglich sein, dass Kommunen mit einem Fahrzeug die Straßen entlangfahren und auch Parkplätze abfahren können und fotografisch festhalten können, ob konform vorgegangen wurde, ob sie bezahlt haben, ja oder nein. Das ist ein sehr effizientes Verfahren; denn ein solches Fahrzeug kann pro Stunde rund tausend Fahrzeuge kontrollieren und aufnehmen; wenn das ein Mensch machen würde, würden es gerade mal rund 50 sein. Jetzt höre ich natürlich: „Datenschutz, Datenschutz!“ Dazu ist zu sagen: Das haben wir mit dem Datenschutzbeauftragten entwickelt und geklärt, dass erstens die Bilder sofort gelöscht werden und dass zweitens auch die Bilder, die für dieses Geschäft unerheblich sind, verpixelt werden. Das Verfahren ist also datenschutzmäßig einwandfrei, und es löst das Problem, das viele Kommunen haben, die gern mehr machen würden, aber kein Personal dafür zur Verfügung haben. Dieses Verfahren ist schlank und personalschonend, und ich denke, es ist gut, dass wir da Vorreiter sind, wenn auch nur in Deutschland, nicht in Europa. In anderen europäischen Ländern – Niederlande, Frankreich oder Polen; wenn Sie dort Urlaub gemacht haben, haben Sie es vielleicht schon festgestellt – ist das gängige Praxis. Wir ziehen nach und sind immerhin innerhalb von Deutschland weiterhin die Pioniere. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Jetzt komme ich zum vierten und umstrittensten Punkt. Das ist der Mobilitätspass. Der Mobilitätspass ist eine neue Konstruktion. Wir nehmen Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern oder von Kfz-Halterinnen und -Haltern ein und geben sie in Form eines Zeitfahrscheins wieder zurück. Insofern ist der Einwand, wir belasteten schwer, nicht richtig, weil wir die Einnahmen 1 : 1 zurückgeben. Aber nicht alle nutzen es, und (Minister Winfried Hermann) deswegen bleibt auch etwas für den ÖPNV übrig. Damit fördern wir den ÖPNV. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das kann ja nicht funktionieren!) – Jetzt kommt der Einwand, so funktioniert es nicht. Wir haben aber wie bei keinem anderen Gesetz mit 21 Kommunen, Landkreisen sowie drei Vorreiterkommunen im Detail alle Varianten durchgespielt, durchgerechnet, auch mit unterschiedlichen Beträgen und unterschiedlichen Formen. Wir haben vier Varianten – es war ja noch die Arbeitgeberabgabe dabei, auch die Maut war dabei – durchgespielt und durchgerechnet, damit es keine wilde Entscheidung nach Geschmack wird, sondern eine Entscheidung auf der Grundlage von Informationen und Rechenmodellen. Herausgekommen ist: Es funktioniert, auch mit kleinen Beträgen, auch mit erstaunlich kleinen Beträgen: Bereits etwa 10 € pro Monat können schon viel helfen und können in dem einen Kreis 10 Millionen € oder 11 Millionen € bedeuten und in einer anderen Stadt vielleicht 30 Millionen €. Es ist alles durchgerechnet. Es ist ja so: Diese Drittfinanzierung ist ja entwickelt worden, weil man festgestellt hat, dass es den Kommunen, den Landkreisen an Geld für einen guten ÖPNV fehlt. Alle wollen es machen, doch am Ende heißt es: „Wir würden gern, aber wir haben das Geld nicht, weil wir zunächst eine Schule sanieren oder ein Krankenhaus bauen müssen.“ Deswegen ist diese Idee der Drittnutzerfinanzierung entstanden. Ich denke, auch das ist ein gutes Angebot – und ich betone: ein Angebot. Keine Kommune, kein Landkreis muss es machen. Man kann es machen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das gibt einen Flickenteppich!) Man muss dann darüber diskutieren, ob man das will. Neulich waren wir in Konstanz. Dort haben wir mit dem Bürgermeister und den Stadtwerken geredet, und da hieß es: „Uns fehlt das Geld für diese und jene Linie; wir müssen die eigentlich demnächst streichen.“ Da sage ich: „Das ist genau die Situation, auf die das neue Gesetz zielt; wenn das neue Gesetz durch ist, könnt ihr das neue Vorhaben neu finanzieren.“ Wir wollen, dass konkret auch der ÖPNV verbessert werden kann und dass vor allem vermieden wird, dass er wieder schlechter wird. Also insofern auch hier ein gutes Angebot, eine gute Ermöglichung zur besseren Finanzierung. (Beifall bei den Grünen – Zuruf: Begeisterung bei den Grünen!) Liebe CDU, ich habe zwar ziemlich angegeben, wie innovativ und modern ich bin, ich muss aber sagen: Bei der Betrachtung der Geschichte stimmt das Bild nicht ganz. Es war zu Beginn der Neunzigerjahre, als ein Abgeordneter namens Kretschmann für die Grünen die Idee einer Nahverkehrsabgabe eingebracht hat. Der innovative Ministerpräsident Späth fand es so gut, dass er gesagt hat: Da lassen wir ein Gutachten machen, ob das rechtlich geht. Daraufhin haben sie festgestellt: Es geht rechtlich. Späth ist dann in der Zwischenzeit gestürzt, und dann kam Teufel. riode – 114. Sitzung – Mittwoch, 29. Januar 2025 (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Und Teufel hat mit seinem neuen Verkehrsminister Thomas Schäuble gesagt: Gute Sache, das machen wir! Jetzt fragen Sie sich, wieso es 35 Jahre gedauert hat, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Weil die noch mal nachge- dacht haben!) bis wir es dann endlich in einer neuen Koalition übernehmen. Es kam zu Verhandlungen der Großen Koalition, und aufgrund der SPD und des Einwands vom Fraktionsvorsitzenden Oettinger ist es dann nicht umgesetzt worden. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Aber eine gute Idee!) Sie sehen also: eine alte Idee, aber eine gute Idee. Sie hat überlebt, und deswegen setzen wir sie um. Wir sollten uns also nicht allzu sehr auf die Schulter klopfen. Auch schon früher waren Leute innovativ. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir so ein innovatives Finanzierungskonzept den Kommunen endlich zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, das war der Reigen durch das Gesetz. Ich finde, es ist ein gutes Gesetz, ein innovatives Gesetz. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mit uns gerungen haben, zuallererst bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die wirklich lange daran gearbeitet und zahllose Stunden der Verhandlungen gehabt haben mit der SPD – nicht mit der SPD –, mit der CDU. (Heiterkeit bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Chris- tian Jung FDP/DVP) Wer jetzt gerade fehlt, ist der Chefverhandler der CDU, Herr Moser, der fast anderthalb Jahre lang mit uns verhandelt und jedes Wort umgedreht hat. Wir haben alles durchgesprochen. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Also, es gibt wahrscheinlich kein anderes Gesetz, das schon bei der Einbringung (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Immer noch schlecht!) so viele Veränderungen und so viele Diskussionen erfahren hat. Ich möchte allen danken, die es ermöglicht haben, auch der CDU, dass sie am Schluss gesprungen ist und es nicht verhindert hat. Schließlich haben wir es auch im Koalitionsvertrag verankert. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
