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Hans-Jürgen Goßner

AfD 29.01.2025 Sitzungen 17/114

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem digitalen Bauantrag und nach der überaus innovativen Idee, Tiny Häuser auf Traode – 114. Sitzung – Mittwoch, 29. Januar 2025 fohäuschen zu bauen, beraten wir heute über den Entwurf des Landesplanungsgesetzes. Jetzt wurde erst richtig deutlich, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen offensichtlich der Motor und der Taktgeber in dieser Landesregierung ist. Herzlichen Glückwunsch dazu. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Die Digitalisierung der Behördenabläufe ist ein wichtiges und richtiges Anliegen. Deutschland allgemein – nicht nur Baden-Württemberg – ist im Vergleich zu anderen europäischen, insbesondere skandinavischen, und asiatischen Ländern sehr weit hintendran. Es ist sinnvoll, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen über die elektronischen Medien zu regeln. Viele Regelungen sind überfällig. Auch und gerade die Veröffentlichung im Internet bringt – zumindest dann, wenn der Bevölkerung bekannt ist, wo sie sich die benötigten Informationen holen kann – große Vorteile. Hier besteht Nachholbedarf. Bereits bei der Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren im Jahr 2022 haben wir unsere Bedenken dahin gehend geäußert. Die Umstellung der Behördenabläufe darf nicht zu einem Verlust an demokratischer Mitbestimmung führen oder einem Verlust demokratischer Legitimation dienen. Bereits jetzt sind die Planungsmöglichkeiten der Gemeinden durch Bundes-, EU- und Landesvorgaben so weit eingeschränkt, dass Bürgermeister und Gemeinderäte kaum mehr wirklich innovative Ideen umsetzen können. Ob der Gesetzentwurf wirklich den in ihn gesetzten Hoffnungen – Beschleunigung, Digitalisierung, Vereinfachung und Innovation – gerecht wird, wird die Praxis zeigen. Im Moment haben wir den Eindruck, dass hier der Nachholbedarf, der hinsichtlich der Digitalisierung in den Baurechtsbehörden herrscht, ein wenig verringert wird und längst überfällige Schritte der Digitalisierung vollzogen werden. Das ist zu begrüßen. Aber: Digitalisierung bedeutet nicht immer nur eine Vereinfachung, sondern ist gerade im Prozess der Umstellung der Prozesse mit enormen Herausforderungen behaftet. Einen Willen zur Vereinfachung können wir indes nicht feststellen. Die Vorgaben und Vorschriften bleiben inhaltlich weitgehend bestehen. Inhaltliche Innovationen sehen auch wir nicht. In der dramatischen Lage, in der sich der Wohnungsmarkt gerade befindet, müsste über sehr viel radikalere Änderungen nachgedacht werden. Nichtsdestotrotz haben wir den Eindruck gewonnen, dass der Gesetzentwurf aus den Überlegungen der betroffenen Behörden heraus geschrieben wurde und aus der Feder der Praktiker stammt. Insofern sehen wir als demokratische Fraktion in diesem Haus (Zuruf von der AfD: Als einzige demokratische Frak- tion!) den Gesetzentwurf positiv und werden ihm voraussichtlich auch zustimmen. Wir hoffen, dass sich, wie in dem Gesetzentwurf angekündigt, das Vorhaben positiv auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auswirkt. Das hängt natürlich auch von der Umsetzung ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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