Hans-Peter Storz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, gerade im ländlichen Raum ist es oft so, dass die Eigentümer über den Bodenrichtwert, der festgesetzt wird, sagen: „Der passt einfach nicht; entweder ist es ein landwirtschaftliches Grundstück oder ich kann es zur Wohnbebauung gar nicht nutzen.“ Die Eigentümer werden dann aufgefordert, auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten liegen bei 600 € plus. Meine Frage ist: Besteht, wenn die Eigentümer infolge des Gutachtens recht bekommen, die Möglichkeit, dass sie die Kosten für dieses Gutachten erstattet bekommen?
