Dr. Gisela Splett
Vielen Dank. – Zu Frage 1 will ich betonen: Uns war es bei unseren gemeinsamen Diskussionen im Gesetzgebungsprozess wichtig, dass wir eine verfassungskonforme Regelung hinbekommen, die auch in zukünftigen Jahren für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Finanzverwaltung und die Kommunen umsetzbar und handelbar ist und die auch transparent ist. Das war für uns erst einmal die Maßgabe. Wir sind dann mit der Frage eingestiegen: Ist das Bodenwertmodell verfassungskonform? Wir haben uns dazu auch Expertise eingeholt. Das Modell geht vom Bodenwert aus. Für die Grundstücke der Grundsteuer B wird zunächst einmal der Bodenwert festgestellt. Da gilt dann auch der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Ich kann da also nicht irgendwie beliebig differenzieren. Wir haben uns damals wirklich Gedanken darüber gemacht, wie wir begründen können, dass wir Wohnen mit dem Abschlag von 30 % entlasten wollen. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Insoweit stellt sich einfach die Frage, ob es rechtssicher möglich wäre, da eine Öffnung zu ermöglichen, entweder landesweit durch eine andere Zahl oder, was Sie anregen, durch eine Öffnungsmöglichkeit für die Kommunen. Ich meine, man muss sich genau anschauen, ob man da nicht verfassungsrechtlich in ein Risiko geht. Denn am Ende ist es uns wichtig, dass die Kommunen in der Lage sind, die Grundsteuer zu erheben. Es ist mir wichtig, auch das noch mal zu betonen: Es ist ja keine Steuer, von der wir, das Land, profitieren. Vielmehr ist sie eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Wir haben uns hier im Landtag wirklich viel Arbeit damit gemacht, wir haben uns auch in der Landesverwaltung viel Arbeit gemacht, um die Kommunen in diesen Zustand zu versetzen. Ich nehme aber an, dass wir Ihre Frage noch weiter diskutieren werden. Zu den Kiesflächen: Da bin ich, ehrlich gesagt, ein bisschen überfragt. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Wir unterscheiden ja Grundsteuer A und Grundsteuer B. Ich würde einmal annehmen, die Kiesflächen sind Außenbereich (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) und Grundsteuer A. Bei der Grundsteuer A sind wir ja originär gar nicht in unserem eigenen Grundsteuergesetz, sondern da haben wir uns an die Regelungen aus dem Bundesmodell angehängt. Insoweit bin ich da nicht sicher, wie es mit den Kiesflächen ist. Das könnten wir aber gern nachreichen oder im Dialog klären.
