landtag-bw.de ↗

Dr. Gisela Splett

29.01.2025 Sitzungen 17/114

Vielen Dank für diese Nachfragen. – Wir haben damals die 30 % bewusst so vorgeschlagen, und zwar auf der Grundlage der Daten, die wir zu diesem Zeitpunkt hatten. Es war also eine Abschätzung, was eine gute Zahl sein könnte. Im Übrigen kann man da auch nicht ganz beliebig unterwegs sein, denn man muss es ja auch verfassungsfest begründen. Wir haben diese Privilegierung fürs Wohnen damals mit der Bedeutung begründet, die die Wohnraumversorgung der Bevölkerung hat, und das entsprechend in die Gesetzesbegründung eingebaut. Vorweggeschickt sei: Wir haben noch keine Übersicht, da noch nicht alle Kommunen ihre Bescheide erstellt haben. Ich meine, es gibt auch Kommunen, die ihre Hebesätze noch nicht festgelegt haben. Insoweit haben wir noch keine komplette Übersicht. Was wir jetzt sehen und hören, ist, dass es sehr unterschiedlich ist, weil die kommunale Struktur unterschiedlich ist: Es gibt Kommunen, die haben große Gewerbegebiete, es gibt welche mit kleineren Gewerbegebieten, es gibt im Übrigen Gewerbe nicht nur im Gewerbegebiet, sondern es gibt auch innerörtlich Gewerbe, das dann unter Umständen ganz andere Bodenpreise zugrunde gelegt bekommt. Wir gehen davon aus, dass sich Wohnen zumindest im landesweiten Schnitt nicht wesentlich verteuert. Was sich verteuert – das war ja von vornherein klar –, ist die Grundsteuer für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke. Die müssen Sie sozusagen zu den sonstigen Grundstücken dazunehmen, die keine Wohngrundstücke sind. Wir haben den Eindruck, dass wir da ganz gut liegen. Vorausgeschickt, wie gesagt: Wir haben noch nicht alle Daten. Wir können im Moment immer nur punktuell Kommunen sehen. Noch eines, wenn ich darf: Sie fragen, ob es da trotzdem eine Belastungsverschiebung gibt. Das Problem bei der Frage nach der Belastungsverschiebung ist ja immer: Was ist Ihr Maßstab? Ob Sie die jetzigen Werte als gerechtfertigt, als gerecht, als sinnvoll ansehen, messen Sie sozusagen daran, inwieweit sie von den alten Werten abweichen. Die alten Werte waren aber – das hat ja das Bundesverfassungsgericht festgestellt – nicht mehr korrekt, weil sie auf sehr alten Datengrundlagen beruhten; sie waren nicht mehr verfassungskonform. Deswegen haben wir immer dann, wenn sich die Argumentation, egal, an welcher Stelle, um eine Belastungsverschiebung dreht, das Problem, dass wir gar keinen guten Ansatzpunkt haben, um die heutigen Werte mit den früheren Werten zu vergleichen.

Alle Reden von Dr. Gisela Splett Protokoll ↗