Andreas Schwarz
Einbringung!) – Ja, Erste Beratung. Wir machen ja keinen Schnelldurchgang. Es ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen und nicht der Regierung. (Abg. Anton Baron AfD: Der Einheitsfraktionen!) Deshalb nutzen wir die Beratungszeit, die dafür notwendig ist. (Sascha Binder) Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, leisten wir nicht nur unseren Beitrag zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch zur rechtlichen Grundlage und damit zur Transparenz für politische Stiftungen in Baden-Württemberg. Was der Gesetzentwurf zeigt – aber vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts –, ist, dass der Haushaltsgesetzgeber bei der Frage, welche Stiftungen der Haushaltsgesetzgeber finanziell unterstützt, bisher keine falsche Entscheidung getroffen hat. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ist das ein Witz? – Abg. Anton Baron AfD: Im Bundestag sieht es anders aus!) Das heißt: Wir haben im Landtag richtig gehandelt und sehen ein weiteres richtiges Handeln darin, heute einen Gesetzentwurf einzubringen, der besagt, dass Stiftungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung einhalten sollen. Wenn das auch die Kollegen Lede Abal und Deuschle hier so nennen, wundert es mich schon, dass dann das Gegrummel auf der rechten Seite immer lauter wird. Da gibt es eigentlich keinen Grund zum Gegrummel, sondern da muss man eigentlich Applaus klatschen, weil das eine Selbstverständlichkeit ist. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Ba- ron AfD: Ohne gesetzliche Grundlage die Mittel zugeschoben, Herr Binder! Also erzählen Sie uns hier nichts!) – Nein!
