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Andreas Deuschle

CDU 18.12.2024 Sitzungen 17/112

Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Politische Stiftungen gehören schon lange zu Baden-Württemberg. Ihre Angebote stehen jeder Bürgerin und jedem Bürger offen. Wenn wir sie mit Steuermitteln fördern, wenn wir ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit unterstützen, dann ist das nichts anderes als Bildungsförderung im gesellschaftlichen Pluralismus. Ja, politische Stiftungen sind ein wichtiger Teil der politischen Kultur im Land. Gerade weil das so ist, weil die politischen Stiftungen die Demokratie lehren und verkörpern, müssen wir auch für diese einstehen. (Andreas Deuschle) Der Auftrag – der Kollege hat es soeben gesagt – des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Der Haushaltsgesetzgeber kann nicht mehr länger frei über die Stiftungsförderung entscheiden. Es braucht vielmehr eine gesicherte gesetzliche Grundlage dafür. Mit dem heutigen Gesetzentwurf tun wir genau das, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat: Wir schaffen die Grundlage für die Finanzierung politischer Stiftungen, und zwar eine klar strukturierte, unbürokratische und nachvollziehbare Grundlage. Wir orientieren uns bei diesem Gesetz nicht nur am Vorbild des Bundes, sondern auch ganz eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben etwa ausdrücklich klargestellt, dass es unbedenklich ist, die Stiftungsfinanzierung in gewisser Weise einzuschränken. Explizit erwähnt wurde die Einschränkung auf diejenigen Stiftungen, deren anerkennende Partei eine dauerhafte Grundströmung darstellt. Das bedeutet: Erst dann, wenn eine Partei mehrfach den Sprung in den Landtag schafft, kommt die mit ihr verbundene Stiftung für eine Förderung überhaupt infrage. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir sagen dabei wie im Bund: Aller guten Dinge sind drei. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) Der dreimalige Parlamentseinzug ist Voraussetzung dafür, Geld vom Staat zu bekommen. Ich finde, das ist eine sachgerechte Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Seltsam!) Nicht nur sachgerecht, sondern eben auch notwendig ist, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sicherstellen: Nur die Stiftungen können gefördert werden, die auch für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. (Abg. Carola Wolle AfD: Wer bestimmt das? – Ge- genruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das Bundesverfassungsgericht, ganz einfach!) Auch hier liegen wir ganz auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts. Wer daran Zweifel hat, der zweifelt an der Rechtsstaatlichkeit unseres Staatsaufbaus. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD) Damit kein falscher Zungenschlag aufkommt, darf ich mit Erlaubnis des Präsidenten Randnummer 246 des Urteils zitieren: Nimmt der Gesetzgeber im Wege der Ausgestaltung der staatlichen Stiftungsfinanzierung Eingriffe in die Chancengleichheit der politischen Parteien vor, bedarf es dazu besonderer gesetzlicher Regelungen, die zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet und erforderlich sind ... Dabei kommt als gleichwertiges Verfassungsgut insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen: Diese Voraussetzung gilt für alle Stiftungen in gleicher Weise. Keine Stiftung wird von vornherein benachteiligt, ode – 112. Sitzung – Mittwoch, 18. Dezember 2024 (Zurufe von der AfD, u. a.: Nein! – Überhaupt nicht! – Abg. Anton Baron AfD: Vorher hat zwei Mal ein- ziehen gereicht!) unsere Demokratie nur von vornherein geschützt. Es ist nicht zu viel verlangt, dass Stiftungen das vertreten, was unsere Verfassung uns aufgibt, nämlich eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist das Mindeste, was drin sein muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein dritter Punkt ist mir bei diesem Gesetzentwurf wichtig. Wir sorgen nicht für mehr Bürokratie, sondern führen die bisherige Praxis de facto fort. Über die Förderung wird also auch künftig die Landeszentrale für politische Bildung entscheiden. Jedoch wird die Entscheidung nur noch im Einvernehmen mit dem Innenministerium getroffen. So stellen wir sicher, dass es für die Stiftungen nach wie vor einen Ansprechpartner und eine Entscheidung gibt. Gleichzeitig wird die notwendige Kompetenz des Innenministeriums immer mit einbezogen. Ich denke, das ist ein pragmatischer Ansatz, der Rechtssicherheit für alle schafft. An dieser Stelle bleibt mir nur noch, meinen Dank an die Kollegen von den Grünen, an Daniel Lede Abal, an die SPD, an Sascha Binder, an die FDP/DVP, an Jochen Haußmann, zu richten, (Abg. Anton Baron AfD: Einheitsparteien! An die Einheitsfraktionen!) dass wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam und konstruktiv als demokratische Fraktionen hier im Hohen Haus auf den Weg gebracht haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche auch von dieser Stelle ein frohes Fest. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei der SPD und FDP/DVP – Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD: Das war eine Bankrotterklärung der Demokratie, was Sie da abgegeben haben!)

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