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Daniel Lede Abal

GRÜNE 18.12.2024 Sitzungen 17/112

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Sie, Herr Präsident, sind der Erste, der den ganzen Namen vorgetragen hat. Herzlichen Dank dafür. Kommen wir zum Thema. Wir haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die politischen Stiftungen vorgelegt. Die politischen Stiftungen in Baden-Württemberg blicken auf eine lange und erfolgreiche Tradition zurück. Ihr Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildung in unserem Land ist von unschätzbarem Wert. Diese wichtige Arbeit wurde auch schon bisher durch öffentliche Mittel des Landes Baden-Württemberg unterstützt. Am 22. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. (Abg. Anton Baron AfD: Wer musste da klagen?) Es stellte fest, dass die Voraussetzungen, unter denen politische Stiftungen Bundesförderungen erhalten, in einem Parlamentsgesetz geregelt werden müssen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch für Baden-Württemberg bindend und muss umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag hat dies übrigens für die Bundesebene bereits umgesetzt. Es ist hier im Landtag unsere gemeinsame Aufgabe, gemeinsame und übergreifende Regelungen für die Finanzierung der politischen Stiftungen zu schaffen. Um die Förderung der von den Parteien anerkannten Einrichtungen weiterhin auf ein solides Fundament zu stellen, schaffen wir mit diesem Gesetz die notwendige gesetzliche Grundlage. Diese Regelungen gewährleisten die Transparenz und Fairness und stellen die wichtige Arbeit der Stiftungen sicher. Gleichzeitig stellen wir im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auch klar: Nur Stiftungen, die mit beiden Beinen de – 112. Sitzung – Mittwoch, 18. Dezember 2024 auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, haben Anspruch auf Förderung. Damit bekennen wir uns zu unserer Verantwortung für die Förderung der politischen Bildung. Wir senden ein deutliches Signal. Wir bleiben für die Einrichtungen ein verlässlicher Partner. Die Voraussetzungen für die Bewilligung prüft, wie gehabt, die Landeszentrale für politische Bildung. Neu hinzu kommt nun aber das Innenministerium. Das Innenministerium wird – so sieht es das Gesetz vor – die Verfassungstreueprüfung kompetent und mit hoher Expertise durchführen. Im Landeshaushalt ändert sich indes an der Gesamthöhe der Förderung nichts. Die im Landeshaushalt festgelegte Höhe der Fördermittel unterstreicht die Bedeutung, die wir dieser Aufgabe beimessen. Ich danke sehr meinen Kollegen Andreas Deuschle, Sascha Binder und Jochen Haußmann sowie ihren Fraktionen, mit denen wir gemeinsam dieses Gesetz ausgearbeitet haben, das wir als gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen einbringen. Wir begreifen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Gesetz als eine Chance. Es bietet uns die Möglichkeit, die Förderung politischer Bildung in Baden-Württemberg auf ein noch stabileres Fundament zu stellen. Damit stärken wir nicht nur die Arbeit der politischen Stiftungen, sondern letztendlich auch unsere Demokratie. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft aktive politische Bildung betreibt und einen lebendigen demokratischen Diskurs verfolgt. Am Ende möchte ich noch meinen herzlichen Dank hinzufügen, und zwar an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags, die uns die Arbeit hier im Saal ermöglichen. Ich wünsche Ihnen allen, auch den Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, fröhliche Weihnachten. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

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