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Daniel Lindenschmid

AfD 18.12.2024 Sitzungen 17/112

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf verfolgt wichtige Ziele, z. B. die angestrebte Digitalisierung und Vereinheitlichung, welche wir begrüßen. Allerdings stößt der Gesetzentwurf auch auf Herausforderungen in der praktischen Umsetzung. Viele Regelungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes sind für Praktiker ärgerlich ode – 112. Sitzung – Mittwoch, 18. Dezember 2024 und umständlich, beispielsweise in der Frage der Aufhebbarkeit von Verwaltungsakten. Bei der digitalen Verarbeitung personenbezogener Daten, etwa bei der öffentlichen Auslegung von Dokumenten, könnten Datenschutzprobleme hervorgerufen werden. Hierbei müssen ausreichende Datenschutzmaßnahmen in den Gesetzesvorschriften berücksichtigt werden, insbesondere bei der Onlinebereitstellung sensibler Informationen. Ein weiteres Problem könnten die verlängerten Laufzeiten für postalische Bekanntgaben und Zustellungen sein. Verzögerungen in Verfahren, insbesondere bei Fristenberechnungen, könnten die Folge sein. Die tatsächlichen Auswirkungen auf Bürger, Unternehmen und die Verwaltungspraxis sowie die Vereinbarkeit mit Datenschutz und digitaler Zugänglichkeit, z. B. wegen der verpflichtenden Nutzung digitaler Instrumente etwa zur Einsichtnahme von Dokumenten, könnten Anlass zu weiteren Überarbeitungen geben. Mit der zunehmenden Digitalisierung werden spezifische Regelungen für einzelne Bundesländer erforderlich, was langfristig die angestrebte Einheitlichkeit gefährden könnte. Deswegen möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass trotz der bewährten Simultangesetzgebung der Verwaltungsverfahrensgesetze in Bund und Ländern dem Land bei sinnvollen und notwendigen Änderungen eines Landesgesetzes die Hände gebunden sind. Ein eigenes Gesetz kann nur im Geleitzug mit allen anderen Bundesländern und dem Bund geändert werden. Das bedeutet – abgesehen von Bagatellen – praktisch die Versteinerung eines Gesetzes. Die Verwaltung des Bundes bzw. von Bundesbehörden unterliegt nicht immer den gleichen Regeln und Anforderungen wie jene der Länder, sodass eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes unterbleibt, auch wenn dies für die Länder oder ein Land notwendig wäre. Herr Hoffmann, ich muss Ihnen zustimmen: Beim Thema De-Mail kommt dies nach über zehn Jahren jetzt reichlich spät. Es ist natürlich fraglich, ob das jetzt überhaupt noch sinnvoll ist, da dieses Projekt gescheitert ist. Aber eine schnellere Abarbeitung von Problemen kennt man ja von dieser Regierung in der Regel nicht und muss froh sein, dass sie solche Themen dann überhaupt noch in Gesetzesform gegossen hat. (Beifall bei der AfD) Als Fazit kann man hier sagen, dass die beabsichtigten Änderungen zwar wirklich sinnvoll sind. Sobald aber in einem Land dringender Reformbedarf entsteht, der nicht bundesweit simultan umgesetzt werden kann, wird es problematisch. Hier ist es die Aufgabe der Regierung, eine Lösung zu finden. Abschließend möchte ich mich noch ganz herzlich bedanken, auch bei Ihnen, liebe Kollegen, aber vor allem auch bei der Verwaltung, für das erfolgreiche Jahr. Ich wünsche uns allen, frisch in den Januar zu starten, um mit neuen Kräften ein erfolgreiches Jahr 2025 hier im Landtag von Baden-Württemberg abhalten zu können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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