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Dr. Gisela Splett

13.12.2024 Sitzungen 17/111

Vielen Dank. – Erst vor wenigen Tagen hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das Jahr 2024 einen Rückgang des BIP um 0,1 % prognostiziert. Für das kommende Jahr prognostiziert er ein Wachstum, allerdings nur ein geringes, in Höhe von etwa 0,4 %. Jammern hilft aber nichts. Wir müssen unseren Handlungsspielraum nutzen und gerade in solchen Zeiten die richtigen Schwerpunkte setzen. Das machen wir mit diesem Haushaltsentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich will auch daran erinnern, dass wir in den letzten drei Jahren keinen Nachtragshaushalt benötigt haben. Gerade für Doppelhaushalte ist das die absolute Ausnahme. Begründet ist dies in einer nachhaltigen, vorausschauenden Haushaltspolitik. (Abg. Anton Baron AfD: Na ja!) – Das sehen Sie in der Opposition vielleicht ein bisschen anders, aber fragen Sie Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten. (Abg. Anton Baron AfD: Sprudelnde Steuereinnah- men!) Berlin hat mittlerweile seinen dritten Nachtragshaushalt mit empfindlichen Kürzungen beschlossen. Auch unser östlicher Nachbar Bayern musste schon im ersten Jahr des Doppelhaushalts nachsteuern. Es ist also gar nicht so relevant, wie reich oder weniger reich ein Land ist. Relevant ist, dass man vorausschauend plant; und dafür setzen wir in Baden-Württemberg Maßstäbe. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das heißt aber nicht, dass wir seit dem Regierungsentwurf nicht auf die veränderten finanziellen Realitäten hätten reagieren müssen. Mit den 256 im Finanzausschuss beschlossenen riode – 111. Sitzung – Freitag, 13. Dezember 2024 Änderungsanträgen haben die Regierungsfraktionen nicht nur weitere politische Schwerpunkte gesetzt und den Regierungsentwurf weiterentwickelt, sondern es galt auch, die hohen Einnahmeausfälle aus der Oktober-Steuerschätzung auszugleichen. Das waren fast 2 Milliarden €; Herr Abg. Rösler hat es schon erläutert. Diese geringeren Steuereinnahmen gegenüber der Frühjahrs-Steuerschätzung sind Ausdruck der eingetrübten Konjunkturaussichten und der geplanten Steuerrechtsänderungen. Dazu zählt beispielsweise das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Das hat uns grundsätzlich nicht überrascht, aber die Höhe war so nicht vorhersehbar. Wir hatten im Regierungsentwurf vorsorglich schon rund 1 Milliarde € eingeplant, die wir im parlamentarischen Verfahren nun aufgelöst haben. Zusätzlich mussten wir Abstriche bei verschiedenen Ausgabenpositionen machen, beispielsweise bei der Zuführung zum Versorgungsfonds, bei der Tarifvorsorge, im Personal-Globaltitel und beim Zinstitel. Weitere Einsparungen generieren wir über eine zusätzliche globale Minderausgabe in Höhe von 80 Millionen € pro Jahr. Das ist schmerzhaft für die Ressorts, aber es spiegelt die Lage und die Rahmenbedingungen wider. Wenn es in den vergangenen Tagen, ebenso wie heute bei der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt, immer wieder Vorschläge der Opposition dazu gab, wo wir mehr hätten ausgeben sollen oder können, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Fast nur der SPD eigentlich!) dann hätte ich gern diese Rahmenbedingungen groß auf Plakate geschrieben; denn die muss man sich bei solchen Wünschen und Vorschlägen immer bewusst machen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zu unserem Glück ermöglicht die Schuldenbremse zusätzliche Konjunkturkredite bei einer konjunkturellen Unterauslastung, wie wir sie aktuell beobachten. Dies zeigt übrigens einmal mehr, dass die Schuldenbremse eben nicht die schwarze Null ist. Vielmehr ist sie deutlich flexibler und erlaubt im anstehenden Doppelhaushalt eine zusätzliche Nettokreditaufnahme von 1,3 Milliarden €. Herr Bonath, Sie haben das kritisiert, aber ich habe nicht gesehen, wo Sie in gleicher Höhe Einsparvorschläge gemacht haben. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP: Doch, die gab es! Aber sicher! – Gegenruf des Abg. Dr. Albrecht Schüt- te CDU) Das diskutieren wir vielleicht an anderer Stelle noch einmal. Ich habe sie nicht gefunden. (Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Ich habe sie nicht zur Kenntnis genommen! – Weitere Zurufe) Insgesamt liegt das Haushaltsvolumen 2025 bei rund 66,5 Milliarden € und 2026 bei rund 68,9 Milliarden €. Das sind gegenüber dem laufenden Doppelhaushalt über 11 Milliarden € bzw. 9,3 % mehr. Dies macht deutlich, dass trotz allem, (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) was ich bisher gesagt habe, dieser Doppelhaushalt kein Sparhaushalt ist. Wichtig ist, dass wir durch die richtige Schwerpunktsetzung das Bestmögliche aus dem herausholen, was uns zur Verfügung steht. Ich finde, das machen wir mit diesem Haushalt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Nun komme ich zum insbesondere bei der Opposition beliebten Thema Rücklagen. Ich hatte eigentlich gedacht, ich könnte es mir sparen, weil Herr Schütte es schon erklärt hat, (Zuruf: Ja!) aber es scheint doch noch Debattenbedarf zu geben. Da ist von einem „geheimen Kässle“, von „versteckten Reserven“ oder vom „Geldspeicher“ die Rede. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nur bei der SPD!) Das alles trifft nicht zu. (Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Na so was! Wer hat’s versteckt?) Die Rücklage – das wissen Sie eigentlich – dient der Vorsorge nicht haushaltsreifer Bedarfe – wären sie haushaltsreif, würden wir sie ganz normal etatisieren –, denen sich das Land mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entziehen kann. Damit alles im Sinne der Haushaltswahrheit und -klarheit nachvollziehbar ist, sind die einzelnen Entnahmetatbestände sehr konkret benannt, insgesamt gibt es im Regierungsentwurf 31. Sie finden sie auf Seite 269 im Einzelplan 12 in Kapitel 1212, Titel 919 01. Die Entnahme aus der Rücklage setzt zudem noch voraus, dass die jeweils im Einzelplan veranschlagten Mittel nicht ausreichen. Die Rücklage kommt somit nur subsidiär und nur für klar definierte Zwecke zum Einsatz. Wir führen der Rücklage im Doppelhaushalt mit dem Haushaltsplanentwurf ca. 2,9 Milliarden € zu. (Zuruf: Genau!) Zum Vergleich: Anfang des Jahres betrug die Rücklage etwa 4,5 Milliarden €. Bislang wurde eine Entnahme in Höhe von rund 4,137 Milliarden € bewilligt. Aktuell liegen noch weitere Entnahmeanträge der Ressorts vor. Wir prüfen diese Anträge und gehen davon aus, dass die Rücklage für Haushaltsrisiken am Ende des Jahres komplett belegt sein wird. (Abg. Nicolas Fink SPD: Und warum steht dann im Plan etwas anderes? – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) – Ich komme gleich dazu, aber zuerst möchte ich noch den Haushälterinnen und Haushältern danken. Denn sie haben es offensichtlich vor zwei Jahren gut abgeschätzt, wenn wir jetzt dieses Jahr eine Punktlandung liefern. (Beifall bei den Grünen – Zuruf) Dafür und für das ganz große Engagement bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs an dieser Stelle schon mal vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) ode – 111. Sitzung – Freitag, 13. Dezember 2024 Wenn Sie, Herr Fink, jetzt sagen: „Das ist aber nicht übersichtlich, das ist nicht nachvollziehbar“, dann schauen Sie auf die Seite 322 und nur auf diese Seite. Da stehen die 6 Milliarden €, die 4,5 Milliarden € plus 1,5 Milliarden € Bundesmittel, die nur durchlaufen, und dann stehen für die Folgehaushalte nur die Zuführungen drin, das Soll. Das Ist zum Ende 2024 kennen wir eben noch nicht; das können wir nicht reinschreiben. Insoweit ist es korrekt, so, wie es abgebildet ist. Es ist auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, womit die Mittel belegt sind, da gebe ich Ihnen recht. Aber wir haben es im Finanzausschuss schon so oft debattiert, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So oft!) dass ich eigentlich davon ausgehe, dass Sie es inzwischen nachvollziehen können. Klar ist jedenfalls: Wir können jeden Euro nur einmal ausgeben. Wir werden Ende des Jahres in der Rücklage nicht mehr viel drin haben. Wir führen 2,9 Milliarden € für die nächsten zwei Jahre zu, und das ist tatsächlich knapp kalkuliert. Auch das wurde von Vorrednern schon gesagt. Zu den Personalkosten – diese wurden auch angesprochen –: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sind das wichtigste Kapital des Landes. Dazu gehört, dass wir sie fair bezahlen und gute Arbeitsbedingungen sicherstellen. Für unsere Beamtinnen und Beamten kommt die Anhebung der Bezüge deswegen auch ohne Zeitverzug, anders als in Hessen, wo sich dies um vier Monate nach hinten verschiebt. Schleswig-Holstein musste die Versorgungsrücklage auflösen. An solchen Beispielen wird deutlich, wie konkret Dinge, die erst mal abstrakt aussehen, dann werden. Hier im Südwesten erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah die vereinbarte Besoldungserhöhung, und wir tasten auch das bestehende Versorgungsvermögen nicht an. Dazu stehen wir. Für gutes Personal müssen wir im Haushalt entsprechende Mittel bereitstellen. Gleichzeitig darf aber der Anteil der Personalausgaben im Gesamthaushalt nicht überhandnehmen. Verglichen mit dem letzten Doppelhaushalt sinkt die hierfür einschlägige Personalausgabenquote leicht von 36,1 auf 35,9 %. Wenn Sie das mal mit dem Beginn der 2010er-Jahre vergleichen, dann sehen Sie, dass diese Quote damals noch bei 39,8 % lag, also deutlich höher. Auch hier schaffen wir eine gute Balance. Impulse mit dauerhafter Wirkung sind in diesem Haushalt reichlich vorhanden. Ich möchte an dieser Stelle zwei Beispiele nennen. Das eine ist der Nationalpark. Diesen spreche ich an, weil er auch von den Vorrednern genannt wurde. Zu diesem Thema liegen zwei Anträge vor: einer von den Regierungsfraktionen, der im Finanzausschuss beschlossen wurde, und einer von der SPD-Fraktion, der gestern nachgereicht wurde. Der Antrag der Regierungsfraktionen zielt darauf ab, die Regierung handlungsfähig zu machen bezüglich der Verkäufe der Landesanteile an der Murgschifferschaft. Das soll den Weg frei machen für den Flächentausch, damit die Nationalparkerweiterung auf Landesflächen erfolgen kann. Seitens der Murgschifferschaft wurde die Bereitschaft zum Flächentausch an den Verkauf der Anteile an sie geknüpft. Warum – so kann man ja zu Recht fragen – steht ein Verkauf unterhalb des vollen Wertes überhaupt zur Debatte? Das fängt (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) damit an, dass der volle Wert in diesem Fall schwer zu ermitteln ist. Frau Ministerin Walker hat darauf hingewiesen: Es geht um den Verkauf von Genossenschaftsanteilen, nicht von Waldflächen. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Der normale Weg, den vollen Wert, also den Wert, der am Markt erzielbar ist, zu ermitteln, wäre, die Anteile am Markt einfach anzubieten, zu verkaufen. Aber das entspricht eben nicht der Auflage, die wir haben, um überhaupt zum Ziel zu kommen. Um eine Verhandlungsgrundlage zu haben, hat das Umweltministerium deshalb ein Gutachten anfertigen lassen. Dann gab es auch noch einen Ansatz der Verkehrswertermittlung. Zu beiden hat der Finanzminister im Finanzausschuss informiert. Es gibt außerdem noch den Buchwert. Dieser ist bekannt. Ich glaube, er steht sogar im Beteiligungsbericht. Nun war schon vor einiger Zeit der Presse zu entnehmen, in welcher Größenordnung sich die Verhandlungen bewegen. Ich kann Ihnen sagen, dass sie in der Spanne des Gutachtens und zwischen dem Buchwert und dem errechneten Verkehrswert liegen. So ist das nun einmal in Verhandlungen. Was will nun der Antrag der Regierungsfraktionen? Er ermöglicht der Regierung, im Zweifel auch unterhalb des – wie ich ausgeführt habe – schwierig zu bestimmenden vollen Wertes zu verkaufen. Das ändert – das will ich betonen – nichts an der Gültigkeit der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und am Einnahmeerzielungsgebot. Das muss die Regierung weiterhin im Blick behalten, und das wird die Regierung im Blick behalten. Was will der Antrag der SPD-Fraktion? Er will ein Gutachten auf der Grundlage von Waldverkäufen; deswegen habe ich das Stichwort genannt. Das passt nicht, denn es geht ja um Anteilsverkäufe. Einmal abgesehen davon, gibt es bereits ein Gutachten, und dieses war bereits Grundlage von Verhandlungen. Die SPD-Fraktion hat am 10. Dezember 2024 auch einen Brief an den Finanzminister geschrieben. Dieser Brief wird natürlich fristgerecht beantwortet. Auch mir ist an Transparenz gelegen. Wir haben nichts zu verbergen, wollen aber, dass das Verhandlungspaket insgesamt gut ins Ziel gebracht werden kann. Genau dafür ist der Antrag der Regierungsfraktionen hilfreich. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Bin- der SPD) Ebenso vorausschauend schaffen wir die haushalterischen Voraussetzungen für die Beteiligung des Landes an der EnBW. Hier sind Garantieermächtigungen ausgebracht, die der EnBW eine Kapitalerhöhung ermöglichen. Das Land steht damit zu seiner Verantwortung als Aktionär und zu seiner Verantwortung für eine gelingende Energiewende. Jetzt noch ein paar Ausführungen zu den Einzelplänen 06 und 12: Wir investieren in diesen Einzelplänen gezielt in Digitalisierung, Personal und Landesliegenschaften. Die IT-Ausgaben steigen deutlich: von 97 Millionen € im Jahr 2024 auf riode – 111. Sitzung – Freitag, 13. Dezember 2024 169 Millionen € im Jahr 2025 bzw. 176 Millionen € im Jahr 2026. Wesentliche Treiber sind das Projekt KONSENS, der erfolgreiche IT-Verbund der Steuerverwaltung, mit rund 42 Millionen € im Jahr 2026 und die Weiterentwicklung der landesweiten SAP-Systeme mit einem Jahresbudget von rund 77 Millionen €. Diese Mittel sichern eine zukunftsfähige IT und bringen die Digitalisierung des Landes voran. Um den steigenden Anforderungen in der Verwaltung gerecht zu werden, setzen wir an bestimmten Stellen auch auf zusätzliches Personal und Strukturverbesserungen. Im LBV reagieren wir auf die steigenden Antragszahlen bei der Beihilfe. Diese sind von 1,3 Millionen im Jahr 2017 auf etwa 2,2 Millionen in diesem Jahr gestiegen. Deswegen schaffen wir 62 neue Stellen bis 2026 und setzen auch auf externe Unterstützung. Den Landesbetrieb Bundesbau stärken wir mit 50 neuen Stellen. So gewährleisten wir, dass der Bundesbau seine Aufgaben und das steigende Bauvolumen – Stichwort Zeitenwende – auch künftig gut bewältigen kann. Die Kosten hierfür übernimmt der Bund. Der Klimawandel und der Schutz der Monumente stellt die Staatlichen Schlösser und Gärten vor besondere Herausforderungen. Deshalb schaffen wir sechs neue Stellen in den Bereichen Notfallorganisation, Klimaanpassung und Pflege der Gärten. Die Steuerfahndung stärken wir mit 14 neuen Stellen für die ressortübergreifende Ermittlungseinheit. Diese errichten wir bekanntermaßen gemeinsam mit dem Innen- und dem Justizministerium. 43 Spezialistinnen und Spezialisten aus den drei Bereichen werden zukünftig gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und dafür sorgen, dass Wirtschaftskriminalität im Land keine Chance hat. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Nicht nur die Steuerfahndung, sondern auch die Steuerverwaltung insgesamt war in den letzten Jahren ganz besonders gefordert, beispielsweise im Rahmen der steuerlichen Hilfen in der Coronapandemie und in der Energiepreiskrise, aber auch bei der Grundsteuerreform. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter und der Oberfinanzdirektion für ihr Durchhaltevermögen bedanken. Ihre engagierte Arbeit schafft die Grundlage dafür, dass wir überhaupt einen Haushalt erstellen können. Für die Sanierung und Entwicklung der Staatsbäder Baden-Baden, Badenweiler und Bad Wildbad werden Mittel und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 180 Millionen € veranschlagt. Damit sollen Bäderbetreiber bei den notwendigen Generalsanierungen und Standortentwicklungen mit Betriebs- und Baukostenzuschüssen unterstützt werden. Wir stellen uns also unserer Verantwortung für den Erhalt dieses kulturellen Erbes. Auch im Bereich des staatlichen Hochbaus setzen wir weiterhin auf verlässliche Planung und Finanzierung von Landesbaumaßnahmen. Dieser Doppelhaushalt beinhaltet ein neues (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Bauprogramm im Umfang von rund 2,7 Milliarden € Gesamtbaukosten für große Baumaßnahmen. Das ist das größte Bauvolumen in der bisherigen Landesgeschichte; auch Herr Schütte hat schon darauf hingewiesen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Mir ist bewusst, dass es eine große Herausforderung für unsere Vermögens- und Hochbauverwaltung darstellt, sowohl diese neuen als auch die bereits etatisierten Maßnahmen umzusetzen. – An dieser Stelle, Herr Fink: Sie haben Ihre Rede ja mit einem Cliffhanger beendet; ich bin sehr gespannt auf die Fortsetzung. Ein paar Maßnahmen aus dem Bauprogramm will ich beispielhaft erwähnen. Wir bauen ein neues Lehr- und Lernzentrum für die Uniklinik Tübingen. Wir errichten neue Gebäude für das Kriminaltechnische Institut des LKA Stuttgart und das Polizeipräsidium Ravensburg. Das Justizareal in Stuttgart wird erweitert und umstrukturiert. Wir setzen Maßnahmen für die Geflüchtetenunterbringung um. Natürlich enthält das Bauprogramm auch zahlreiche Baumaßnahmen für unsere Hochschulen, u. a. den baulichen Rahmen für den schon erwähnten neuen Höchstleistungsrechner in Stuttgart inklusive der bestmöglichen Nutzung der Abwärme. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Winfried Mack und Dr. Albrecht Schütte CDU) Darüber hinaus steht im Haushalt natürlich auch Geld für Bauunterhalt und für kleine Baumaßnahmen zur Verfügung. Zur Standortsicherung der Universitätsmedizin an den vier Uniklinikstandorten des Landes sind hohe Investitionen im Umfang von rund 3 Milliarden € in den nächsten zwei Jahrzehnten notwendig. Wir haben daher – neben den Maßnahmen in diesem Doppelhaushalt – mit rund 110 Millionen € auch entsprechende Vorsorge in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Enthalten in den Mitteln für das Bauen sind rund 250 Millionen € für energetische Maßnahmen. Damit verbunden sind CO -Einsparungen von etwa 26 000 t pro Jahr. Ich komme zum Schluss. Mit der heutigen zweiten Lesung befindet sich der Doppelhaushalt 2025/2026 auf der Zielgeraden. Meine Damen und Herren, dies ist ein Haushalt, der sich sowohl den aktuellen Realitäten stellt als auch die Basis für die Fortsetzung solider, nachhaltiger Finanzpolitik legt. Er ermöglicht Zukunftsinvestitionen, aber er sorgt auch angemessen für Risiken vor. Das ist nachhaltige, seriöse Finanzpolitik. Ich danke für die bisherigen konstruktiven Beratungen im Finanzausschuss und im Plenum. Ich danke auch für das Lob, das es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzressorts gab. Jetzt gilt es, den Haushalt erfolgreich zu finalisieren und das Jahr zu einem gelungenen Ende zu bringen. (Vereinzelt Beifall) ode – 111. Sitzung – Freitag, 13. Dezember 2024 In unruhigen Zeiten ist es wichtig, den Menschen Orientierung zu geben und Sorgen zu nehmen. Auch diesbezüglich sind wir mit diesem Haushalt auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD meldet sich.)

Alle Reden von Dr. Gisela Splett Protokoll ↗