landtag-bw.de ↗

Emil Sänze

AfD 13.12.2024 Sitzungen 17/111

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die im Rahmen der neuesten Steuerschätzung für die kommenden Jahre prognostizierten erheblichen Rückgänge bei den Steuereinnahmen unseres Landes sind bereits einschlägig in den Haushaltsgeneraldebatten thematisiert worden. Die Ergebnisse dieser Steuerschätzung haben nun im Haushaltsplan der allgemeinen Finanzverwaltung ihre nachträgliche Berücksichtigung gefunden. Einige Zahlen will ich an dieser Stelle dennoch hervorheben. Bei der Lohnsteuer erwarten wir in den kommenden zwei Jahren einen Rückgang von 835 Millionen €, bei der Körperschaftsteuer einen von 390 Millionen €, und bei der Erbschaftsteuer wird ein Minus von 600 Millionen € einkalkuliert. Zwar werden bei Steuern wie z. B. der Grunderwerbsteuer ansteigende bzw. zumindest konstante Einnahmen prognostiziert, doch im Saldo bleibt ein erheblicher Rückgang. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass den Kommunen allein in den kommenden zwei Jahren weitere Steuermindereinnahmen von beinahe 2 Milliarden € prognostiziert worden sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der jetzt dem Landtag vorgelegte Haushaltsentwurf die richtige Antwort auf die kommenden Jahre mit drastisch sinkenden Einnahmen bereithält. Diese Frage müssen wir, die AfD-Fraktion, mit einem klaren Nein beantworten. (Beifall bei der AfD) Es zeigte sich bereits bei der Einbringung des Landeshaushalts durch den Finanzminister, dass diese Landesregierung trotz aller Verschlechterung der finanziellen Gesamtlage nicht bereit ist, von den Grundmaximen ihrer vorrangig grün geprägten Agenda Abstand zu nehmen. Der grünen Agenda wohnt ja stets eine erhebliche Vermessenheit inne. Wir haben es auch gestern wieder exemplarisch bei der Debatte über den Haushaltsplan des Umweltministeriums gehört. Inzwischen erkennen Sie zwar an, dass Sie nicht die ganze Welt retten können; allerdings wollen Sie noch immer Vorbild für andere sein – aber dies mit einer Politik, die nicht zum Vorbild für andere taugt, was auch in unseren europäischen Nachbarstaaten immer stärker erkannt wird. (Emil Sänze) (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Nein, dieser Landeshaushalt atmet weiterhin den Geist der Transformation, die sich zuallererst in einem Niedergang der industriellen Substanz unseres Landes offenbart. Wir haben dies in der Debatte zur Erörterung des Einzelplans des Wirtschaftsministeriums exemplarisch deutlich gemacht. Es war festzustellen, dass diese Landesregierung – das trifft aber auch auf die Bundesregierung zu – keine Antwort auf die disruptiven Veränderungen unserer Welt hat. Nicht nur in Anbetracht sinkender Steuereinnahmen wäre es ein Akt politischer Weitsicht, eine Politik zu betreiben, die auf eine Erweiterung steuerlicher Handlungsspielräume der Länder ausgerichtet ist. Diese Spielräume sind bekanntlich nicht groß und haben sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich immer weiter in Richtung des Bundes verschoben. Eine Gelegenheit zur Vergrößerung eigener Steuerspielräume ergab sich, als der inzwischen entlassene Bundesfinanzminister den Vorschlag unterbreitete, das Hebesatzrecht bei der Grunderwerbsteuer zugunsten der Länder zu modifizieren. Dadurch wäre die Möglichkeit entstanden, gezielte Steuerermäßigungen für Familien und Kinder zu realisieren, denen der Erwerb von Immobilieneigentum derzeit besonders schwerfällt. Die Resonanz nahezu sämtlicher Bundesländer auf die Initiative des damaligen Bundesfinanzministers fiel äußerst dürftig aus. Baden-Württemberg machte hier keine Ausnahme. (Zuruf) Wir halten diese Politik, von vornherein nicht einmal die Möglichkeit wahrzunehmen, die steuerlichen Handlungsspielräume des Landes zu erweitern, für grob fahrlässig und im Hinblick auf die nachfolgenden Generationen sogar für unverantwortlich. Unsere Kinder und Enkelkinder werden ohnehin die finanzpolitischen Fehler unserer Zeit noch in großem Umfang zahlen müssen. Ein Blick in die neueste mittelfristige Finanzplanung des Landes für die Jahre 2024 bis 2028 verdeutlicht dies. Personalausgaben sind nunmehr für das Jahr 2025 in Höhe von beinahe 24 Milliarden € eingepreist und für das Jahr 2026 mit 24,8 Milliarden € angesetzt. Die Entwicklung kontinuierlich steigender Personalausgaben setzt sich damit fort. Niemand aus dem Kreis derjenigen, die Regierungsverantwortung tragen, ist bereit, hier wirklich gegenzusteuern. Dies illustriert erneut ein Blick in den Entwurf des Staatshaushaltsgesetzes für den Haushaltsplan. Wir erinnern uns: Im Rahmen des Staatshaushaltsplans 2018/2019 sind unter § 2 des damaligen Staatshaushaltsgesetzes das damals darin noch vorhandene 1 480-Stelleneinsparprogramm und die daraus noch entstehende Stelleneinsparverpflichtung aufgehoben. Diese Maßnahmen waren bereits zuvor im Rahmen des Staatshaushaltsgesetzes 2017 ausgesetzt worden. Seit dem betreffenden Doppelhaushalt ist § 2 des jeweiligen Staatshaushaltsgesetzes verwaist. Änderungsanträge der AfD-Fraktion zur Wiedereinführung eines Stelleneinsparprogramms – wir fordern diesmal, in den Jahren 2025 und 2026 ode – 111. Sitzung – Freitag, 13. Dezember 2024 jeweils 450 Stellen einzusparen – wurden von Ihnen stets abgelehnt. Ihre wortreichenden Verlautbarungen, auf dem Weg des Bürokratieabbaus vorankommen zu wollen, werden erst dann wieder annähernd glaubhaft sein, wenn Sie bereit sind, im Rahmen des Staatshaushaltsgesetzes verbindliche Verpflichtungen zur Stelleneinsparung einzugehen. So aber beschränken Sie sich auf Ihre Verdienste bzw. weitgehend darauf, die dreistesten Versuche aus Ihrem eigenen politischen Lager abzuwehren, für einen weiteren Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung zu sorgen. In der Haushaltsdebatte um den Einzelplan des Landtags sind wir exemplarisch darauf eingegangen. Aus demselben Grund bleibt auch die Forderung nach einer Neuordnung und Zusammenlegung von Landesministerien unverändert aktuell. Wir werden sehen, ob die zukünftige Landesregierung bereit ist, beim Ressortzuschnitt zu Beginn der nächsten Wahlperiode hier neue Wege zu gehen. Eines kann ich Ihnen aber heute schon sagen: Medienbrüche bringen keine Effizienz. Das ist schon lange überfällig. (Beifall bei der AfD) Die Entwicklung der Beziehung zwischen Land und Kommunen wird in den kommenden Jahren für Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung sein. Sie sind ja bereits jetzt der Auffassung, hier auf dem richtigen Weg zu sein, und loben sich permanent selbst für Maßnahmen wie die anteilige Finanzierung des Breitbandausbaus. Bei allem Respekt für ein solches Projekt müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass den Kommunen trotzdem in vielerlei Hinsicht das Wasser bis zum Hals steht und ihre finanziellen Handlungsspielräume minimal geworden sind. Die finanzielle Belastung der Landkreise durch bundesrechtliche Regelungen, insbesondere durch die Umsetzung des Bürgergelds, ist ein Paradebeispiel für die strukturellen Schwächen unserer Finanzverfassung. Gemäß § 6 Absatz 1 SGB II liegt die Verantwortung für zentrale Leistungen wie für Unterkunft und Heizung bei den kommunalen Trägern, also bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies führt dazu, dass den Kommunen durch die Zuweisung solcher Aufgaben erhebliche finanzielle Verpflichtungen entstehen, ohne dass ihnen stets ein angemessener finanzieller Ausgleich zur Verfügung gestellt wird. Das Problem liegt dabei nicht nur in der konkreten finanziellen Belastung, sondern auch in der zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Konstruktion. Das Aufgabenübertragungsverbot des Bundes gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes sollte eigentlich verhindern, dass den Kommunen Aufgaben ohne finanzielle Gegenleistung auferlegt werden. Jedoch wirkt dieser Schutz in der Praxis nur eingeschränkt. Aufgaben, die vor dem 1. September 2006 vom Bund an die Kommunen übertragen wurden, bleiben weiterhin in der Verantwortung der Kommunen, und der Bund kann diese Regelung nach Artikel 125a anpassen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Sozialgesetzgebung, in dem der Bund seine Anpassungskompetenz regelmäßig nutzt. (Emil Sänze) Die kommunalen Träger stehen damit vor der Herausforderung, auf veränderte Anforderungen zu reagieren, ohne dass landesrechtliche Konnexitätsprinzipien greifen und die finanziellen Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Wie das mit der Finanzierung weitergehen soll, das erklären Sie mal den Kommunen. Die katastrophalen Resultate Ihrer Migrationspolitik schlagen durch, und es ist kein Ende abzusehen. Zwei Projekte aus umfangreichen Maßnahmen des Landes im Bereich des staatlichen Hochbaus aus dem Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung – verdeutlichen dies. Allein für den Ausbau von zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Mannheim sowie Eggenstein-Leopoldshafen veranschlagen Sie in den kommenden Jahren Kosten von insgesamt 130 Millionen €. Für 2025 und 2026 sind es für beide Projekte nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf bereits 42 Millionen €. Die Zumutungen einer aus den Fugen geratenen Politik nehmen für die Bürger unseres Landes damit kein Ende. Wir dürfen gespannt sein, welche Entwicklungen beispielsweise durch die aktuellen Veränderungen in Syrien nach Ihrer Auffassung demnächst zusätzlich noch anstehen werden. Es steht jedenfalls fest: Einen zuverlässigen Partner haben die Kommunen in dieser Landesregierung nicht. (Beifall bei der AfD – Gähngeräusche sind vernehm- bar.) – Gähnen Sie nur, aber das Gähnen wird Ihnen schon vergehen. – Das Fazit ist: Aus Ihren Wortbeiträgen vorrangig zur allgemeinen Tagespolitik wissen wir, dass Sie den Begriff „Zeitenwende“ besonders verinnerlicht haben. Auch für diesen Haushalt haben Sie einmal mehr für sich in Anspruch genommen, den Anforderungen der neuen Großwetterlage gerecht zu werden. Wir sehen das anders. In Anbetracht unverändert steigender Personalausgaben und einer gleichzeitig nicht signifikant abnehmenden Verwaltungsbürokratie ist dies ein Haushalt, der unverändert den Geist der alten Zeit atmet und keine Zeitenwende darstellt. Aber die Träume von einem grünen Wirtschaftswunder sind bekanntlich ausgeträumt. Die Bürger merken dies ganz aktuell bei der stark ansteigenden Entwicklung der Sozialabgaben. Auf diese Entwicklungen sowie die berechtigten Sorgen und Zukunftsängste unserer Bevölkerung finden Sie unverändert nicht die angemessenen Antworten. Deshalb wird die AfD-Fraktion auch die hier jetzt zur Diskussion stehenden Einzelpläne und die sie flankierenden Haushaltsgesetze ablehnen. Eines ist schon bemerkenswert – da spreche ich jetzt die SPD, aber auch die CDU an –: Warum haben Sie denn diese Debatten nicht während der Haushaltsdiskussion geführt, (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!) sondern heute jetzt ein Wettreden um Buchhaltung gemacht? Das ist doch Klamauk, was Sie hier treiben, und wird diesem Staatshaushalt nicht gerecht. Danke. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Emil Sänze Protokoll ↗