Dr. Boris Weirauch
Damit werde ich nicht dienen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zusammenhalt unseres Gemeinwesens und der Bestand unserer rechtsstaatlichen Demokratie werden insgesamt und tagtäglich immer mehr auf eine harte Probe gestellt. Selten zuvor war der Druck auf die zentralen Werte unseres Grundgesetzes und auf die Demokratie so hoch wie jetzt: Rechtsextremismus, islamistischer Terror und seit dem Hamas-Massaker gegen Israel am 7. Oktober zudem ein explosionsartig ansteigender Antisemitismus auch bei uns hier im Land. Das stellt insbesondere auch die Justiz vor große Herausforderungen. Als Legislative sind wir in der Pflicht, die Judikative und die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, mit voller Kraft dem Rechtsstaat Geltung und damit auch Legitimität zu verschaffen. Wir, die SPD, setzen seit jeher auf einen starken Rechtsstaat und bleiben unserer historischen Linie auch heute treu. Für uns ist der Rechtsstaat kein Selbstzweck, sondern Garant für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Pluralität, Respekt und Toleranz. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Um allen Menschen in unserem Land zu ermöglichen, in Freiheit und Sicherheit zu leben, setzen wir, die SPD, uns für tatund handlungsfähige Sicherheitsbehörden und eine Justiz ein, die den Gefahren für unsere Demokratie vorbeugend entgegentreten und diese auch personell und technisch konsequent bekämpfen können. Das sind wir den Menschen schuldig, die für unseren Rechtsstaat einstehen und ihn auch in schwierigen Zeiten verteidigen. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen in der Justiz und im Justizvollzug tätigen Menschen – ob haupt- oder ehrenamtlich – im Namen der SPD-Fraktion meinen großen Dank aussprechen. Nur mit ihnen und ihrem Einsatz kann der Rechtsstaat tatsächlich gelingen. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP sowie des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Wer aber Augen im Kopf hat, wird konstatieren: Auch der Rechtsstaat kommt an seine Grenzen. Bei den Staatsanwaltschaften belief sich die Zahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 auf insgesamt 617 728; im Jahr 2014 waren es noch 478 321 Verfahren. Das ist sage und schreibe ein Anstieg von auf das Jahr bezogen 140 000 Verfahren innerhalb von zehn Jahren. Es war daher unabdingbar, in diesem Doppelhaushalt bei den Staatsanwaltschaften endlich personell nachzusteuern. Das haben Sie, Frau Ministerin, getan. Allerdings kann das aus Sicht der SPD nur ein erster Schritt sein. Denn legt man Ihre eigenen Zahlen als Maßstab zugrunde, fehlen noch immer mindestens 55 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei uns im Land. de – 109. Sitzung – Mittwoch, 11. Dezember 2024 Ein Kritikpunkt für uns, die SPD, ist zudem, dass es Ihnen, Frau Justizministerin, in diesem Doppelhaushalt erneut nicht gelungen ist, die personellen Ressourcen im Bereich der Geschäftsstellen der Gerichte der steigenden Zahl von Gerichtsverfahren anzugleichen. Hier ist etwas aus der Balance geraten, zumal ein Urteil, das zwar im Namen des Volkes gesprochen wird, aber wegen Arbeitsüberlastung bei den Geschäftsstellen in den Gerichten nicht zeitnah vollstreckt werden kann, wenig geeignet ist, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat tatsächlich zu stärken. Hier möchten wir, die SPD, deshalb erneut ein Zeichen setzen und beantragen für die Jahre 2025 und 2026 40 Neustellen für Personal in diesem wichtigen Bereich. Vor dem Hintergrund einer steigenden Jugendkriminalität – insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte – ist es überfällig – das wurde gerade erwähnt –, die Häuser des Jugendrechts nicht nur punktuell im Land zu stärken, sondern flächendeckend in allen 17 Landgerichtsbezirken in Baden-Württemberg Häuser des Jugendrechts zu errichten. (Beifall bei der SPD) Auch die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten ist trotz personeller Nachsteuerung weiterhin angespannt. Die Justizvollzugsbediensteten arbeiten seit Langem am Limit – oftmals auch darüber hinaus. Wir haben auch gegenüber den Justizvollzugsbediensteten eine besondere Pflicht, den wachsenden Belastungen, die beispielsweise auch durch eine steigende Zahl von suchtgefährdeten Gefangenen zu konstatieren sind, entgegenzuwirken. Deswegen ist es für uns, die SPD, auch nicht nachvollziehbar, Frau Justizministerin, dass sich, obwohl Sie in Ihrem Geschäftsbericht ausführen, dass es im Bereich der externen Suchtberatung angesichts der gestiegenen Herausforderungen einer weiteren Aufstockung der Zuschüsse bedarf, keine entsprechende Erhöhung im Einzelplan findet. Wir bieten den Regierungsfraktionen deshalb heute noch einmal die Chance, die Zuschüsse für die bei uns im Land für ihre Arbeit hoch angesehene Straffälligenhilfe in den Bereichen externer Suchtberatung, Schuldnerberatung und auch für die Wiedereingliederung älterer Gefangener oder auch von Eltern-Kind-Projekten zumindest so zu erhöhen, dass diese Angebote im bisherigen Ausmaß aufrechterhalten werden können und nicht auch noch reduziert werden müssen. (Beifall bei der SPD) Neben konsequentem Handeln muss der Staat aber auch präventiv dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Straftaten oder gar zu einem Abrutschen in extremistische Milieus kommt. Deshalb lassen Sie mich heute auch noch einmal etwas ansprechen, was sich in einem Haushaltsantrag zum Einzelplan eines anderen Ministeriums befindet, nämlich zum Einzelplan des Sozialministeriums, bei dem aber für uns aus justizieller Sicht wichtig ist, heute debattiert zu werden. Der Untersuchungsausschuss NSU II, dem ich als Obmann der SPD angehört habe, hatte bereits in seiner Handlungsempfehlung im Jahr 2019 die Landesregierung ausdrücklich dazu aufgefordert, im Sinne eines Aufbruchs für Demokratie ein eigenes umfassendes Konzept zur Demokratieförderung zu (Dr. Boris Weirauch) entwickeln und umzusetzen, das kommunale und zivilgesellschaftliche Träger beteiligt. Bislang ist es aber leider so, dass sich das Land weitgehend auf die Kofinanzierung des Demokratiezentrums Baden-Württemberg auf – so sage ich einmal – allerniedrigstem Niveau zurückzieht. Das ist hier anders als beispielsweise in Hessen, wo bereits vor Jahren ein schlüssiges, eigenständiges Landeskonzept zur Demokratieförderung vorgelegt wurde. Wir, die SPD, fordern daher auch für Baden-Württemberg ein eigenständiges Landesprogramm „Wehrhafte Demokratie“, das mit 12 Millionen € im Doppelhaushalt ausgestattet wird. Wir, die SPD, finden: 1 € je Bürgerin und je Bürger sollte uns unsere Demokratie tatsächlich wert sein. (Beifall bei der SPD) Mit dem Geld sollen kommunale Strukturen zur Demokratieförderung und zur Extremismusprävention gestärkt werden und auch Einzelprojekte zivilgesellschaftlicher Träger in unserem Land gefördert und auf eine verlässliche, dauerhafte finanzielle Grundlage gestellt werden. In diesem Kontext kann ich der Landesregierung eine besondere Kritik nicht ersparen. Ich habe es gerade erwähnt: Der terroristische Angriff auf den Staat Israel hat uns vor Augen geführt, wie gefährdet und verletzbar jüdisches Leben auch in Baden-Württemberg ist. Im Jahr 2023 gab es im Vergleich zum Vorjahr nicht nur einen enormen Anstieg der Zahl antisemitischer Straftaten um 423 auf insgesamt 668 Straftaten, sondern es gab seit dem 7. Oktober 2023 einen signifikanten Anstieg der Zahl antisemitischer Übergriffe und damit auch einen überdimensionalen Anstieg der Zahl von Beratungsfällen bei der Betroffenenberatungsstelle OFEK BaWü, die seit 2020 eine der wichtigsten Anlaufstellen im Land für Jüdinnen und Juden ist, die antisemitisch angegriffen und beleidigt werden. Ich konnte mir Anfang des Jahres persönlich von dem Ausmaß, von dem enormen Engagement, aber auch von der hohen Belastung, der das sehr kleine Team von OFEK ausgesetzt ist, ein Bild machen. Trotz dieser hochbrisanten und dauernd angespannten Situation informierte das Sozialministerium unter Verantwortung von Minister Lucha die Menschen bei OFEK kurz vor den Haushaltsberatungen darüber, dass ihr Förderantrag abgelehnt wird, ohne überhaupt eine Alternative zu nennen. Dies hätte die fatale Folge, dass OFEK die Arbeit zum 1. Januar 2025 in Baden-Württemberg hätte komplett einstellen müssen. In der aktuellen Lage Jüdinnen und Juden zu sagen, dass es für sie keine Beratungsstelle mehr bei antisemitischer Gewalt gibt, ist aus meiner Sicht ein Skandal. (Beifall bei der SPD) Wir, die SPD-Fraktion, haben ohnehin eine Erhöhung der Mittel des Antisemitismusbeauftragten im Haushalt vorgesehen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, aber auch der FDP/DVP sehr dankbar, dass wir quasi auf den letzten Drücker noch eine gemeinsame Lösung gefunden haben und OFEK damit seine wichtige Beratungstätigkeit auch in den kommenden zwei Jahren weiterführen und ausbauen kann. Zum Einzelplan 05 zählt auch der Bereich der Migration. Hier könnte ich im Prinzip die gleiche Rede halten wie vor zwei ode – 109. Sitzung – Mittwoch, 11. Dezember 2024 Jahren. Ich will Sie damit auch nicht weiter langweilen, denn verändert hat sich kaum etwas. Die fehlende Entlastung der unteren Ausländerbehörden sowie unzureichende Aufnahmekapazitäten sind weiterhin ein Thema, und die Kommunen werden bei Unterbringung, Versorgung und Integration vom Land weiterhin aus unserer Sicht nicht ausreichend unterstützt. (Beifall bei der SPD) Die Landesregierung hat auch nach wie vor kein tragfähiges Konzept zu den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Insbesondere ist unklar, wo, wann und mit jeweils welchen Kapazitäten neue LEAs entstehen sollen. In Anbetracht dessen, dass die Bedarfe hoch sind und – seien wir mal ehrlich – die Kommunen nicht gerade Schlange stehen, um Standort einer Landeserstaufnahmeeinrichtung zu werden, wäre es interessant, von Ihnen, Frau Ministerin Gentges, heute zu erfahren, ob Sie beabsichtigen, diese Anreizregulierung entsprechend anzupassen, und ob sich die Landesregierung ab einem bestimmten Punkt veranlasst sehen müsste, Kommunen zur Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung zu verpflichten. Während für uns das Menschenrecht auf Asyl und damit der Schutz vor Verfolgung unantastbar sind und wir dazu stehen, dass Menschen, die zwar keinen Asyl- oder Schutzanspruch haben, die sich aber anstrengen, sich integrieren, ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, einen Aufenthaltstitel im Rahmen eines sogenannten Spurwechsels bekommen sollen, gilt für uns ebenso: Personen, die erhebliche Straftaten begehen, müssen konsequent abgeschoben werden. (Beifall des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Was macht die Landesregierung? Statt zu prüfen, wie viele Abschiebehaftplätze notwendig wären, und diese zu schaffen, erweitert sie die Hafteinrichtung in Pforzheim um einige wenige Abschiebeplätze. Ein erheblicher Teil geplanter Abschiebungen scheitert weiterhin an organisatorischen Gründen, die die Landesregierung angehen könnte. Dazu kommen auch Berichte über Abschiebungen von nicht vorbestraften Menschen, die sich in Baden-Württemberg integriert und die deutsche Sprache gelernt haben, die Schule besuchen oder arbeiten. Wir fragen uns: Hilft es tatsächlich dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, wenn wir Menschen, die zu unserem Wohlstand beitragen, abschieben, nur damit wir höhere Abschiebezahlen vermelden können? Die Abschiebung dieser Menschen führt häufig auch zu Verdruss bei jenen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren und damit den Teil, der für jede gelungene Integration erforderlich ist, erst ermöglichen. Diesen Menschen, die sich etwa bei Flüchtlingsorganisationen im Land oder bei den sozialen Diensten ehrenamtlich engagieren, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und Landesbehörden, die sich tagtäglich für diese Menschen und für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen, möchte ich abschließend im Namen der SPD-Landtagsfraktion meinen Dank für ihre geleistete Arbeit und ihr Engagement ausdrücken. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen) (Dr. Boris Weirauch) Leider wiegen bei diesem Doppelhaushalt – bei aller Anerkennung der Leistungen im Bereich der Strafverfolgungsbehörden – die Kritikpunkte am Einzelplan 05 so schwer, dass wir, die SPD-Fraktion, dem Einzelplan insgesamt heute nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
