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Jochen Haußmann

FDP 07.11.2024 Sitzungen 17/108

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben noch einmal dargelegt, welche Investitionen jetzt getätigt werden und welche nur geplant sind – das unterstützen wir auch –, aber das war in der Phase, als wir diese starken Zuwächse hatten. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Das hatte ich mit den Zeiten von 2020 bis 2022 angesprochen: Wir sind sozusagen in Baden-Württemberg hinter dieser Welle gewesen. Das hat bei uns im Vergleich zu anderen Bundesländern dazu geführt, dass wir diese Entlassungen aus der Organisationhaft haben. Hätten wir da rechtzeitig vorgeplant, hätten wir das Invest „Fauler Pelz“ in dieser Form wahrscheinlich nicht gebraucht, sondern eben gleich Räumlichkeiten in Calw oder in Schwäbisch Hall beziehen können. Einen Punkt – Sie hatten es erwähnt – möchte ich noch ansprechen. Es war wichtig – es war eine gemeinsame Anstrengung; dafür bin ich dem damaligen Justizminister Buschmann auch dankbar –, § 64 des Strafgesetzbuchs zu ändern. Das war ganz wichtig, weil Gerichte Straftäterinnen und Straftäter bisher in Erziehungsanstalten wie dem „Faulen Pelz“ einweisen konnten, wenn ein bloßer Hang zum übermäßigen Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln festgestellt wurde. Jetzt erfordert der Hang eine konkrete Substanzkonsumstörung, die sich dauerhaft und schwerwiegend auf Lebensgestaltung, Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit der Person auswirkt und in überwiegendem Maß Ursache für die Straftat ist. Das bedeutet natürlich noch mal eine zunehmende Entlastung für uns.

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