Carola Wolle
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge von SPD und FDP/DVP zeigen, dass die Antragsteller wenig über die tatsächliche Praxis des Maßregelvollzugs wissen. Die Antragsteller hätten viel über den Alltag und die Abläufe im Maßregelvollzug erfahren können, wenn sie sich direkt vor Ort in einer MRV-Einrichtung erkundigt hätten. Ich habe das getan. Ich habe ausführlich mit Leitungs- und Fachkräften, auch mit Patienten der Einrichtung in Weinsberg gesprochen. Dort wird wirklich professionelle Arbeit geleistet, meine Damen und Herren. Sogenannte Lockerungen bis hin zum Ausgang ohne Begleitung werden im Therapeutenteam täglich je nach aktueller Lage bedacht entschieden – stets mit ihrer Verantwortung im Blick, dass die Therapieschritte angemessen sind und nicht zu schwerwiegenden Zwischenfällen oder sogar, wie in Wiesloch, zum Tod eines Menschen führen. Wie wir gerade gehört haben, wurde hier auch richterlich geurteilt, dass das Verhalten in Ordnung war. Im Unterschied zum Strafvollzug kümmert sich der Maßregelvollzug um Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Intelligenzminderung oder einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Im Vordergrund des Maßregelvollzugs steht die Erkrankung und die Heilung der Patienten und nicht die Verbüßung der Haftstrafe. Seit Jahren nimmt die Zahl der Patienten im Maßregelvollzug deutlich zu. Daher liegt der Verdacht nahe, dass eine vermeintliche Drogensucht als Vorwand dient, um den härteren Bedingungen im Strafvollzug zu entkommen und deutlich eher entlassen zu werden. Echte Drogensucht ist von Simulantentum schwer zu unterscheiden. Davon geht die Gefahr aus, meine Damen und Herren. Der Leiter der von mir besuchten Maßregelvollzugsanstalt hatte beklagt, dass ein Strafgefangener ohne tatsächliche Drogenabhängigkeit seine Verlegung in den Maßregelvollzug relativ leicht zuwege bringen kann, auch wenn dazu stets ein psychologisches Gutachten notwendig ist. Jedoch ist die Rechtsauslegung des sogenannten Dranges zur Abhängigkeit sehr schwammig, sodass Missbrauch mit den heutigen Maßstäben eben nicht zu verhindern ist. Wenn es uns gelänge, strengere Maßstäbe an ein Verlegungsgutachten zu legen, dann könnte die Zahl der Insassen im Maßregelvollzug deutlich reduziert werden. Das heißt, es müssten auch keine Entlassungen wegen fehlender Plätze im Maßregelvollzug mehr erfolgen. Das wäre wirklich ein richtiger und wertvoller Schritt für die Sicherheit der Menschen und die Öffentlichkeit. (Beifall bei der AfD) Ebenso hätte man sich die Kosten für den „Faulen Pelz“ sparen können. Ich frage die Antragsteller der SPD: Was ist der Sinn Ihrer Nachfrage zur Straftat in Wiesloch? Ich zitiere Frage 3 des Antrags: ... welche Erkenntnisse und Erfahrungen dazu vorliegen, dass psychisch kranke Patienten oder auch gesunde Personen, – ich wiederhole: „oder auch gesunde Personen“ – denen das Ende ihres Aufenthalts in Deutschland mitgeteilt wird, ihr Verhalten erheblich ändern und ggf. in psychische Ausnahmesituationen geraten; ... (Carola Wolle) Die Landesregierung bestätigt: Mit der Androhung von Abschiebung entsteht bei Betroffenen ein erheblicher psychischer Druck. Lautet Ihre Schlussfolgerung daraus, dass Straftäter mit Migrationshintergrund generell nicht mehr abgeschoben werden dürfen, meine Damen und Herren? (Beifall bei der AfD) Unsere Vorschläge sind daher ganz klar: Die Hürden für die Aufnahme von Strafgefangenen in den Maßregelvollzug müssen deutlich höher werden; die gutachterliche Praxis muss dafür deutlich verschärft werden. Wenn Insassen des Maßregelvollzugs Anzeichen von Gewaltbereitschaft zeigen, muss im Interesse der Allgemeinheit eine kurzfristige Entscheidung über deren Rückverlegung in den Strafvollzug erfolgen können. Und: Stärken Sie den Mitarbeitern im Maßregelvollzug den Rücken, wenn es bei all ihrer Kompetenz und Vorsicht zu Vorfällen mit Patienten kommen sollte. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
