Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf für die Landesregierung, wie ich sehe, den Herrn Sozialminister ans Redepult bitten. Bitte sehr. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Preusch, herzlichen Dank für die Fragen. Die Kassenärztliche Vereinigung war darüber hinaus auf Antrag von uns auch im Sozialausschuss und hat ihre Konzeption noch einmal vorgestellt. Ja, es gibt eine sehr formale Antwort auf die Frage „Welche Möglichkeit hat die Landesregierung, Einfluss zu nehmen?“: In der Tat sind die rechtlichen Möglichkeiten begrenzt, da nur die Rechtsaufsicht, aber keine Fachaufsicht definiert ist. Die Kassenärztliche Vereinigung ist aus gutem Grund eine Selbstverwaltungskörperschaft mit festgelegten Verantwortlichkeiten und auch Kompetenzen. Ihr kommt bei der Ausgestaltung des Sicherstellungsauftrags als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts eben auch ein weiter Ermessensspielraum zu, der durch die Rechtsaufsicht ganz formal nur auf eventuelle Fehler überprüft werden kann. Für Überprüfungen einer wie auch immer zu definierenden Zweckmäßigkeit wäre eine Fachaufsicht erforderlich. Diese ist von den Gründern – – Nach dem Grundgesetz sind diese Selbstverwaltungskörperschaften – – Kollege Hockenberger, wir haben heute sehr intensiv beraten; Sie haben sehr klug und exemplarisch für die kommunale Selbstverwaltung gesprochen und auch festgestellt: Wenn Selbstverwaltungskörperschaften entscheiden, sollen sie in ihrer Prokura weit sein. Wir sollten deren Kompetenzen und Verantwortung schätzen. Das ist der Hintergrund, und das ist tatsächlich so. Dazu kann ich Ihnen also jetzt gar nichts Neues sagen. e – 108. Sitzung – Donnerstag, 7. November 2024 Wir haben im Ausschuss festgestellt: Wir haben zwei Teile, wir haben eine Standortkonzeption. Es geht darum, Kräfte zu bündeln. Sie wissen, dass über tausend Arztstellen nicht besetzt sind; daher ist das einfach eine Frage der Allokation der Kräfte. Zu Ihrer zweiten und entscheidenden Frage, ob die geplante Neuordnung genügt: Tatsächlich ist es so, dass das Ziel der Reform absolut notwendig ist, da wir die Grundversorgung sicherstellen müssen. Die flächendeckende Grundversorgung ist die Kernaufgabe. Der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist sicherzustellen, aber ohne eine sichergestellte Grundversorgung ist das quasi nicht mehr real, weil es dann Versorgungslücken gibt, die nicht mehr geschlossen werden können. Das ist auch die Grundidee der Kassenärzte. Deswegen begrüße ich es im Grundsatz, Kräfte zu bündeln – das haben wir mit Ihrer Unterstützung auch in der Krankenhauspolitik getan –, Allokationen besser zusammenzubinden. Es ist tatsächlich so: Die Kassenärzte – das hat deren Vertreterin hier auch vorgetragen – werden jetzt im zweiten Schritt das Strukturkonzept definitiv vorlegen. Ich habe mich dazu protokollarisch auch klar geäußert: Schließung eines bisherigen Standorts nur, wenn das Konzept der Nachfolgestandorte belastbar in folgenden drei Aspekten erfolgt: personelle Besetzung der neuen Standorte, Bereitschaftsdienstlichkeit und Ertüchtigung der telemedizinischen Angebote der 116 117, und zwar sowohl im telefonischen als auch im digitalen Bereich und im Weiteren natürlich auch im App-Bereich. Genau diese Schritte werden zu tätigen sein. Dann kann endgültig ein Go gegeben werden – so, wie wir es im Ausschuss, meine ich, sehr direkt und offen besprochen haben, damit diese Strukturkonzeption umgesetzt wird. Aber im Grundsatz ist gegen diese Strukturkonzeption nichts einzuwenden. Ich weiß, dass es gestern in Münsingen eine Informationsveranstaltung gab; vorher gab es aus Brackenheim eine Petition. Wir müssen uns schon noch einmal ehrlich machen: Wir werden ohne die Bündelung der Ressourcen die Versorgung nicht sicherstellen. Wir haben – Herr Dr. Preusch – bei der Gesetzgebung zu den Integrierten Notfallzentren gemeinsam – – Ich weiß auch heute noch nicht, wie wir damit umgehen. Ich werde heute Abend mit Herrn Kollegen Laumann telefonieren und mit ihm über eine Anrufung des Vermittlungsausschusses und darüber, wie es mit den Krankenhäusern aussieht, sprechen. Dabei geht es darum, fünf wichtige Punkte zu retten, u. a. die bessere Verzahnung. Ich muss es noch einmal sagen: Die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigungen, auf leistungsfähige Krankenhausstandorte zu setzen, um Entscheidungen zu triagieren, ist ein wichtiger, zukunftsfähiger Fall. Nachdem die ersten Praxen nach dem sogenannten Poolarzt-Urteil geschlossen haben, haben wir uns die Zahlen genau angeschaut. Diese Zahlen haben die von Ihnen in Ihrem Vorwort beschriebene Be- oder Überlastung nicht belegt. Wir sind natürlich auf die Daten der Krankenkassen angewiesen, weil wir diese als Grundlage für die Bewertung heranziehen müssen. (Minister Manfred Lucha) Ich denke, im nächsten Schritt werden wir – der Beginn soll im Frühjahr 2025 zeitlich gestaffelt erfolgen – Ihnen diese Konzeptvorgaben im Ausschuss natürlich ganz genau darstellen. Die Vertreterin der Kassenärzte hat sehr plausibel dargelegt, dass die Kassenärztliche Vereinigung Belastungsanalysen hat, die zeigen, wann die Bereitschaftsdienste am meisten angefragt werden, sodass der personelle Körper diese Zeiten am besten abbildet und organisatorisch keine zu langen Wartezeiten bestehen. Das alles werden wir überprüfen und Ihnen im Ausschuss natürlich vorstellen. Da gibt es nichts zu verbergen.
