Dr. Wolfgang Reinhart
Nun darf ich für die Landesregierung Herrn Innenminister Thomas Strobl das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herzlichen Dank für die Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Denn dieser Gesetzentwurf dient der Entlastung der Kommunen. Deswegen danke für die Unterstützung, Frau Kollegin Sperling und Herr Kollege Hockenberger. Es wird ja viel von Entbürokratisierung geredet – jeden Sonntag. Leider ist es dann so, dass montags erneut draufgesattelt wird, auch für die Kommunen. Hier machen wir es wirklich einmal anders. Es wird nicht nur geredet, sondern es wird getan. Dieses Gesetz, das Sie heute verabschieden, so Sie es denn verabschieden sollten, bringt in der Tat Entlastung, Entbürokratisierung und mehr Transparenz auf der Seite der Kommunen. Der vor 50 Jahren verstorbene Erich Kästner hat einmal gesagt: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Hier schreiten wir wirklich zur guten Tat. Vielen Dank dafür. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Mit der Digitalisierung der öffentlichen Auslegung machen wir die Auslegung effektiver, transparenter und vor allem bürgerfreundlicher – zum Vorteil aller. Die elektronische Veröffentlichung der Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte auf der Internetseite der Gemeinde soll künftig der Regelfall werden. Die körperliche Auslegung zur Einsichtnahme soll nachrangig weiterhin möglich sein. Auch wird der Prüfzyklus der überörtlichen Prüfung auf fünf Jahre verlängert. Wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung aber ist, dass der Gesamtabschluss im Interesse der kommunalen Praxis durch einen Erweiterten Beteiligungsbericht ersetzt werden soll. Dieser Erweiterte Beteiligungsbericht reduziert den Aufwand für unsere Kommunen deutlich, indem er eine vereinfachte Zusammenführung von Jahresabschlüssen der Gemeinde und ihrer ausgegliederten Aufgabenträger ermöglicht. Vorgesehen ist nunmehr eine tabellarische Darstellung zusammengeführter Jahresabschlüsse. Diese Darstellung ist innovativ und von großem Vorteil. Sie ermöglicht schnell und einfach einen Gesamtüberblick über die Beteiligungsstruktur einer Kommune. Der Erweiterte Beteiligungsbericht behält damit das Gesamtbild der Finanz- und Schuldenlage der Gemeinde im Blick. Dies ist wichtig, denn immer mehr Aufgaben werden ausgegliedert. Davor können und werden wir die Augen nicht verschließen. Eine zusammengefasste Gesamtsicht ist für die Gemeinderäte, für die Verwaltung, für die Rechtsaufsichtsbehörden wichtig. Finanzielle Risiken, Schwachstellen und mögliche Handlungsbedarfe können so identifiziert, erkannt und beseitigt werden. Gleichzeitig wird die de – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 Transparenz der finanziellen Situation der Gemeinde auch für die interessierte Öffentlichkeit, für die Bürgerinnen und Bürger erhöht. Weiterhin gilt: Nicht alle Kommunen sind verpflichtet, einen Erweiterten Beteiligungsbericht aufzustellen. Vielmehr wurde die Regelung zur Befreiung von der Aufstellungspflicht zugunsten der Kommunen noch einmal ausgeweitet. Lassen sie mich nochmals kurz auf die wesentlichen Punkte der bisherigen Diskussionen eingehen. Vorweg: Der Beteiligungsbericht nach § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung reicht für eine Gesamtsicht nicht aus. Zum einen enthält der Beteiligungsbericht ausschließlich Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, zum anderen enthält er nur Informationen über die Entwicklung der einzelnen Unternehmen, aber gerade keine Quersicht über den gesamten kommunalen Verbund. Weiter bleibt den Kommunen unseres Landes die notwendige Zeit, sich auf die Umstellung der Regelungen einzustellen. Zwar treten die Regelungen zum Erweiterten Beteiligungsbericht bereits am 1. Januar 2025 in Kraft, jedoch ist ein Erweiterter Beteiligungsbericht erstmals im zweiten Halbjahr 2026 zu erstellen, also für das dann abgelaufene Haushaltsjahr 2025. Auch werden den Kommunen eine Arbeitshilfe und Muster zur Verfügung stehen, und zwar schon sehr bald. Eines ist mir wichtig: Es geht um Vereinfachungen für die Praxis. Deswegen sind diese Regelungen gemeinsam mit der kommunalen Praxis entstanden – also mit der Praxis für die Praxis. Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Praktikerinnen und Praktiker aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen haben die Sicht der Kommunen und die Bedürfnisse der Praxis eingebracht. Allen Beteiligten möchte ich für ihre Mitarbeit nochmals ganz ausdrücklich und herzlich danken. Ich freue mich über die Zustimmung hier im Landtag von Baden-Württemberg. Es wird nicht nur geredet, es wird gehandelt. Dieses Gesetz bringt Entbürokratisierung, Entlastung und mehr Transparenz aufseiten der Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger. Deswegen darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. Damit werden im Übrigen auch Beschlüsse der Entlastungsallianz in die Tat umgesetzt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
