Julia Goll
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nein, ich werde es natürlich nicht einmal versuchen, den Kollegen hier zu toppen. Ich habe das, was Sie, Herr Kollege Hockenberger, gesagt haben, dass es Ihnen wirklich am Herzen liegt, Erleichterungen für die Kommunen hinzubekommen, gern gehört. Das sollte, das muss uns allen am Herzen liegen. Denn da sieht es wirklich eng aus. de – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 Ich habe es vor einiger Zeit auch schon mal gesagt: Vor allem die Bürokratie und der Fachkräftemangel lähmen unsere Kommunen geradezu. Man kommt mit dieser Bürokratie gar nicht mehr zurecht. Deshalb sind in dieser Änderung, in diesem Gesetzentwurf, natürlich auch viele sinnvolle Sachen. Ich betone das immer wieder: Es ist grundsätzlich schon mal ein guter Ansatz, den man da gewählt hat. Das bitte ich nicht zu überhören. Das gilt natürlich auch für den Verzicht auf den Gesamtabschluss – ja, jetzt kommt wieder der Punkt, über den wir uns auch im Ausschuss noch einmal unterhalten haben –, stattdessen der Erweiterte Beteiligungsbericht. Da muss einem doch zu denken geben, dass der Städtetag immerhin sagt, er halte das für verzichtbar. Jetzt ist mir vorgehalten worden, das sei ja nur der Städtetag; der Gemeindetag und die anderen, u. a. der Landkreistag, fänden das alles ganz klasse. Das stimmt so aber auch nicht. Diese, insbesondere der Gemeindetag, haben einfach ein Stück weit ihre Gegenwehr aufgegeben. Das dann aber gleich als begeisterte Zustimmung auszulegen, halte ich für etwas mutig. So weit würde ich jetzt nicht gehen. Ich habe mich natürlich auch mit Kämmerern über das Thema unterhalten. Ich sage das nicht nur aus meiner eigenen Erfahrung heraus. Die sagen mir alle: „Den Beteiligungsbericht gibt es sowieso, den muss es geben.“ Ein aufmerksamer Gemeinderat oder ein aufmerksamer Bürger – ich fürchte, die Bürger schauen bei den Kommunen gar nicht so genau hin – kennt dann auch die Vermögensverhältnisse und die finanziellen Verhältnisse. Daher ist die Ansicht, dass die Pflicht verzichtbar ist, wirklich gut vertretbar. Wenn wir hier wirklich einen größeren Wurf zum Bürokratieabbau machen wollen, dann sollten wir das doch sein lassen. Jetzt kommt der Kollege Hockenberger immer gern mit dem Beispiel Aulendorf. Die Vorfälle in Aulendorf sind jetzt wirklich bald 20 Jahre her. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Aber trotzdem schlecht! – Weitere Zurufe) – Genau. – Dort haben Jahresabschlüsse komplett gefehlt, man hat Verträge gefälscht und Buchungstricks angewandt. Das Ganze mündete in einer strafrechtlichen Verurteilung des Bürgermeisters. So etwas ist auch mit einer Pflicht zum Erweiterten Beteiligungsbericht nach wie vor denkbar; das unterstellen wir aber natürlich niemandem, aber es wäre nach wie vor denkbar. Allein mit dieser Pflicht umgeht man das nicht. Ich bin der Meinung – auch aufgrund meiner eigenen kommunalen Erfahrung, die ich in über 25 Jahren aufgebaut habe –: Gemeinderäte haben den Überblick, Gemeinderäte müssen diesen Überblick auch haben. Im Ausschuss ist dann als Letztes noch obendraufgesetzt worden, man erleichtere doch der Rechtsaufsicht damit die Sache. Dahinter mache ich jetzt wirklich einmal ein Fragezeichen, ob es unser Anspruch sein muss, der Rechtsaufsicht die Sache zu erleichtern. Die Rechtsaufsicht muss auch ihre Arbeit machen und hat genauso den Überblick. Jetzt kommen wir noch einmal zur Prüfpflicht. Kollege Ranger hat das auch gesagt: Bei dieser Prüfpflicht prüft man noch einmal bereits geprüfte Abschlüsse. Ob das wirklich so sinnvoll ist? Auch dahinter mache ich wirklich noch mal ein Fragezeichen. (Julia Goll) Und das Gesetz führt jetzt doch wieder zu neuer Bürokratie – Frau Kollegin Sperling hat es gesagt –: Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, um einen Leitfaden zu erarbeiten; es werden Muster gebildet. Das schreit doch geradezu wieder nach neuer Bürokratie, nach neuem Aufwand. Und diesen – nochmals – halten wir für verzichtbar. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)
