Dr. Alexander Becker
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der vorliegenden fünften Novelle des Landeshochschulgesetzes sind eine ganze Reihe von Maßnahmen verbunden, die zu Verbesserungen in unserer Hochschullandschaft führen und auch zur Flexibilisierung und zur Entbürokratisierung beitragen werden. Die wichtigste Neuerung vorweg: Die baden-württembergischste aller Hochschularten – so will ich einmal sagen –, die Duale Hochschule, erhält mit dieser Novelle eine Fakultätsstruktur mit den dazugehörigen Funktionen und Gremien. Damit wird sie als Ort der Forschung und der wirtschaftsnahen Innovationen gestärkt. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass gerade auch die DHBW weiterhin ein Treiber des technologischen Fortschreitens in den Unternehmen vor Ort sein kann. Denn sie leistet einen erheblichen Beitrag dazu, dass Baden-Württemberg mit seinen mittelständischen Unternehmen und den vielen Hidden Champions in der Fläche stark bleibt. Natürlich kommt es dabei darauf an, die dezentrale Handlungsfähigkeit der Rektorate zu erhalten. Diesem Wesensmerkmal der DHBW werden wir auch künftig unser Augenmerk widmen. Ein Beitrag dazu, an allen Hochschulen weiterhin wissenschaftlich gut aufgestellt zu sein, sind die Erleichterungen bei der Gewinnung von Hochschullehrerinnen und -lehrern. Denn es geht darum, die besten Köpfe nach Baden-Württemberg zu holen. Ich nenne die Möglichkeiten zur gemeinsamen Berufung mit außerhochschulischen Institutionen sowie die Exzellenzberufungen an Universitäten, die in einem ganz und gar unbürokratischen Verfahren erweitert werden. Nennen möchte ich als Beitrag zur Entbürokratisierung und mit Blick auf den Fachkräftemangel auch die erleichterte Zulassung ausländischer Studierender durch hochschulinterne Zugangsprüfungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihnen liegt heute außerdem ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor. Dieser betrifft die Erprobung eines integrierten Bachelorstudiums, das parallel zum Staatsexamenstudiengang der Rechtswissenschaften läuft. Beim juristischen Staatsexamen gilt bislang: alles oder nichts. Wer das Examen nicht besteht – wir haben es gehört –, der bleibt nach jahrelangem Studium ohne Abschluss. Den umfassenden Anspruch des Staatsexamens wollen wir hochhalten und doch einen weiteren Weg für Jurastudenten aufzeigen, die, aus welchen Gründen auch immer, am Staatsexamen scheitern. Durch den künftig im integrierten Studiengang erworbenen Bachelor wird die Möglichkeit bestehen, im Masterstudium in ein angrenzendes Berufsfeld zu starten. Diese Neuerung ist eine klassische Win-win-Situation. Der integrierte Bachelorstudiengang honoriert die bis dahin erbrachten Studienleistungen. Er steigert damit die Attraktivität des Jurastudiums und mindert den Druck auf die Studierenden, und das, ohne inhaltliche Abstriche beim Staatsexamen selbst zu machen. Nicht zuletzt ist dies völlig ressourcenneutral. (Dr. Alexander Becker) Deshalb freuen wir uns trotz der Kurzfristigkeit des Änderungsantrags gegebenenfalls auch über eine Zustimmung aus den Reihen der Opposition. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
