Michael Joukov
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Hochschulrechtsänderungsgesetz – ein schönes Wort –, mit dem neben dem Landeshochschulgesetz auch etliche andere Gesetze geändert werden. Per Änderungsantrag der beiden Regierungsfraktionen ergänzen wir das Hochschulrecht jetzt noch zusätzlich um eine weitere, wie ich finde, sehr gerechte und moderne Neuerung: Wir ermöglichen die Einführung eines Jura-Bachelors, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was bedeutet das konkret? Wer bisher Jura studiert und durch das Erste Staatsexamen fällt, steht ganz ohne Studienabschluss (Michael Joukov) da. Die vielen vorher erfolgreich abgelegten Prüfungen und Leistungen wären – bzw. sind es momentan noch – wertlos. Das ändern wir. Künftig können sich Jurastudierende parallel zu ihrem Staatsexamenstudiengang auch in einem Bachelorstudiengang einschreiben. So erhalten sie durch erbrachte Leistungen einen Bachelor in Rechtswissenschaften – sofern sie die notwendigen Leistungen erbracht haben – noch vor dem Ersten Staatsexamen. Bei Nichtbestehen des Ersten Staatsexamens oder bei Studienabbruch währenddessen steht den erbrachten Leistungen auch ein Abschluss gegenüber. Auf dem Bachelor kann dann ein Master, beispielsweise in einem Wirtschaftsstudiengang oder in Verwaltungswissenschaften, aufgebaut werden. Somit hat man also insgesamt ein vollwertiges Studium. Der besondere Dank gilt an dieser Stelle der Universität Konstanz, die dieses neue Modell als Vorreiterin einführen möchte. Wenn sich jemand fragt, meine Damen und Herren, warum das erst jetzt eingeführt wird und nicht schon vor zehn Jahren eingeführt wurde, dann weise ich darauf hin, dass es zunächst einer Universität bedurfte, die bereit war, dieses Modell einzuführen. Deshalb unterstreiche ich den Dank an die Universität Konstanz. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, wir beenden damit die Ungerechtigkeit, dass Studierende trotz jahrelanger Leistungen ohne Abschluss dastehen. Es geht in diesem Gesetz aber um sehr viel mehr. In der verbleibenden Zeit könnte ich nicht einmal annährend aufzählen, was sich alles bessert; dafür haben schon die zehn Minuten Redezeit im Rahmen der ersten Lesung nicht gereicht. Ich will aber, da mir das ein Herzensanliegen ist, die bessere Vereinbarkeit des Studiums mit dem kommunalen Mandat betonen und möchte zudem die Abschaffung der Zweitstudiengebühren bei den lehramtsbezogenen Studiengängen und – natürlich – die Stärkung der Dualen Hochschule, der DHBW, unserer Erfolgsgeschichte in „THE LÄND“, nennen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Konrad Epple CDU) Leider – mein Fraktionsvorsitzender hat dies am heutigen Vormittag schon angekündigt – ist es uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner nicht gelungen, zusätzliche Mittel zur Finanzierung einer Abschaffung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer im Haushalt zu sichern. Dies erwies sich in Anbetracht der Haushaltslage in der Gesamtabwägung der beiden Regierungsfraktionen als nicht darstellbar. Deswegen – Klartext –: Die Abschaffung bleibt weiterhin unser politisches Ziel, doch stehen wir bei den Hochschulen im Wort, dies nur mit gesicherter, solider Gegenfinanzierung zu tun. Diese ist momentan nicht gegeben. Ich hoffe unverändert auf Spielräume, die eine künftige Steuerschätzung vielleicht bringen mag. Aber es wäre völlig unseriös, dies vorwegzunehmen, da sich die Schätzungen auch in die andere Richtung entwickeln könnten. Es tut mir leid, meine Damen und Herren, aber dies hat sich als nicht möglich erwiesen. Trotzdem: Es ist ein insgesamt sehr gutes, wichtiges und dringendes Gesetz, das den Geist des „einfach Machen“ atmet. Daher bitte ich ganz herzlich um Ihre Zustimmung. de – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
