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Volker Schebesta

06.11.2024 Sitzungen 17/107

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Fulst-Blei hat darum gebeten, den Gesetzentwurf nicht zu hoch zu hängen. Ich denke, das habe ich auch in der ersten Lesung nicht gemacht und habe nicht gesagt, dass das ein Meilenstein in der Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft ist. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Sie nicht, aber andere!) Deshalb werde ich mich nun auch mit der Redezeit in dieser zweiten Lesung daran orientieren, es nicht zu hoch zu hängen. Dann bitte ich aber auch darum, dass man das, was da redaktionell geändert wird, nicht zu hoch hängt, Herr Dr. Kern. In einem Paragrafen ist die finanzielle Bezuschussung der Schulen, die bei der Novellierung neu hinzugekommen sind, geregelt worden. In einem anderen Paragrafen steht deklaratorisch eine Aufzählung. Das muss man nicht ändern, damit die Schulen das Geld bekommen. Und dass man nicht nur mit einer deklaratorischen Änderung in den Landtag geht, bevor nicht de – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 auch noch andere Regelungstatbestände dazugekommen sind, ist vielleicht auch nachvollziehbar. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Ich habe nicht gesagt, dass das kein Fehler seitens der Landesregierung bei der Vorlage des ursprünglichen Gesetzestextes war, aber man muss jetzt auch nicht sagen, dass man soundso lange gebraucht hätte, um das zu merken; es hat eben nur deklaratorischen Inhalt. Es ist nicht sinnvoll, allein aufgrund einer deklaratorischen Änderung mit einer Gesetzesänderung in den Landtag zu kommen. Ich bedanke mich für die Unterstützung zu den Gesetzesänderungen, die hier genauso zum Ausdruck gekommen ist wie im Anhörungsverfahren, in dem die Privatschulverbände ausschließlich positive Reaktionen auf diese Gesetzesänderung geäußert haben und sich insbesondere der Normenkontrollrat bezüglich der Anwendungsfreundlichkeit und Verständlichkeit entsprechend geäußert hat. Mit Blick auf den Änderungsantrag, den die FDP/DVP-Fraktion vorgelegt hat, ist mir noch mal wichtig, auf den Unterschied der Begrifflichkeiten „Ersatzschule“ und „Ergänzungsschule“ einzugehen. Da wurde auch in der Ersten Beratung von Ihnen, Herr Dr. Kern, etwas hineingeheimnisst, warum in einem Paragrafen der Begriff „Privatschule“ durch „Ersatzschule“ ersetzt wird. Das liegt einfach daran, dass sich der ganze Absatz, der in dem Paragrafen steht, nur an Ersatzschulen richtet und deshalb auch bei der einen Formulierung, bei der noch der Begriff „Privatschule“ steht, nach der Gesetzesänderung, wenn Sie sie im Landtag annehmen, konsequenterweise nicht mehr von „Privatschule“, sondern von „Ersatzschule“ gesprochen wird. Der ganze Absatz dreht sich nur um Ersatzschulen. Damit ist kein inhaltlicher Hintergrund verbunden. Einen Unterschied zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen gibt es aber, und dieser ist wichtig: Ersatzschulen sind solche Schulen in freier Trägerschaft, denen im Land eine entsprechende öffentliche Schule gegenübersteht. Diejenigen Schulen, die solche Ersatzschulen sind, unterliegen, weil sie ein Bildungsangebot machen, das es auch in staatlicher Trägerschaft gibt, dem Sonderungsverbot. Auf eine solche Schule zu gehen, darf nicht von der finanziellen Situation der Eltern abhängig gemacht werden. Dies führt dazu, dass wir für die Ersatzschulen einen verfassungsrechtlich garantierten Finanzierungsanspruch gegenüber dem Staat haben, dem wir auch von den Regelungen her anders entsprechen müssen – was wir auch gern tun, weil wir um die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft gerade auch in diesem Bereich wissen und weil wir wissen, welche Innovationen von den Schulen in freier Trägerschaft ausgehen. Ergänzungsschulen haben diese Entsprechung im öffentlichen Schulwesen nicht und sind deshalb anders geregelt. Sie sind nicht deshalb anders geregelt, weil wir da Geld sparen wollten. Die Kollegin Saint-Cast hat schon darauf hingewiesen, dass für die Ergänzungsschulen, die im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums liegen, eine Förderung nach Maßgabe des Haushalts stattfindet. In den letzten Jahren wurde der Betrag erhöht. Ich erlaube mir deshalb nur noch den Hinweis, dass durch diese Erhöhung beim von den Auszubildenden zu zahlenden Schulgeld das Land mit den Landesmitteln für eine Entlastung in Höhe von bis zu 140 € pro Monat pro Schü- (Staatssekretär Volker Schebesta) lerin bzw. Schüler durch die Verwaltungsvorschrift Schulgeldreduzierung gesorgt hat. Das ist, meine ich, ein deutliches Zeichen dafür, dass wir im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel hier auch den Ergänzungsschulen so unter die Arme greifen, dass es möglichst auch zu Verbesserungen beim Schulbesuch kommt. Auf diesem Weg werden wir weitergehen. Herzlichen Dank für die Unterstützung dieses nicht zu hoch zu hängenden Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Meilenstein!)

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