Dr. Timm Kern
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hatte ich Grün-Schwarz noch gelobt, dass die Koalition zumindest in diesem Fall des Privatschulgesetzes auch mal Bürokratie abbaut – wenn auch zu wenig und wenn auch zu spät. Bedeutender ist aber die Tatsache, dass Sie, wenn Sie schon Änderungen am Privatschulgesetz machen, diese Gelegenheit nicht nutzen, um auch mutige Schritte zu gehen und wichtige Anpassungen vorzunehmen. Stattdessen ist der größte Wurf Ihres Entwurfs die Korrektur Ihres eigenen Fehlers im Gesetz. Dabei geht es um die Schulen für Physiotherapie und Logopädie, die laut Ihrem Gesetzentwurf nun in § 17 des Privatschulgesetzes als zuschussberechtigte Schulen bezeichnet werden – und das, obwohl dies bis dato bereits in § 18 Absatz 2 explizit der Fall war. Ihre eigene Begründung für die bisherige Nichtnennung dieser Schulen ist, dass dies versehentlich unterblieben sei und nun nachgeholt werde. Klar: Fehler können passieren. Aber die grün-schwarze Landesregierung braucht doch tatsächlich sage und schreibe rund eineinhalb Jahre, um diesen Fehler nun zu korrigieren. Dann gibt es noch einen weiteren großen Wurf dieses Änderungsgesetzes: Man schafft den Begriff „Privatschule“ ab, sodass dieser Begriff nur noch in der Überschrift des Gesetzes selbst zu finden ist. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Das Gesetz heißt doch so: Privatschulgesetz!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Schwarz, es gäbe wirklich wichtige Weichen im Bereich der Privatschulen zu stellen. Nehmen wir z. B. die als Ergänzungsschulen anerkannten Schulen zur Ausbildung für soziale und sozialpädagogische Berufe oder die Schulen für Berufe des Gesundheitswesens. Diese werden bezüglich der Zuschüsse nach wie vor anders als die Ersatzschulen behandelt. Dabei ist der Fachkräftemangel gerade in Gesundheits- und Sozialberufen in Baden-Württemberg gravierend. Dieser gravierende Fachkräftemangel kann nur durch die Ausbildung an freien Ergänzungsschulen nachhaltig behoben werden. Denn das Land bzw. die Kommunen können für viele dieser Berufe, z. B. die Ergotherapie oder die Podologie, gar keine eigenen staatlichen Schulen vorhalten. Was also müsste getan werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grün-Schwarz? Wir müssen heute dafür sorgen, dass die Schulen für soziale und sozialpädagogische Berufe bzw. Schulen für Berufe des Gesundheitswesens verlässlich und wie vergleichbare Ersatzschulen gefördert werden. Denn sonst halten Sie von Grün-Schwarz die an einer solchen Ausbildung Interessierten durch hohe Schulgelder davon ab, sich für diese für unsere Gesellschaft so wichtigen, ja unverzichtbaren Berufe zu entscheiden. Um Grün-Schwarz bei diesem mutigen Schritt zu helfen, haben wir Freien Demokraten einen Änderungsantrag gestellt und werben mit Nachdruck dafür, diesem zuzustimmen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Was?) (Dr. Timm Kern) Mit unserem Vorschlag wollen wir statt der bislang freiwilligen Förderung der Gesundheits- und Sozialberufe nun eine verlässliche Anspruchsgrundlage für diese Schulen schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Denn diese Schulen sind mit ihren Angeboten unverzichtbar, wenn wir den Mangel im Gesundheits- und Sozialwesen beseitigen wollen. Ja, das wird auch Geld kosten. Dessen sind wir Freien Demokraten uns natürlich bewusst. Man kann sich aber doch ausrechnen, wie hoch die volkswirtschaftlichen Langzeitkosten sind, wenn Grün-Schwarz hier weiter wegschaut und aus Bequemlichkeit oder wegen falscher Priorisierung von Haushaltsmitteln untätig bleibt. Lassen Sie uns also gemeinsam an einem Strang ziehen und mit der Zustimmung zu unserem Änderungsantrag diesem Gesetzentwurf der Landesregierung einen wichtigen positiven Charakter geben. Zeigen wir doch nach außen, dass der Landtag zu mutigen Schritten bereit ist, um die Schulen für Gesundheits- und Sozialberufe zu stärken, sodass der gravierende Fachkräftemangel in diesem Bereich behoben werden kann. Werte Kollegin Saint-Cast, Sie haben gesagt, alles oder das meiste, was wir beantragten, würde schon berücksichtigt. Wem soll ich jetzt glauben? Ihnen oder den Praktikern vor Ort? Denn die Praktiker vor Ort unterstützen unseren Änderungsantrag. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Er spricht für Qualität. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
