Matthias Miller
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur (Dr. Matthias Miller) Änderung des Privatschulgesetzes und der dazugehörigen Vollzugsverordnung. Man kann es nicht oft genug sagen: Privatschulen sind ein unverzichtbarer Baustein in unserer Bildungslandschaft und tragen wesentlich zur Vielfalt und Qualität unseres Bildungssystems bei. Sie bieten alternative pädagogische Konzepte und eröffnen – das haben wir hier schon des Öfteren betont – Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern wichtige Wahlmöglichkeiten. Von freien kirchlichen Schulen bis hin zu beruflich orientierten Bildungseinrichtungen: Jede dieser privaten Schulen leistet einen wichtigen Beitrag im Bildungsangebot unseres Landes. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen notwendige Schritte zur Modernisierung des Privatschulgesetzes. Mein geschätzter Kollege Sturm hat in der Ersten Beratung schon einiges dazu gesagt; ich möchte es nur ganz kurz wiederholen: Wir werden erstens eine Bereinigung durchführen. Es werden Normen – im Grunde selbstverständlich –, die keine Relevanz mehr haben, gestrichen. Es werden – zweitens – veraltete Bestimmungen aufgehoben und Formulierungen vereinheitlicht. Drittens wird den Schulträgern mehr Planungssicherheit gegeben, vor allem, wenn es um den vorübergehenden Nichtbetrieb geht. Zum Schluss – das ist auch ein wichtiges Anliegen von uns – werden Schulen für Physiotherapie und Logopädie ausdrücklich als zuschussberechtigte Schulen in den Katalog des § 17 Absatz 1 des Privatschulgesetzes aufgenommen. Meine Kollegin von den Grünen, Frau Saint-Cast, hat schon gesagt, dass wir im Bildungsausschuss sehr einvernehmlich darüber diskutiert haben. Es handelt sich insgesamt um eine Novelle, die das Gesetz verständlicher und anwendungsfreundlicher macht. Der Normenkontrollrat hat uns hier zugestimmt, und auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen klang sehr positiv. Wir sind also auf dem richtigen Weg. Zu den Änderungsanträgen der FDP/DVP wurde von meiner geschätzten Kollegin Saint-Cast schon alles gesagt. Dabei möchte ich es belassen. Abschließend möchte ich einen Punkt aber nicht unerwähnt lassen, der bereits in der ersten Lesung zur Sprache kam und auch kurz erwähnt wurde: die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Ich habe eingangs die Wahlmöglichkeit angesprochen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen unserer breit angelegten Bildungslandschaft haben. Aber die Vielfalt der Bildungslandschaft bringt auch mit sich, dass wir einiges dafür tun müssen, sie aufrechtzuerhalten. Es darf am Ende nicht vom Geldbeutel abhängen, ob Eltern ihre Kinder auf Privatschulen schicken oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) In den vergangenen Jahren sind wir hier bereits wichtige Schritte gegangen. Durch das Bruttokostenmodell – das wurde auch schon angesprochen – erhalten die Schulen in freier Trägerschaft inzwischen 80 % der Beträge, die ein Schüler des öffentlichen Schulsystems kostet. Dies wird in einem zweijährigen System turnusmäßig angepasst. Diese alle zwei Jahre erfolgende Anpassung ist sinnvoll, solange keine unvorhergesehenen Ereignisse kommen. ode – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 Ich möchte kurz an zwei Beispielen aus jüngster Zeit zeigen, wozu diese führen können. Nehmen wir einmal an, Privatschulen werden im Jahr 2021 gefördert. Man nimmt dann als Referenzjahr 2019. 2019 gab es noch keine Coronapandemie, 2021 muss man also auf Grundlage von 2019 finanzieren, obwohl die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Schulen inzwischen ganz andere sind. Das zweite Beispiel ist noch eindrücklicher: der Ukrainekrieg. Nehmen wir als Beispiel das Jahr 2023, in welchem die Privatschulen ihr Geld bekommen würden; Referenzjahr ist 2021. 2021 gab es aber noch keine gestiegenen Energiekosten durch den Ukrainekrieg, 2021 gab es noch keine zweistellige Inflation. Das heißt, insgesamt haben wir zwar 80 %, aber tatsächlich sind es nicht 80 %, wenn wir diese Wertsteigerungen nicht immer mit berücksichtigen. Wir haben außerhalb des Gesetzes einiges getan, damit das ausgeglichen wird. Aber wir meinen, man könnte – wir, die CDU-Fraktion, sind offen dafür – auch über eine jährliche Anpassung der Finanzierung sprechen. Wir haben schon oft darüber diskutiert. Für unsere Privatschulen könnten wir eine erhöhte Planungssicherheit hinbekommen, indem wir auf dem bewährten Instrument des Bruttokostenmodells beharren, aber gleichzeitig die Herausforderungen unserer Zeit annehmen. Es wäre naheliegend, auch diesen nächsten wichtigen Schritt hin zu einem modernen Privatschulgesetz zu gehen. Wir stehen an der Seite unserer Privatschulen; das ist klar. Da hat die CDU immer schon gestanden, und da stehen wir auch in der Zukunft. Ich bedanke mich und freue mich auf eine breite Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
