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Volker Schebesta

06.11.2024 Sitzungen 17/107

Nein. Herr Kollege Dr. Balzer hatte schon genügend Gelegenheit, sein Gesellschaftsmodell vorzutragen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Rai- ner Balzer AfD: Nein, hatte er nicht!) Wir tragen damit Forderungen aus der Entlastungsallianz Rechnung und folgen auch in diesem Bereich einem Anspruch auf Bürokratieabbau. Wenn von der Opposition zu diesem Gesetzentwurf vor allem angeführt wird, es hätte noch schneller gehen können, und dann Entschließungsanträge gestellt werden, in die andere Themen aufgenommen werden, scheint das Gesetz nicht ganz so schlecht zu sein. Deshalb freue ich mich über die zum Ausdruck gekommene breite Zustimmung. Aber ehrlicherweise muss ich auch sagen: Da können wir uns jetzt alle nicht vom Acker machen. Herr Born, Sie haben bei der Ersten Beratung und auch jetzt gesagt, man hätte der SPD viel früher folgen sollen. In der Ersten Beratung haben Sie auch auf Ihren Kitagipfel Bezug genommen, der, wenn ich es richtig sehe, im Juli 2023 stattgefunden hat. In der Koalitionsvereinbarung steht, dass wir die gesetzliche Regelung umsetzen. Das war 2021. Da folgen wir nicht Ihnen, sondern Sie uns. Ehrlicherweise haben wir vor der Coronapandemie bei der Landeselternvertretung durch die Struktur der frühkindlichen Bildung, bei der das Land im Unterschied zum Schulbereich nicht für das Personal verantwortlich ist, nicht wirklich darüber nachgedacht, ob wir eine institutionalisierte Landeselternvertretung aus den Kitas in unterschiedlicher Trägerstruktur auf Landesebene haben sollten, weil es die unterschiedliche Trägerstruktur im Kitabereich gibt. Dadurch, dass während der Coronazeit die Eltern in Eigeninitiative den ersten Landeselternbeirat Kita auf den Weg gebracht haben – der noch nicht gesetzlich institutionalisiert worden war –, sind wir in der Landespolitik mit einer solchen Zusammenarbeit bereichert worden. Wir haben sie auch in der Zusammenarbeit mit der LEBK genutzt und verankern sie jetzt gesetzlich. Da sollten wir jetzt alle einmal die Parteipolitik – „schneller“ oder „langsamer“ – ein bisschen beiseitelegen und sagen: Herzlichen Dank an diejenigen, die die erste LEBK gegründet haben, die die Initiative aufgenommen haben, die die Interessen der Eltern während der Coronapandemie, in nicht einfacher Zeit vertreten haben und damit eine Grundlage dafür geschaffen haben, was wir heute gesetzlich verankern und womit wir dem jetzigen Landeselternbeirat Kita eine neue Grundlage für die Arbeit in der Vertretung der Interessen der Eltern geben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Herzlichen Dank an diejenigen, die vom ersten Landeselternbeirat noch mit auf der Tribüne dabei sind, und herzlichen Dank für die Arbeit an diejenigen, die jetzt im Landeselternbeirat die Interessenvertretung der Eltern übernehmen. Zu zwei Ihrer Entschließungsanträge will auch ich etwas sagen. Zum dritten ist schon das gesagt worden, was auch im de – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 Regierungsentwurf des Haushalts steht und was wir in den Haushaltsberatungen noch mal aufgreifen können. Sie von der SPD haben einen Entschließungsantrag gestellt, und auch vonseiten der FDP/DVP und der AfD wurde hier der Eindruck erweckt, als ob wir deshalb, weil der Mindestpersonalschlüssel nicht mehr gesetzlich geregelt ist, darüber diskutierten, den Mindestpersonalschlüssel zu senken. Sie von der SPD haben in der Begründung sogar geschrieben, durch den Änderungsantrag im Bildungsausschuss sei ersichtlich geworden, dass eine Unterarbeitsgruppe der AG „Frühkindliche Bildung“ beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eingerichtet worden ist. Sie sollten mal versuchen, ein bisschen besser auf dem Laufenden zu bleiben. Denn als wir die Maßnahmen in § 1a der Kitaverordnung bekannt gegeben haben, die für zwei Jahre gelten – das ist im Mai 2023 auch in einer Pressemitteilung veröffentlicht worden –, haben wir genau darauf hingewiesen, dass es diese Unterarbeitsgruppe gibt. Und wir haben deren Zielsetzung transparent dargestellt. Da geht es nicht um eine Absenkung des Niveaus, sondern da geht es beispielsweise um die Frage – das steht da wörtlich drin –, ob es bei einem gruppenbezogenen Mindestpersonalschlüssel bleiben soll oder auf eine kindbezogene Berechnung umgestellt wird. Das sind fachliche Fragen in Bezug auf den Umgang mit der vorhandenen Personalmenge. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Ehrlicherweise muss man sagen, dass es manche Gruppenformen vielleicht nur noch deshalb gibt, weil in der Kitaverordnung geregelt ist, was für ein Personalschlüssel dann für diese Gruppenform gilt. Aber mit der Notwendigkeit von Angebotsformen, die man flexibel vor Ort regeln können muss, hat das nicht so viel zu tun – dass es dafür Schubladen gibt, die in der Kitaverordnung vorgesehen sind. Damit beschäftigen wir uns, um das anzupassen. Um damit nicht in das Gesetzgebungsverfahren zu gehen, bin ich dankbar, dass dies durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen möglich ist. (Abg. Daniel Born SPD: Dann kann man dem Antrag ja zustimmen!) – Ja, aber er geht halt von einer falschen Voraussetzung aus. (Abg. Daniel Born SPD: Nein!) Das ist gar nicht Gegenstand. Nur weil Sie hier eine Gefahr beschreiben, muss man dann nicht über das Stöckchen springen, das Sie hier hinhalten. (Abg. Daniel Born SPD: Das ist kein Stöckchen! Das ist Qualität!) Bei dem Entschließungsantrag von der FDP/DVP mit seinen vielen Punkten will ich auf einige eingehen. Wenn Sie sagen, dass wir den Umfang der Leitungszeit mindestens auf den bundesweiten Durchschnitt anheben sollen, sage ich: Wenn wir die Finanzierung von pädagogischer Leitungszeit durch das Land auf den bundesweiten Schnitt bringen wollten, dann würden wir das, was wir in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen, absenken. (Beifall bei der CDU) (Staatssekretär Volker Schebesta) Denn in Baden-Württemberg setzen wir ganz bewusst – früher Gute-KiTa-Gesetz, jetzt KiTa-Qualitätsgesetz – zu zwei Dritteln das Geld dafür ein, dass wir die pädagogische Leitungsaufgabe mit unterstützen, und kommen damit einer Forderung der Träger in der Umsetzung von Gute-KiTa- und KiTa-Qualitätsgesetz nach. Wir sollen dies langfristig sicherstellen: Da sind wir völlig einer Meinung. Aber der Ausgangspunkt vom KiTa-Qualitätsgesetz, von Qualitätsentwicklungsprozessen zwischen Bund und Land, war von vornherein, dass die Länder von einer dauerhaften Unterstützung des Bundes auf der Ebene der Unterstützung der Qualitätsentwicklung im frühkindlichen Bereich gesprochen haben und in Kenntnis dieser Länderposition das gemeinsame Kommuniqué mit dem Bund schon 2014 auf den Weg gebracht worden ist. Ich habe keine Lust, dass wir vonseiten des Landes dem Bund ein Alibi dafür geben, aus dieser Finanzierungsverantwortung, die er eingegangen ist, auszusteigen. Wir alle sollten gemeinsam dazu beitragen, dass wir weiterhin die Unterstützung auch durch die finanziellen Mittel des Bundes erhalten und dass wir diese möglichst dauerhaft erhalten, damit wir nicht alle zwei Jahre darauf warten müssen, was der Haushaltsgesetzgeber auf Bundesebene endlich entscheidet. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Insofern bedanke ich mich für die zum Ausdruck gebrachte Unterstützung dessen, was in diesem Gesetz geregelt werden soll, nämlich die Verankerung der Kindertagespflege im Gesetz und die Verankerung und die Institutionalisierung einer Landeselternvertretung für den Kitabereich, und freue mich dann auf die weiteren Diskussionen auch zu den anderen vielfältigen und wichtigen Themen, die es neben diesen Punkten im Bereich der frühkindlichen Bildung gibt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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