Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Dr. Balzer: Ich weiß nicht, von wem Sie gesprochen haben, der einen Zwang für alle zur Ganztagsbetreuung herbeiführen will. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Wir unterhalten uns da- rüber in zwei Jahren, Herr Staatssekretär!) Sie sprechen von Einzelfällen. Ich finde, das sind ganz schön viele Einzelfälle, in denen beide Eltern arbeiten wollen (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Müssen! – Gegenruf der Abg. Christiane Staab CDU) und deshalb nach Betreuungsangeboten fragen. Sie wissen ganz genau, dass ich Ihnen das schon bei der letzten Diskussion zu diesem Thema gesagt habe: Das Zweite ist, dass es auch Eltern gibt, die beide arbeiten müssen (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt!) und deshalb nach Betreuungsplätzen fragen, dass es Alleinerziehende gibt, die nach Betreuungsplätzen fragen, und dass das bei einem sehr hohen Anteil innerhalb der Elternschaft keine Einzelfälle sind, (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ja! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Weil ein Gehalt nicht mehr reicht!) sondern dass wir gefragt sind, eine Betreuungsstruktur aufzubauen und weiter auszubauen, die dem Rechnung trägt. Und es gibt tatsächlich auch sozialräumliche Strukturen, in denen es gut ist, wenn die Kinder durch den Besuch von Einrichtungen eine Struktur im Tagesablauf bekommen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Das alles ist etwas, das wir erreichen wollen und wo wir anderer Meinung sind als Sie. Und es ist richtig, dass wir Ihrer Meinung nicht folgen. Zurück zum Gegenstand der Beratungen, auch wenn natürlich bei dem Thema „Frühkindliche Bildung“ neben dem, was im Gesetz jetzt geregelt werden soll, viele weitere wichtige Themen auf der Tagesordnung stehen: die gesellschaftlichen Herausforderungen, denen die Erzieherinnen und Erzieher, die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen begegnen müssen, die Fachkräftesituation, aufgrund derer wir uns bemühen müssen, weitere Personengruppen zu erschließen, die Frage, wie wir es mit dem Direkteinstieg Kita schaffen. Bei alldem dürfen wir die Qualität nicht aus den Augen verlieren und müssen Impulse für die Weiterentwicklung des Orientierungsplans in die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege tragen und die Sprachförderung stärken. Neben alldem – nur als Beispiele genannt – gibt es noch andere Themen, die ebenfalls wichtig sind. Wenn Sie in den Debatten und den Entschließungsanträgen von diesen Themen weggehen hin zum Großen und Ganzen, dann ist es doch wichtig, dass wir der Kindertagespflege das klare Signal geben, dass wir mit der Verankerung im Gesetz auch durch diese Regelung die Anerkennung für die Arbeit in der Kindertagespflege und für die Kindertagespflegepersonen und die Anerkennung ihrer Arbeit – auch der Verbandsarbeit des Landesode – 107. Sitzung – Mittwoch, 6. November 2024 verbands – zum Ausdruck bringen und durch die Verankerung den Stellenwert, den die Kindertagespflege für uns hat, deutlich machen. Wir verankern zum anderen den Landeselternbeirat für den Kitabereich und haben damit eine Ebene der Zusammenarbeit institutionalisiert, die es jetzt schon in guter Zusammenarbeit zwischen der LEBK-BW und der Landespolitik – auch von uns, dem Kultusministerium – gibt. Wir verankern damit Regelungen, die bisher schon im Schulbereich bestehen, auch für den frühkindlichen Bereich. Diese beiden Punkte, wie die Verankerung eines Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung als legitimiertes Beratungsgremium mit den Regelungen – im Anschluss an § 5 KiTaG, der den Elternbeirat regelt – jetzt im neuen § 5a – Gesamtelternbeirat – sowie in § 5b KiTaG – Landeselternbeirat –, schaffen Mitwirkungsmöglichkeiten für die Elternvertretungen, mit denen wir die wichtige Arbeit und die wichtige Zusammenarbeit mit den Eltern auf eine neue Grundlage stellen. Herr Dr. Balzer, „unter dem wachsamen Auge des Kultusministeriums“ werde die Geschäftsstelle im Kultusministerium verankert. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ja!) Ich kann mich an Stellungnahmen der Beratungsgremien des Kultusministeriums erinnern – Landesschulbeirat, Landesschülervertretung, Landeselternbeirat – bei denen ich jetzt nicht ganz den Eindruck habe, dass die vorher bei der Amtsspitze des Kultusministeriums nachgefragt haben, ob sie die Pressemitteilung so abgeben dürfen (Heiterkeit der Abg. Christiane Staab CDU) und ob wir die Stellungnahme zu den Gesetzesinitiativen des Landes so gutheißen. Dass die Geschäftsstelle beim Kultusministerium angesiedelt ist, hat nichts mit Aufsicht zu tun, sondern damit, dass wir, wenn wir den Landeselternbeirat schon verankern, institutionalisieren, ihn dann auch arbeitsfähig gestalten. Ich habe beim Landeselternbeirat Kita eher den Eindruck, dass die dort Aktiven nur darauf warten, mit dem Geld und der Struktur ausgestattet zu werden, mit einer Geschäftsstelle ausgestattet zu werden, um ihre Arbeit noch effektiver zu leisten, als sie das ohne diese Struktur schon hinbekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das hat nichts mit Aufsicht zu tun. Der zweite Bereich: Wir nehmen die Kindertagespflegeregelungen aus der bisherigen Verordnung in das Gesetz auf, passen sie dabei an die Anforderungen an – z. B. bei der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und bei der Anzahl der in der Großtagespflege höchstens gleichzeitig zu betreuenden Kinder durch mehrere Kindertagespflegepersonen oder auch bei der Zahl, die die höchstmöglichen Betreuungsverhältnisse im Verbund regelt. Wir folgen damit – – (Glocke des Präsidenten)
