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Daniel Born

06.11.2024 Sitzungen 17/107

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank. – Ich kann Ihnen nicht sagen, welche konkrete Erwägung es gab. Ich denke, dass sich sowohl die Rundfunkkommission als auch die Expertenkommission gerade mit dieser Frage sehr intensiv befasst haben. Ich teile Ihnen nun meine persönliche Einschätzung mit, würde Ihnen aber nachliefern, was Gegenstand der Beratungen war. Das ist genau das Problem, in dem man sich befindet: Wenn man die Frist ausweitet, kann man die Beiträge vier Wochen, fünf Wochen, sechs Wochen, acht Wochen oder ein halbes Jahr lang veröffentlichen. Aber dann gibt es keinen Grund mehr, noch eine Zeitung zu abonnieren, weil Sie dann alles darüber beziehen können. Genau das ist der Konflikt, dem man ab irgendeiner Schwelle Rechnung tragen muss, und diese ist die Vierwochenregel.

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