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Dr. Wolfgang Reinhart

25.09.2024 Sitzungen 17/103

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht jetzt die Wirtschaftsministerin. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir alle sind uns einig: Damals, im Frühjahr 2020, haben wir gemeinsam eine große Kraftanstrengung unternommen, und heute können wir sagen: Die Coronahilfen waren ein historischer Erfolg. In einer absoluten Ausnahmesituation ist es uns gelungen – da bin ich dem Parlament heute noch dankbar –, eine Masseninsolvenz zu verhindern. Wir alle waren im Frühjahr 2020 mit einem neuartigen Virus konfrontiert, über das zunächst nur wenig gesichertes Wissen zur Verfügung stand, und es musste schnell gehandelt werden – einerseits zum Schutz der Bevölkerung, aber andererseits auch zur Unterstützung der Wirtschaft. In dieser kritischen Lage haben Bund und Länder Verantwortung übernommen und in einer beispiellosen Kraftanstrengung zahlreiche Hilfsprogramme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie auf den Weg gebracht. Unser Ziel, die Liquidität der Unternehmen während der Coronakrise zu sichern, sodass sie ihre Rechnungen bezahlen können, haben wir durch die Soforthilfen und die weiteren Coronahilfsprogramme auch erreicht. (Beifall bei der CDU) Gerade die Branchen, um die es heute geht – die SPD hat ja diesen zweigeteilten Titel für die heutige Debatte eingebracht –, konnten wir stabilisieren: Handel, Handwerk, hier insbesondere die Friseure, die in besonderer Weise betroffen waren, und die Gastronomie. Die Soforthilfe Corona war das erste Notfallprogramm, um im März 2020 die unmittelbaren Auswirkungen der Lockdown-Maßnahmen für Selbstständige und für kleine Unternehmen schnellstmöglich abzumildern. Baden-Württemberg – wir und der Landtag – hat hier wichtige Entscheidungen getroffen. Wir waren an vorderster Stelle dabei und haben schnell gefördert, und vor allem haben wir auch mehr gefördert als andere Bundesländer. (Beifall bei der CDU) Die Soforthilfe Corona wurde damals bewusst als Vorschuss gewährt, der anhand von Prognosen berechnet wurde. Und warum? Damit eben innerhalb weniger Tage die ersten Auszahlungen schnell vorgenommen werden konnten. Deshalb ist es natürlich folgerichtig auch eine Frage des Haushaltsrechts und der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern, die damals getroffenen Zukunftsprognosen nachträglich noch mal mit der tatsächlich eingetretenen Situation zu vergleichen. de – 103. Sitzung – Mittwoch, 25. September 2024 Für die Überprüfung hätte ich mir – wir waren da in einer intensiven Diskussion – ein schlankes Verfahren gewünscht, beispielsweise Stichproben. Aber der Bund hat den Ländern eine vollständige Überprüfung im Rahmen des Rückmeldeverfahrens vorgegeben. Die L-Bank hat nun die unsägliche Aufgabe, die von den Unternehmen gemeldeten Rückzahlungsbedarfe umzusetzen – auch wieder ein Massenverfahren. Wir hatten ca. 250 000 Anträge, die in Baden-Württemberg gestellt worden sind. Das ist ein Riesenaufwand, der im Vorfeld aber, als diese Entscheidung dann auf Bundesebene getroffen wurde, auch bekannt war. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Was kostet das?) – Herr Schweickert, zu den Friseurmeistern: Wir haben immer ganz klar gesagt, dass keiner durch die Rückzahlung einer Coronahilfe in die Insolvenz geht. Da gibt es – Herr Herkens und auch Herr Hailfinger haben es gesagt – die Möglichkeit der Stundung, aber auch die Möglichkeit einer Niederschlagung. Das haben wir immer gesagt, und dazu stehen wir auch heute noch. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Sie haben die Verbundunternehmen angesprochen, Herr Schweickert. Die Definition der Verbundunternehmen ist vom Bund vorgegeben. Also, diese Debatte müssen Sie an anderer Stelle führen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Nein, genau hier!) In einigen Fällen, ja, wurde jetzt rechtlich gegen die darauf basierenden Rückzahlungsaufforderungen der L-Bank vorgegangen. Das ist in einem Rechtsstaat auch völlig legitim. Es waren ca. 1 600 Klagen bei 250 000 Anträgen. Jeder soll natürlich behördliche Entscheidungen auch von Gerichten überprüfen lassen können. Das ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Nun liegen uns erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Klagen gegen die Rückzahlungsaufforderungen vor. Es ist aber keineswegs so, dass den Klagen in sämtlichen Fällen stattgegeben wurde. In einem Fall wurde die Klage gegen einen Rückzahlungsbescheid auch abgewiesen. Aus welchen Gründen die Klagen jeweils entschieden wurden, ist uns bislang – – Ich finde es unredlich, Herr Stoch und Herr Schweickert, wenn Sie hier von der Landesregierung, aber auch von anderen Abgeordneten schon voreilige spekulative Rückschlüsse einfordern. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sie waren doch in der Ver- handlung vertreten!) Die Begründung liegt uns bisher nicht abschließend bekannt vor. Wir müssen die schriftlichen Urteilsgründe abwarten, um dann zu entscheiden, wie wir weiter vorgehen, wie wir damit umgehen. Alles andere vorher ist Spekulation. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich denke, man muss auch aufpassen, dass man die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen für die kleinen und mittleren Unternehmen in besonderer Weise, aber auch für die gro- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) ßen Unternehmen, nicht jetzt noch mit Corona vermengt. Denn die Lage durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine ist eine völlig andere. Es war eine Zeitenwende, die eingetreten ist, als Corona am Auslaufen war. Deswegen schauen wir bei uns im Land nach vorn. Wir handeln und unterstützen die kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land, gerade den Handel, das Handwerk, aber auch die Gastronomie. Wir tun etwas für unseren Mittelstand mit unseren vielfältigen Initiativen nicht erst jetzt, sondern schon seit vielen Jahren: „Horizont Handwerk“, aber auch das Sofortprogramm „Einzelhandel/Innenstadt“, die Digitalisierungsprämie, die Innenstadtberater. Wir unterstützen gerade auch die Gastronomie mit vielfältigen Angeboten. Ich kann Ihnen nur mitgeben, dass wir auf Bundesebene ebenfalls eine solche Unterstützung einfordern. Wer auf Bundesebene permanent die Regeln für die Unternehmen verschärft – ich möchte nur mal das Heizungsgesetz und die E-Prämie für elektrische Antriebe herausgreifen –, wer trotz aller gegenteiligen Beteuerungen immer mehr Bürokratie und sonstige Belastungen aufbaut, wer die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie auf 7 % abschafft, der macht sich unglaubwürdig, wenn er im Land aus der Opposition heraus Entlastungsmaßnahmen einfordert. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir brauchen hier also keine Ablenkungsmanöver. „Jetzt Handel, Handwerk und Gastronomie entlasten!“ – so heißt es ja im Titel unserer heutigen Aktuellen Debatte. Und da bitte ich darum, sich dieses Themas auf allen Ebenen anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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