Andreas Deuschle
Frau Kollegin Goll, danke für die Fragen. Ich werde sie beantworten, indem ich jetzt mit zwei Fakten Ihre Argumentation bzw. die Argumentation der Initiatoren widerlege und aufzeige, warum sie aus unserer Sicht falsch ist. Ich habe genau die Aspekte, die Sie gerade eriode – 102. Sitzung – Donnerstag, 18. Juli 2024 vorgebracht haben, in meiner Rede. Wenn Sie noch zwei Mi nuten warten, werde ich darauf eingehen. (Zuruf: Da ist die Redezeit aber zu Ende!) Also, schauen wir uns die Fakten an: Erstens: Schon jetzt gehören die baden-württembergischen Landtagswahlkreise mit durchschnittlich 159 000 Bürgerin nen und Bürgern zu den größten in der Bundesrepublik. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen bilden 140 000 Bürgerin nen und Bürger einen Wahlkreis, in Niedersachsen 92 000, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 44 000. 159 000 Bürgerin nen und Bürger für einen Wahlkreis für die Abgeordneten hier! Zweitens: Das jetzt beschlossene neue Zweistimmenwahl recht, das Sie, Frau Kollegin Goll, angesprochen haben, sorgt nach unserer Auffassung und nach dem Gutachten von Pro fessor Dr. Haug – ich denke, jeder, der sich mit der Landes verfassung in Baden-Württemberg beschäftigt, weiß, wer Pro fessor Dr. Haug ist – mitnichten automatisch für mehr Abge ordnete im Parlament. (Zuruf) Und angenommen, wir hätten bei der nächsten Landtagswahl dasselbe Ergebnis wie 2016, dann wäre der Landtag um zwei Sitze kleiner ausgefallen als nach dem jetzigen Wahlrecht, wo wir nur ein Einstimmenwahlrecht haben – um zwei Sitze klei ner! Andere Bundesländer haben die Erfahrung gemacht, dass das Zweistimmenwahlrecht ihren Landtag zu weniger Überhang mandaten bringt, und Ihr Vorschlag ist nichts anderes als ei ne Wette auf die Zukunft. Wir wissen nicht, wie die Bürgerin nen und Bürger 2026 wählen werden. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Sie wetten doch aber auch!) Wir wissen nicht um den Abstand der Partei A, die die Direkt mandate setzt, zu dem Verhältnis der anderen abgegebenen Stimmen. Wir wissen nicht, wie am Ende die Parteien ab schneiden werden. Wir wissen nicht, ob ein BSW Teil des Landtags sein wird. Wir wissen nicht, wie groß der Abstand von A nach B ist. Und deshalb ist alles, was wir jetzt machen, ist jedes Gutachten eine Wette auf die Zukunft mit ungewis sem Ausgang, weil wir nicht wissen, wie die Bürgerinnen und Bürger wählen. Ich finde, da anzusetzen und zu sagen: „Egal, wie die Bürge rinnen und Bürger wählen, wir gehen jetzt mal von 70 Wahl kreisen vorsorglich auf 38“, wird der Sache nicht gerecht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Drittes Argument: Wir haben in unserer Landesverfassung ste hen, dass die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbunden sein muss. Die Persönlichkeits wahl, also die Stimme, die Sie mit der Erststimme abgeben, ist bei uns Teil der Landesverfassung. Sie ist prägendes Merk mal unseres Wahlsystems. Nach dem Willen der Initiatoren wird die Persönlichkeitswahl zum reinen Beiwerk, zum bloßen Anhängsel der Verhältnis (Andreas Deuschle) wahl. Sie wollen 38 statt jetzt 70 direkt gewählte Abgeordne te, und diesen 38 direkt gewählten Abgeordneten würden 82 über die Liste gewählte Abgeordnete gegenüberstehen. Wir sind der Meinung: Bei 38 direkt gewählten und 82 über die Liste gewählten Abgeordneten ist das prägende Element nicht mehr die Persönlichkeitswahl, sondern ausschließlich die Ver hältniswahl. (Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange zeigt.) – Ich muss zum Ende kommen, aber, Herr Präsident, ich ha be ja auch eine Frage beantwortet.
