landtag-bw.de ↗

Daniel Lede Abal

GRÜNE 18.07.2024 Sitzungen 17/102

Sehr geehrter Herr Präsi­ dent, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten haben wir hier im Plenum unseren Verfas­ sungsgerichtshof so ausgiebig gewürdigt wie heute. Heute Vormittag haben wir sehr überzeugende und hoch qualifizier­ te Persönlichkeiten als Richterinnen und Richter für den Ver­ fassungsgerichtshof gewählt. Heute Nachmittag haben wir die Vereidigung vorgenommen und gleich danach in erster Le­ sung die Grundlage für eine moderne und digitale Arbeitswei­ se am Gericht geschaffen. Jetzt passiert noch mal etwas Außergewöhnliches hier im Landtag. Wir wollen uns dafür aussprechen, dass der Landtag in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Stellung nimmt. Der Landtag hat zwar immer die Möglichkeit, das zu tun, es ist jedoch ein guter Brauch, dass er davon nur sehr, sehr zurückhaltend Gebrauch macht. Meine Damen und Herren, diese Zurückhaltung wäre in die­ sem Fall nicht angebracht; denn es wird aus unserer Sicht Stimmung gegen die Institution Parlament gemacht. Die FDP hat ein Volksbegehren zur Änderung des Wahlrechts eingelei­ tet. Sie will damit eine drastische Reduzierung der Zahl der Wahlkreise erreichen. Mit ihrem Vorgehen will sie den Ein­ druck vermitteln, dass viel zu viele Abgeordnete in diesem Haus sind. Auf der Homepage spricht die Fraktion gar von ei­ ner „Aufblähung“ oder einem „Bierbauch“ des Parlaments. In Wahrheit bedeutet der Vorschlag der FDP aber: weniger Bürgernähe unserer Abgeordneten, weniger Zugang der Bür­ gerinnen und Bürger zu den Menschen, die sie hier im Haus vertreten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von der FDP/DVP, u. a. Abg. Julia Goll: Ganz falsch!) Wenn wir in der heutigen Zeit eines nicht gebrauchen können, sehr geehrte Damen und Herren, dann ist das eine größere Di­ stanz zwischen dem Parlament, zwischen den Menschen, die hier das Volk vertreten, und den Bürgerinnen und Bürgern, zwischen den Abgeordneten und den Menschen hier im Land. Mit dem Vorschlag rüttelt die FDP aus unserer Sicht an den Grundfesten unseres Wahlrechts. Sie will weg vom Persön­ lichkeitswahlrecht in Richtung eines reinen Verhältniswahl­ rechts. iode – 102. Sitzung – Donnerstag, 18. Juli 2024 (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP – Gegen­ ruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir, die Fraktion GRÜNE, haben das immer für verfassungs­ widrig gehalten. Auch meine Kollegin Daniela Evers hat das schon bei der Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP da­ mals in der Plenarsitzung betont. Der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens wurde aus unserer Sicht auch völlig zu Recht vom Innenministerium als unzulässig abgelehnt. Dass die Verfassung ein Persönlichkeitswahlrecht vorsieht, haben Sie aus unserer Sicht bei der Ausarbeitung Ihres Ge­ setzentwurfs einfach übersehen oder haben es übergangen, ge­ nauso wie Sie vor Gericht übersehen haben, dass Ihr Antrag vielleicht unzulässig sein könnte. Die Entscheidung des In­ nenministeriums war aus unserer Sicht völlig richtig und nach­ vollziehbar. Nachdem Sie bei der Zulässigkeit nachgebessert haben, könn­ te es jetzt auf Verfassungsmäßigkeitsfragen ankommen. Da­ her ist es richtig, dass der Landtag in diesem Verfahren Stel­ lung nimmt. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Wessen Interesse von einer Entscheidung betroffen sein könn­ te, der darf vor Gericht Gehör finden. Das ist das Wesen un­ seres Rechtsstaats. Da die Rechte dieses Hauses als Instituti­ on betroffen sind, spricht sich meine Fraktion klar und deut­ lich dafür aus, in diesem Verfahren Stellung zu beziehen. Wir werden deshalb für die Einholung einer Stellungnahme stim­ men. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)

Alle Reden von Daniel Lede Abal Protokoll ↗