Daniel Born
Herr Staatsminister Dr. Steg mann, ich unterbreche Sie kurz. Ich kann – und ich denke, das ganze Haus kann dies – durch aus nachvollziehen, dass natürlich ein Bedürfnis herrscht, den neuen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern zu gratulieren. Aber wenn das im Moment hier im Plenarsaal stattfindet, muss ich wirklich darum bitten, dass das mit ein bisschen gedimmter Freude stattfindet, damit wir hier den Ge setzentwurf beraten können. Vielen Dank. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Die Gerichte sollen zukünftig medienbruch frei untereinander kommunizieren können. Bürgerinnen und Bürger sollen sich in der Weise, wie sie es schon von anderen eriode – 102. Sitzung – Donnerstag, 18. Juli 2024 Gerichten kennen, an den Verfassungsgerichtshof wenden können. Alles andere wäre nicht vermittelbar und macht auch schlichtweg keinen Sinn. Besonderes Augenmerk haben wir natürlich auf die Personen gelegt, die im beruflichen Kontext mit dem Verfassungsge richtshof zu tun haben: die professionellen Nutzer, also die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden oder juris tische Personen des öffentlichen Rechts. Dieser Nutzerkreis braucht ebenfalls praktikable Bedingungen, die den Arbeitsalltag nicht noch erschweren. Die professionellen Nutzer sind schon seit Januar 2022 dazu verpflichtet, Dokumente elektronisch bei den Justizbehörden einzureichen. Es ist daher nur konsequent, diese Nutzungs pflicht auch für Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof vorzusehen. Unser Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr am Ver fassungsgerichtshof möglichst zeitnah und ressourcenscho nend zu etablieren. Nur ein Beispiel aus der Praxis: Ein Rechtsanwalt muss bei der Durchführung gerichtlicher Verfahren für seine Mandant schaft bereits jetzt Dokumente wie Schriftsätze und deren An lagen in geeigneter elektronischer Form empfangen, aufberei ten, vorhalten und an die jeweiligen Gerichte über das beson dere elektronische Anwaltspostfach übermitteln. Wenn sich ein Anwalt dann für seinen Mandanten an den Verfassungs gerichtshof wenden möchte, muss er allerdings bislang all die se elektronischen Dokumente wieder ausdrucken, ordnen, rechtzeitig unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten oder gar als Paketpost versenden, und das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Anwaltschaft hat signalisiert, dass sie die beabsichtigte Digitalisierung der Verfahren beim Verfassungsgerichtshof als gewinnbringend betrachtet. Sie sieht darin sogar einen Zuge winn an Rechtsstaatlichkeit. Wir sehen uns daher in unseren Planungen bestätigt, den elek tronischen Rechtsverkehr für die professionellen Nutzer schrittweise verpflichtend einzuführen. Vorgesehen ist eine Übergangsphase: Der elektronische Rechtsverkehr soll ab 1. November zunächst fakultativ eingeführt werden und erst ab dem 1. Februar 2025 verpflichtend sein. Abschließend möchte ich noch auf die Neuerung beim Bun desverfassungsgericht hinweisen: Auch der Bund wird zum 1. August dieses Jahres den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einführen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere gesetzgeberischen Anlie gen damit deutlich machen und Ihnen die Vorteile aufzeigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Jonas Weber SPD)
