Andreas Schwarz
Ich möchte den Staatsse kretär einfach unterstützen und ihn fragen, ob er die Rechts auffassung teilt, dass für GmbHs und Aktiengesellschaften Bundesrecht – Gesellschaftsrecht ist Bundesrecht – Anwen dung findet und dass wir das gar hätten ändern können. Das Bundesrecht setzt ein Mindestalter von 18 Jahren fest; deswe gen kann ein minderjähriger Stadtrat, eine minderjährige Stadt rätin auch nicht in den Aufsichtsrat einer GmbH oder Aktien gesellschaft entsandt werden. Das konnten wir gar nicht än dern, und deswegen gilt da einfach das Bundesrecht. Sehe ich das richtig? Sehen Sie das auch so, Herr Staatssekre tär? (Vereinzelt Heiterkeit)
