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Andreas Schwarz

GRÜNE 18.07.2024 Sitzungen 17/102

Ich möchte den Staatsse­ kretär einfach unterstützen und ihn fragen, ob er die Rechts­ auffassung teilt, dass für GmbHs und Aktiengesellschaften Bundesrecht – Gesellschaftsrecht ist Bundesrecht – Anwen­ dung findet und dass wir das gar hätten ändern können. Das Bundesrecht setzt ein Mindestalter von 18 Jahren fest; deswe­ gen kann ein minderjähriger Stadtrat, eine minderjährige Stadt­ rätin auch nicht in den Aufsichtsrat einer GmbH oder Aktien­ gesellschaft entsandt werden. Das konnten wir gar nicht än­ dern, und deswegen gilt da einfach das Bundesrecht. Sehe ich das richtig? Sehen Sie das auch so, Herr Staatssekre­ tär? (Vereinzelt Heiterkeit)

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