Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Danke. – Frau Prä sidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns alle: Wir haben vor nicht allzu langer Zeit miteinander das passi ve Wahlrecht ab 16 Jahren auch auf der kommunalen Ebene eingeführt. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass voll umfänglich alle Rechtsfolgen geprüft wurden. Umso irritier ter war ich, dass es auf kommunaler Ebene noch immer Un sicherheiten gibt. Deshalb frage ich die Landesregierung zum Umgang mit min derjährigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten – denn jetzt haben wir natürlich genau solche auch in unseren Gre mien –: a) Was müssen Städte und Gemeinden mit minderjährigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten beachten – vor al lem im Hinblick auf die Themen Geschäftsfähigkeit, Be schlussfähigkeit und mögliche Kollisionen mit dem Ju gendschutzrecht, insbesondere dem Jugendschutzgesetz? b) Plant die Landesregierung eine Handreichung für Kommu nen zum Umgang mit den rechtlichen Fragen, die sich durch die Minderjährigkeit von Gemeinderätinnen und Ge meinderäten für die Städte und Gemeinden ergeben?
