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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

SPD 18.07.2024 Sitzungen 17/102

Danke. – Frau Prä­ sidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns alle: Wir haben vor nicht allzu langer Zeit miteinander das passi­ ve Wahlrecht ab 16 Jahren auch auf der kommunalen Ebene eingeführt. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass voll­ umfänglich alle Rechtsfolgen geprüft wurden. Umso irritier­ ter war ich, dass es auf kommunaler Ebene noch immer Un­ sicherheiten gibt. Deshalb frage ich die Landesregierung zum Umgang mit min­ derjährigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten – denn jetzt haben wir natürlich genau solche auch in unseren Gre­ mien –: a) Was müssen Städte und Gemeinden mit minderjährigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten beachten – vor al­ lem im Hinblick auf die Themen Geschäftsfähigkeit, Be­ schlussfähigkeit und mögliche Kollisionen mit dem Ju­ gendschutzrecht, insbesondere dem Jugendschutzgesetz? b) Plant die Landesregierung eine Handreichung für Kommu­ nen zum Umgang mit den rechtlichen Fragen, die sich durch die Minderjährigkeit von Gemeinderätinnen und Ge­ meinderäten für die Städte und Gemeinden ergeben?

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