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Dr. Wolfgang Reinhart

18.07.2024 Sitzungen 17/102

Verehrte Kolle­ ginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist diese Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung somit erle­ digt. Wir kommen jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung: Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof Meine Damen und Herren, am 20. Juli dieses Jahres endet die Amtszeit für folgende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs: aus der Gruppe der Berufsrichter Herr Dr. Franz-Christian Mattes und Herr Heinz Wöstmann. Aus der Gruppe der Mit­ glieder mit der Befähigung zum Richteramt scheiden Frau Rechtsanwältin Alexandra Fridrich und Frau Rechtsanwältin Birgitt Bender aus. Aus der Gruppe der Mitglieder ohne Be­ fähigung zum Richteramt scheiden Herr Professor Dr. phil. Dr. h. c. Wolfgang Jäger und Herr Prälat i. R. Ulrich Mack aus. Im Namen des ganzen Landtags danke ich dem stellvertreten­ den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs sowie allen aus­ scheidenden Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für ihre engagierte Tätigkeit. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs­ bank) Damit haben wir heute die in Artikel 68 Absatz 3 der Landes­ verfassung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzufüh­ ren. Meine Damen und Herren, Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Frak­ tion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP (Anlage 2). (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, ich finde, es ist jetzt ein wichtiger und würdevoller Zeitpunkt, in dem es um die Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs und ih­ rer Vertreter geht. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn Sie Gesprächsbedarf haben, dann bitte wirklich außer­ halb des Plenarsaals, aber nicht jetzt und hier in der Gruppe. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord­ neten der CDU und der FDP/DVP) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Meine Damen und Herren, nach § 97a Absatz 3 der Geschäfts­ ordnung werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Damit kommen wir, wie bei geheimen Wahlen üblich, zur Berufung einer Kommission, die bei der Durchführung der Wahl und beim Auszählen der Stimmen eingesetzt wird, mit folgenden Ab­ geordneten: Stephen Brauer, Klaus Burger, Martin Grath, Ma­ nuel Hailfinger, Andreas Kenner, Rüdiger Klos, Dr. Albrecht Schütte, Tayfun Tok und Dorothea Wehinger. Der Ablauf wird sein wie bei den früheren geheimen Wahlen: Ein Mitglied der Kommission – ich schlage hierfür Herrn Abg. Grath vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf ge­ mäß § 97a der Geschäftsordnung vor. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzuge­ ben. Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, gebe ich noch fol­ gende ergänzende Hinweise: Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ist bei den Ergänzungswah­ len für jede Gruppe gesondert zu wählen. Für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der drei Richtergruppen wurden sechs verschiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet. Fül­ len Sie bitte die Stimmzettel aus, indem Sie bei jedem Wahl­ vorschlag Ihre Stimmabgabe – also „Ja“, „Nein“ oder „Ent­ haltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens vermerken. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe noch Folgendes: Un­ gültig ist ein Stimmzettel dann, wenn mehr als ein Wahlvor­ schlag notiert oder gekennzeichnet wurde oder wenn der Stimm­ zettel nicht beschrieben ist. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Es folgen der Na­ mensaufruf – er beginnt mit dem Buchstaben A – und damit die Wahlhandlung. – Bitte sehr, Herr Abg. Grath. (Namensaufruf und Wahlhandlung)

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