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Tobias Vogt

CDU 17.07.2024 Sitzungen 17/101

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg haben wir ungefähr 9 % Siedlungsfläche; davon Wohnungsbaufläche 4 %, Industrie- und Gewerbefläche 2 % und Freizeit- und Erholungsfläche 1 %. Ich sage das, damit man ungefähr einordnen kann, was Kollege Martin Hahn zuvor hinsichtlich der Fläche von 2 % für erneuerbare Energien erwähnt hatte. Das entspricht im Moment der bereits im Land vorhandenen Industrie- und Gewerbefläche. Warum nenne ich diese Zahlen außerdem noch? Das Institut der deutschen Wirtschaft, IW, prognostiziert für Baden-Württemberg einen jährlichen Wohnungsbedarf von über 50 000 Wohneinheiten. Die innerstädtische Nachverdichtung und die Aufstockung von Gebäuden, auf die auch wir setzen – das ist ja völlig klar –, können aber im besten Fall nur 5 bis 8 % des Bedarfs an Wohneinheiten decken. Für die anderen über 90 % des Bedarfs brauchen wir neue Flächen. Bis hierhin habe ich noch gar nicht von den Flächen gesprochen, die unsere Wirtschaft zusätzlich zur Sicherung unseres Wohlstands auch in der Zukunft benötigen wird, vor allem allein schon deshalb, weil wir den neuen Zukunftstechnologien Flächen zur Verfügung stellen müssen. – So viel zum Allgemeinen. Der Volksantrag hat uns eine sehr interessante Anhörung gebracht. Das ist ein guter Rahmen, wie man unter Demokraten unterschiedliche Positionen von Beteiligten und Betroffenen erfahren kann. Der Grundtenor in dieser Anhörung war eindeutig: Bis auf die Antragsteller unterstützt kein Angehörter den vorliegenden Antrag. Dabei war es allen Beteiligten sehr wichtig, ja, wenn nicht sogar das zentrale Anliegen, sehr deutlich zu machen, wie kostbar unsere Flächen in Baden-Württemberg sind. (Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Dabei trat deutlich hervor, ja, war hörbar, dass jedem auch die große Verantwortung für die Flächen sehr bewusst ist. Das bestätigt auch mein ganz persönlicher Eindruck als Gemeinderat, dass es kein mir bekanntes Gremium oder keinen mir bekannten Bürgermeister gibt, das bzw. der leichtfertig Flächen versiegelt. (Beifall bei der CDU und des Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP – Zuruf: Sehr gut!) Wenn diese Entscheidungen dann demokratisch von gewählten Vertretern getroffen werden, sind ihnen meist langjährige Abwägungs- und Entscheidungsprozesse vorangegangen. Übrigens spielt dabei die Parteizugehörigkeit in der Regel überhaupt gar keine Rolle. Es wurde daher zum Volksantrag auch auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, da dieser Volksantrag die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Kommunen einschränken, gar obsolet machen würde. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken teilen wir, die CDU-Fraktion, ausdrücklich, (Beifall bei der CDU) (Tobias Vogt) und zwar nicht nur, weil für uns, die CDU-Fraktion, die Subsidiarität, also die Haltung, dass die Probleme und Aufgaben, die es vor Ort gibt, genau da, nämlich vor Ort, am besten geregelt und gelöst werden können, eine der wichtigsten Säulen unserer Kern-DNA ist. Denn die Kommunen sind der Ort der Wirklichkeit. (Beifall bei der CDU) Wir, die CDU-Fraktion, vertrauen auf genau diese gewählten Vertreter. Ich möchte es noch deutlicher sagen: Wir setzen auf genau diese kommunalen Entscheidungsträger vor Ort und möchten sie deshalb auch weiter stärken. Auch deshalb lehnen wir den Volksantrag ab. (Beifall bei der CDU)

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