Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich jetzt unserem Sozialminister Lucha das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung behandeln, sollen zwei Gesetze geändert werden: das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg, LKHG, und das Versorgungsverwaltungsgesetz, auf das Sie jetzt verzichtet haben. (Zuruf) – Ja, vielen Dank. Im zuständigen Ausschuss hat der vorliegende Gesetzentwurf ohne Änderungen Zustimmung erhalten. Es gab einen Änderungsantrag der FDP/DVP, bei dem die Mehrheit aber erachtet hat, dass er sachlich nicht nötig ist, weil die darin aufgeworfenen Punkte im Gesetz behandelt werden. Dem schließe ich mich an. Konkret zum Landeskrankenhausgesetz: Dass die Krankenhausreform auf Bundesebene stockt, wissen Sie. Das liegt riode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 nicht an uns. Unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg gab es am 11. Juli 2023 ein mit dem Bundesminister und den Regierungsfraktionen des Bundes vereinbartes Eckpunktepapier. Das hätten wir mit den Ländern umsetzen können. Das Ergebnis war am Ende eine Stellungnahme der Länder mit 16 : 0 Stimmen gegen den finalen Entwurf, weil er wichtige Punkte der Entgeltstruktur, der Vergütung, der Klarheit der Vorhaltepauschalen, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Auf dem linken Auge blind!) der finanziellen Unterstützung über den Basisfallwert, der Lohnsteigerungen und der Kostensteigerungen nicht abgebildet hat. Kollege Preusch hat es angesprochen. Ministerpräsident Weil hat als Erster im Bundesrat gesprochen, ich durfte für die Kollegen der Länder als Zweiter sprechen. Wir sind uns einig, dass der Bundesminister die Chance hat, zurückzukehren; sonst treffen wir uns im Vermittlungsausschuss wieder. Die Länder werden im Vermittlungsausschuss eine Dreiviertelmehrheit hinbekommen. Damit müssten wir wieder von vorn anfangen, was wir nicht wünschen. Wir hatten – das habe ich auch mehrfach in den Ausschüssen dargelegt – mit der Handschrift Baden-Württembergs ein gutes Eckpunktepapier. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir warten nicht auf den Bund, weil ich nicht weiß, worauf ich warte. Wir werden aber mit dieser Änderung die Grundlage für den neuen Krankenhausplan schaffen. Ich brauche es jetzt nicht zu verlängern. Die Krankenhausplanung war im Landeskrankenhausausschuss und in unseren Gremien Jahr und Tag ein dynamischer Prozess. Wir haben Zentren ausgewiesen. Das berühmteste ist unsere Schlaganfallversorgung. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit der krankenhausplanerischen Ausweisung der personalisierten Medizin. Wir haben ein ausdifferenziertes geriatrisches Versorgungskonzept, das der G-BA unrealistischerweise kaputt zu machen versucht. Wir haben über die Jahre ein ausdifferenziertes onkologisches, mehrgestuftes Versorgungskonzept entwickelt. Und ja, es stimmt: Seit 2011, seit der Regierung Kretschmann I, damals unter Ministerin Altpeter, haben wir damit begonnen, mehr Geld für Investitionen auszugeben und in die sektorenübergreifende Planung einzusteigen; das war schwer genug. Diese Punkte hatten wir im Eckpunktepapier. Die Möglichkeiten, Institutsambulanzen zu gründen, Primärversorgungszentren einzurichten, sind nicht im KHVVG enthalten. Wir werden darüber verhandeln müssen, dass sie hineinkommen. Die Botschaft aus Baden-Württemberg lautet: Krankenhausplanung ist Ländersache. NRW hat noch vor der Pandemie mit Leistungsgruppen begonnen, weil sie eine doppelt so ineffektive Krankenhausstruktur hatten wie wir. Es gibt den Spruch: Im Ruhrgebiet schauen Sie von Krankenhauskante zu Krankenhauskante. Das ist eine andere Tradition; das haben wir in Baden-Württemberg gemeinsam mit Ihnen schon längst geklärt. 2011 hatten wir 270 plangenehmigte Krankenhäuser, jetzt sind es 200. Baden-Württemberg ist das Land mit der geringsten Bettendichte. Wir haben die besten Gesundheitsdaten. Wir haben im Bundesvergleich die höchste Förderquote bei den Investitionskosten pro Bett. (Minister Manfred Lucha) Auch wir müssen bei den Investitionen schauen. Wir haben im letzten Jahr gemeinsam mit den Regierungsfraktionen und auch mit Bundesprogrammen – – Ich erkenne das wirklich ganz klar an, dass wir die bekommen haben, aber wir haben sie zusätzlich zur regulären Investitionsförderung komplett kofinanziert. Sie wissen es, die Summen habe ich mehrfach genannt. Das ist die Grundlage dafür, dass wir jetzt tatsächlich in eine Planung nach Leistungsgruppen einsteigen, dass wir Planungssicherheit für die Krankenhausträger haben, dass wir flexibel und zeitnah auf Gegebenheiten reagieren und dass wir die Digitalisierung voranbringen. Der Herr Innenminister ist zwar nicht da, aber Herr Blenke ist da: Ich denke, mit unserer Cloudlösung, die Sie, die Regierungsfraktionen, im Rahmen des Gesundheitsstandards ordentlich mitfinanziert haben, werden wir eine Vernetzung hinbekommen, die schnell und unkompliziert ist. Ich sehe gerade den Kollegen Birnstock. Wir haben ja gestern eines der Beispiele besucht. Dort gehen wir schon jetzt so vor, als gäbe es die Leistungsgruppen schon. Das Krankenhaus, dessen Erweiterung wir gestern gemeinsam eröffnen durften – danke auch an die Kollegin Pfau-Weller, die da war –, hat genau diesen Charakter. Das Land hat hierfür eine Fördersumme von insgesamt ca. 42 Millionen € bereitgestellt. Genau dieser Träger zeigt mir im Übrigen in der Bilanz ganz genau, dass seine Schieflage nichts mit der Investition zu tun hat, sondern ausschließlich mit der nicht ausreichenden Vergütungsstruktur für die Leistungen, weil die Vorhaltekosten, auch die G-BA-Vorgaben nicht mehr refinanziert sind. Darum ist der Bund am Zug. Wir brauchen rückwirkende Basisfallerhöhungen, wir brauchen Tarifsteigerungen. Das alles liegt vor, das alles ist längst quer durch die Parteienfamilie diskutiert, sodass es da keinen Dissens gibt. Der Bund ist jetzt am Zug. Ich habe auch intensive Gespräche mit allen Beteiligten der Regierungsfraktionen geführt. Ich bekomme vor Ort auch viel Zuspruch. Wir selbst werden die Leistungsgruppen umsetzen. Ich muss Ihnen aber auch sagen – Herr Preusch weiß es –: Mittlerweile hat der Bund Leistungsgruppenkonstruktionen gebracht, die kein Klinikträger erfüllen kann, weil es die Leute dafür nicht gibt. Und wir, die Länder, sind doch deswegen für die Krankenhausplanung verantwortlich, weil wir wissen, wo vor Ort der Schuh drückt. Wir gehen vor Ort hin; das wissen Sie. Ich gehe in jedes politische Gremium, auch wenn konzentriert wird, wenn Standorte geschlossen werden. Das ist nicht besonders schön, aber Sie müssen plausibel erklären, was Sie stattdessen, wenn Sie Standorte zusammenfügen – – Ich sage noch mal – das ist keine Floskel –: Die Zukunft der Versorgung ist digital vor ambulant vor stationär. Sie haben heute gehört, wie die Lage ist. Ich lobe Herrn Lauterbach heute wirklich für einen Punkt. Die integrierte Notfallgesetzgebung wird ein ganz wichtiger Bestandteil sein, weil genau dieser Punkt mit dem Rettungsdienstgesetz, das Sie heute beraten haben, genau diese Synopse, die richtige Steuerung ist. Wie bekommen wir ohne Patientensteuerung am richtigen Ort die richtige Behandlung? Sektorenübergreifend werden wir ohne digitale Mechanismen die Aufgaben nicht bewältigen. Deswegen haben wir die Grundlagen geschaffen: Leistungsgruppen, Planungsmöglichkeiten, Telemedizin, Ambulantisieperiode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 rung, Digitalisierung. Es wird eingepreist, weil wir Fachkräfteressourcen heben müssen. Es müssen Ressourcen gebündelt werden. Es darf keine inhaltsgleichen, konkurrierenden, kannibalisierenden Doppelstrukturen geben, und es braucht Patientensteuerung. Herr Birnstock – Sie verzeihen, dass ich Sie jetzt nehme, aber es war ein schöner Festakt –, die medius KLINIKEN sind deswegen als Krankenhausträger sehr erfolgreich, weil sie an drei Standorten Leistungsbündelung machen, weil sie Schwerpunkte bilden. Und genau in diesem Verbund, und auch in regionalen Verbünden – – Kollege Hahn, Bodensee-Oberschwaben, Kollegin Krebs, Herr Schwarz, noch mal herzlichen Dank für Ihren Einsatz. Wir haben übrigens gestern bei der Psychiatrieeröffnung daran gedacht. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ich habe es mitge- kriegt, Herr Minister! Herr Kollege Birnstock hat es schon gefeiert! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Häppchen gegessen!) Darum bin ich auch sehr froh, dass Sie das mit uns im Charakter jetzt mitgehen. Da haben wir eine große Einigung. Wir müssen jetzt gemeinsam auf diesem Weg weitergehen – wir haben ja auch im Landeskrankenhausausschuss von allen Verbänden und Gremien mehr als nur ein Go erhalten. Im Übrigen haben wir mit der BWKG, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, eine Simulation durchgeführt, um zu sehen, wie vorbereitet Baden-Württemberg auf die Einführung von Leistungsgruppen ist. Ich sage Ihnen – das behaupte ich sehr selbstbewusst –: Kein anderes Flächenland ist im Bestand besser vorbereitet auf die Umstrukturierung in Leistungsgruppen und Primärversorgungszentren als Baden-Württemberg. Daher bedanke ich mich für Ihre Unterstützung und die Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir werden weiterhin, im besten Sinn, für eine gute Versorgung miteinander streiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
