Petra Krebs
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie die Frage noch zugelassen haben. – Herr Minister, Sie haben es jetzt schon angedeutet, aber grundsätzlich haben Sie uns auch wirklich gut dargestellt, was wir im Land alles tun, dass das sehr partizipativ ist. Dafür bedanke ich mich. Aber was muss denn der Bund jetzt noch leisten, um da weiter voranzukommen, und zwar insbesondere hinsichtlich der Anerkennungsprozesse durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz? Da wurde ja etwas geändert. Was bedeutet das für uns? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. – Ihr wisst ja: Ab und zu haben Herr Lauterbach und ich Kontroversen. An diesem Punkt ziehen wir komplett an einem Strang. Ich denke, ich bin auch einer seiner wichtigsten Unterstützer. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Also auch in die rich- tige Richtung!) – In die richtige Richtung, immer in die richtige Richtung, Frau Kollegin. Etwas anderes würde ich mich gar nicht trauen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz hat der Bund wirklich die richtige Richtung eingeschlagen. Zu den Erleichterungen gehören insbesondere – das muss man noch einmal betonen – die Klarstellung, dass Mustergutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der Antragsprüfung zu berücksichtigen sind, die Möglichkeit des Verzichts auf die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Ausbildung – zugleich wird dadurch die Kenntnisprüfung möglich –, die Möglichkeit, Kenntnisprüfungen als Simulationsprüfungen durchzuführen unter Verzicht auf Vorlage beglaubigter Unterriode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 lagen bzw. Zulassung elektronisch übermittelter und auch fremdsprachlicher, englischsprachlicher Unterlagen. Die den Ländern diesbezüglich neu eingeräumten flexiblen Möglichkeiten werden zu Verfahrensvereinfachungen und zu -beschleunigungen führen. Wir nutzen sie in Baden-Württemberg auch bereits. Wir haben proaktiv die Anerkennungsstelle im Januar 2024 über die geänderten Vorschriften informiert. Das Regierungspräsidium hat damit begonnen, diese bei der Durchführung der Verfahren umzusetzen. Diese Anpassungen erleichtern und beschleunigen den Weg zur Anerkennung für die Antragstellenden spürbar. Auch wirken sie sich selbstverständlich positiv auf die Geschwindigkeit und Qualität der Antragsbearbeitung aus. Sie stellen ferner sicher, dass die Güte der im Ausland erlangten Qualifikation trotz hoher Fallzahlen weiterhin angemessen überprüft werden kann. Es war aber auch die Frage, welche bundesrechtlichen Regelungen noch notwendig sind, um den Anerkennungsprozess noch weiter beschleunigen zu können. Die gesetzlichen Verbesserungen bei der Anerkennung von Pflegeberufen sind ein guter Schritt. Wir brauchen diesen Schritt. Vorletzte Woche hat ja der Entschließungsantrag, der im Bundesrat beraten wurde, volle Zustimmung erfahren, dass dieser Schritt der Anerkennung auch bei Ärztinnen und Ärzten gegangen werden muss. Deswegen haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Hierzu nur ganz kurz gesagt: Die wesentlichen Forderungen sind, dass die Vorschriften zur Kenntnisprüfung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Berufsqualifikation als Regelfall vorzusehen sind. Eine dokumentenbasierte Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation soll weiterhin gewählt werden dürfen. Die Prüfung soll inhaltlich und hinsichtlich formaler Vorgaben abgeändert werden. Rechtlich zweifelsfrei darf dann festgestellt werden, nach wie vielen Versuchen die Prüfung nicht mehr wiederholt werden darf. Die Anerkennungsbehörden werden die Möglichkeit erhalten, die elektronische Einreichung der Antragsunterlagen im Einzelfall oder sogar generell – dazu tendieren wir – zuzulassen und auf die Einreichung von Originalen oder beglaubigten Kopien zu verzichten. Jetzt gibt es noch eidesstattliche Erklärungen, dann gibt es noch Bundesärzteordnungsänderungen mit Wohnsitz, sodass wir letztendlich am Ende sagen: Das ist ein erster Aufschlag, um es deutlich zu vereinfachen und trotzdem den Überblick über die qualitative Fähigkeit zu beherrschen.
