Jochen Haußmann
Herr Minister, wir erlebten in den letzten drei Jahren, dass die Baukosten extrem steigen. Ihre Kabinettskollegin Razavi versucht, über die LBO und andere Bestimmungen Lösungen zu finden. Wir haben die Landesheimbauverordnung und die Bauvorgaben für Pflegeheime. Deshalb habe ich die Frage, wie weit Sie und Ihr Haus sich aufgrund dieser Entwicklung darüber Gedanken machen und überlegen, wo wir Möglichkeiten finden können, ohne dass die Pflege dadurch qualitativ eingeschränkt wird. Ich will ein Beispiel nennen: Beim letzten Besuch eines neuen Pflegeheims war ich schon verwundert, dass inzwischen drei Waschbecken in der Küche vorgeschrieben sind. Das war ein Beispiel. Schwesternruf; es gibt noch viele andere Dinge. Deshalb die Frage, inwieweit im Hinblick auf diese dynamische Entwicklung, die natürlich auch ein Kostentreiber ist, Sie und Ihr Haus sich darüber Gedanken machen, wo man ansetzen kann, um diese Entwicklungen im Hinblick auf die stark ansteigenden Baukosten zu überdenken. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Haußmann, im Augenblick haben wir ein aktuelles Thema mit vielen Trägern, das sind Bestandssanierungen. Da schauen wir uns auch genau an, wie wir unterstützen können. Fragen nach der Reglementierung und den Vorgaben für echte Neubauten erreichen uns zurzeit eher sehr spärlich. Ich ha- (Minister Manfred Lucha) be Ihnen gesagt: Wir haben derzeit nicht zu viele Plätze, sondern wir haben zu viele nicht betreibbare Plätze, weil wir Personalmangel haben. Unser großes Augenmerk ist – die Kolleginnen und Kollegen haben ja dankenswerterweise in der nächsten Fragerunde noch mal einen Teilaspekt nominiert –, tatsächlich die zu nutzen, die uns zur Verfügung stehen. Sie kennen auch aus Ihrer Besuchstätigkeit nigelnagelneue Einrichtungen, die ordentlich gebaut wurden und auch Menschen aufnehmen würden, die aber nicht betrieben werden können, weil wir kein Personal haben. Zu den baulichen Fragen: Es gibt da zwei Aspekte. Zum einen ist das die Landesheimbauverordnung, die Kernausrichtung aus dem Jahr 2009, die damals von allen Fraktionen beschlossen wurde, mit dem Recht auf ein Einzelzimmer, auf Intimität, auf Individualität. Keiner muss. Also noch mal: Wer als Paar ein Doppelzimmer haben will, bekommt das selbstverständlich optional. Aber Sie kennen die Lebenswirklichkeit. Das andere ist das Sicherheitsrechtliche, das Baurechtliche, der Feuerschutz. Sie kennen das Beispiel BruderhausDiakonie, als es dort die Brandstiftung gegeben hat. Die erste Frage lautete: Was war der Brandschutz, wie wurde das Feuer ausgelöst? Wir haben natürlich auch Herausforderungen zum Sicherheitsschutz, Sturzprophylaxen. Aber die Waschbecken: Das weiß ich jetzt nicht. Aber natürlich bin ich für Zweckmäßigkeit. Sie wissen: Wir werden jetzt auch gemeinsam noch mal beim WTPG wirklich schauen, wie wir Kreativität so fördern, dass die Schutzrechte nicht eingeschränkt werden. Meine Position kennen Sie. Ich bin sowieso für Qualitätskontrolle durch Transparenz, durch bürgerschaftliches Engagement. Wenn in Kiebingen und anderswo in den Einrichtungen von 7 Uhr in der Früh bis 21 Uhr Bürgerhelferinnen, Dorfgemeinschaftsvereine tätig sind, dann bekomme ich mit, ob die Qualität der Pflege gut oder schlecht ist. Das ist ja das, was wir in der Diffusion setzen. Notwendigkeiten müssen wir regulieren. Ja, es ist doch klar: keine gefährliche Pflege, Kollegin Krebs; Trinkprotokolle müssen gewährleistet sein, Dekubitusprophylaxe und Mobilisierung müssen gewährleistet sein. Das sind Grundsatzfragen. Ich denke, an denen werden wir alle keine Abstriche machen. Alles andere steht im Wettbewerb der klugen, fantasievollen Ideen. Mehr Verantwortung für alle, dann brauchen wir weniger Regeln am Anfang, aber dann müssen wir sie auch mittragen. Dann darf auch mal was schiefgehen, dann kann auch mal was passieren. Das ist immer genau die Ausgangslage einer hohen Regelungstiefe, nicht nur in unserem Bereich.
