landtag-bw.de ↗

Daniel Born

17.07.2024 Sitzungen 17/101

Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich bin Ihnen dankbar, Herr Ausschussvorsitzender, für Ihre Nachfrage, weil wir dieses Thema seit Jahren gemeinsam sehr differenziert betrachten. Im Jahr 2011 wurde entschieden, die Investitionskosten von Pflegeheimen nicht mehr staatlich zu fördern. Eine Verpflichtung zur finanziellen Förderung von Pflegeeinrichtungen durch die Länder – wir entscheiden ja nicht aus Jux und Tollerei, ob wir fördern oder nicht fördern – besteht nach den Worten des Bundessozialgerichts erst dann – ich zitiere –, ... wenn sich herausstellen sollte, dass unter den Regeln des Marktwettbewerbs eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen, etwa in strukturschwachen Gebieten, nicht sicherzustellen ist. Dann, sagt der Gesetzgeber, musst du wirksam werden. (Minister Manfred Lucha) Diese Sicherstellung ist gewährleistet. Nach dem Auslaufen der Pflegeheimförderung im Jahr 2010 wurden in Baden-Württemberg mehrere Tausend neue Pflegeplätze geschaffen. Das ist der Ausgang. Ein weiteres sozialpolitisches Argument gegen die staatliche Pflegeheimförderung ist der damit verbundene Wirkungsmechanismus. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben in § 82 SGB XI kommt die Pflegeheimförderung allen Bewohnerinnen und Bewohnern einer geförderten Einrichtung ohne Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse zugute. Die Entlastungswirkung greift, mit anderen Worten, unabhängig davon, ob die Bewohnerinnen und Bewohner über eine kleine Rente oder großzügig bemessene Alterseinkünfte verfügen, ob sie mittellos sind oder Vermögen besitzen. Jetzt noch etwas Wichtiges. Erstens – das wissen Sie –: Wir haben uns im Monitoring die Entgeltkosten bei jemals geförderten und nicht geförderten Einrichtungen angeschaut und keine Unterschiede festgestellt. Zweitens: In Baden-Württemberg lagen die durchschnittlichen Investitionskosten Stand 1. Juli dieses Jahres tatsächlich bei 458 € je Pflegebedürftigem bei einer Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen von 3 450 € monatlich. Wir liegen damit unter dem Bundesdurchschnitt von 490 €. Fakt ist: Die Belastung der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg ist mit Blick auf die Investitionskosten um 26 € gestiegen, die Gesamtbelastung, die Kosten für die Qualität der Pflege, der ausreichenden Sicherstellung der Pflege, um über 500 €. Genau da setzen wir an. Sie wissen: Da unterstützen wir uns auch gegenseitig, Sockel-Spitze-Tausch. Herr Ausschussvorsitzender, Sie wissen um die Debatte um eine Vollkaskopflegeversicherung. Ich kann mich noch gut an die Einführung der Pflegeversicherung erinnern. Ich war schon damals sozialpolitisch tätig. Ich habe damals für ein anderes Modell votiert, und zwar für ein einkommensabhängiges Grundsicherungsmodell. Auch Teile der SPD waren dafür. Norbert Blüm hat im Konsens dieses Modell der sozialen Pflegeversicherung als Teil des Generationenverbunds, als Verpflichtung von Generationen, aufeinander zu achten, eingeführt. Ja, wir wollen einen Sockel-Spitze-Tausch. Den haben wir im Prinzip auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Damit wissen Sie heute als Versicherungsnehmer, was auf Sie auch in den Durchschnittswerten der Belegdauer in der Langzeitpflege zukommt. Dann haben wir die Verbesserung der Qualität der Pflege. Die Höhe der Kosten in Baden-Württemberg spiegelt die Qualität und den Betreuungsschlüssel und natürlich auch die Einkommenssituation der Beschäftigten wider. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir in Baden-Württemberg unter allen Bundesländern die höchsten, häufig auch tarifgebundenen Löhne haben. Sie wissen, dass das im Wettbewerb um die besten Fachkräfte eines der entscheidendsten Argumente ist, neben Arbeitsqualität, Strukturqualität, Digitalisierung, Coaching, Supervising, integrierte Fort- und Weiterbildung. Der Bundesminister hat eine Reform angekündigt. Wir begleiten das als Vorsitzland in der BLAG sehr intensiv. Darüber berichte ich Ihnen. periode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 Ich möchte aber noch eine Sache ansprechen: Das Pflegeentlastungs- und Unterstützungsgesetz enthielt ein paar Aspekte, die nicht schlecht sind. In WGs bekommen Sie aber nicht dieselbe Erstattung aus der Pflegeversicherung wie in der tradierten Langzeitpflege. Das geschieht natürlich unter dem Quartiersgedanken, unter dem Bausteingedanken, den wir kennen und auch umsetzen wollen. Wir wollen auch die Selbstbestimmungsrechte umsetzen. Ich war in dieser Woche schon in mehreren Institutionen. Ich war am Freitag beim Fachtag „Gut älter werden im Bodenseekreis“. Ich war in der Einrichtung in dem Landkreis, den Frau Krebs und ich persönlich gut kennen. Überall war es dasselbe: Selbstbestimmung, autonom und Bausteinmodelle. Diese dürfen nicht schlechtergestellt sein als die ehemaligen Formen. Ich weiß, was in der Langzeitpflege geleistet wird. Keine Sorge. Wir wissen auch aus Rückmeldungen, dass es dort immer mehr fast hospizähnlich wird. Wir entscheiden uns für Autonomie. Ich sage es einmal ganz salopp in meinem Migrationsschwäbisch: Meine Elterngeneration hat gesagt: „I bleib so lang drhoim, wie’s goht.“ Meine Generation – das ist die nächste, die ins Hilfesystem wandert – lässt das „wie’s goht“ weg. Wir leben selbstbestimmt und autonom und wollen nicht um 17:13 Uhr drei Scheiberl Diätlyoner mit Gurke. Das sind andere Lebensmodelle, und denen müssen wir leistungsrechtlich und ordnungsrechtlich Rechnung tragen. Ordnungsrechtlich unterstützen Sie uns. Wir reformieren gerade die UstA-VO. Wir gehen mit Ihnen jetzt an das WTPG. Aber mit der Heimbauverordnung hat das alles nichts zu tun. (Zuruf von den Grünen: Das stimmt!)

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗