Daniel Born
Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Vielen Dank für die Fragen. – Ich muss es noch einmal wiederholen. Es ist in der Tat so: Die Anzahl der stationären Pflegeplätze hat sich seit dem Bestehen der Landesheimbauverordnung nicht verringert, sondern erhöht – stationäre Langzeitpflege. Es sind in den vergangenen Jahren viele Tausend Pflegeplätze entstanden, und Sie wissen auch: Die Verweildauer auf diesen Pflegeplätzen – das haben wir schon mehrfach fachlich erörtert – wird immer kürzer, auch mit Recht, auch mit unseren Autonomisierungsbestrebungen. Der Schlüssel liegt bei den Angeboten, die einen Versorgungsmix ermöglichen und Angehörige gut unterstützen. Es fehlen die Angebote der Tagespflege und der solitären Kurzzeitpflege. Wir haben sie mit Unterstützung der Regierungsfraktionen mit KIF-Mitteln, mit Mitteln der ehemaligen Heimbauförderung, die 2010 eingestellt wurde, aufgebaut. Ich durfte auch mit Mitteln des Innovationsprogramms Pflege z. B. in der Region Oberschwaben am Freitag eine Übergangspflegeeinrichtung, nicht weit weg von einem großen zentralen Krankenhausträger unserer beider Provenience, mit 20 Tagespflegeplätzen einweihen. Genau da gehen wir mit dem Investitionsprogramm Pflege hin. Wir haben jetzt – auch mit Unterstützung des Sozialausschusses – die Kurzzeitpflege als Schwerpunkt genommen. Wir fördern derzeit solitäre Kurzzeitpflegeplätze mit mehr als 15 Millionen €. 340 Plätze konnten wir unterstützen. Sie wissen, ich habe Ihnen schon mehrfach berichtet, insgesamt müsse bei der Finanzierung der Pflegeversicherung der Bund handeln. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen im Sozialgesetzbuch XI, dem Recht der Pflegeversicherung, ermöglichen den Trägern bislang keine wirtschaftliche Betriebsführung für ihre jeweiligen Einrichtungen. Wir haben unter der Federführung Baden-Württembergs in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft, der wir vorstehen, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege erarbeitet. Künftig sollen gesonderte Vergütungszuschläge für noch festzulegendes notwendiges Case Management eingeführt werden und für die medizinische integrierte Behandlungspflege in diesen Ablaufprozessen. Wir werden seitens der Länder nicht lockerlassen, bei der Reform der Pflegeversicherung – ich muss jetzt den Bundesminister nicht zitieren – voranzukommen. Das Land selbst stärkt den ambulanten Bereich im Vor- und Umfeld der Pflege. Wir fördern derzeit ehrenamtlich getragene Angebote zur Unterstützung im Alltag, Initiativen des Ehrenamts für Pflegeberiode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 dürftige und pflegende An- und Zugehörige. Wir fördern ehrenamtlich getragene Unterstützungsleistungen seit vielen Jahren mit jährlich über 2 Millionen €. Allein 2023 haben wir hier 2,3 Millionen € ausgegeben. Hinzu kommen Mittel von Kommunen und der Pflegeversicherung. Damit haben wir im Jahr 2023 insgesamt 10 Millionen € Strukturförderung ins Vor- und Umfeld der Pflege gegeben. Ich glaube, das kann sich wirklich sehen lassen.
