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Daniel Born

17.07.2024 Sitzungen 17/101

Herr Minister Lucha, ich darf um die Beantwortung der Fragen bitten. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Landesheimbauverordnung ist seit dem 1. September 2009 in Kraft. Sie beruht auf einem parteiübergreifenden Konsens und wurde von allen seinerzeit im Landtag vertretenen Fraktionen unterstützt. Diese Verordnung trägt einem geänderten und modernen Verständnis Rechnung. Pflegeheime sind keine Verwahranstalten nach dem Motto „Satt und sauber“, sondern Lebensmittelpunkt und Zuhause der Menschen in ihrer vermutlich letzten Lebensphase. Mit dieser Verordnung werden die Qualitätsanforderungen der heutigen Gesellschaft an stationäre Pflegeeinrichtungen umgesetzt, die sich auf pflegewissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Mit der Landesheimbauverordnung werden vor allem bauliche Anforderungen für Pflegeheime formuliert, die sich an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Hierzu gehört die Vorgabe, dass grundsätzlich allen Bewohnerinnen und Bewohnern Einzelzimmer zur Verfügung stehen. Dies trägt dem Wunsch der Menschen nach einer geschützten Privat- und Intimsphäre Rechnung. Seit dem Inkrafttreten der Landesheimbauverordnung gelten die Vorgaben der Landesheimbauverordnung für neu in Betrieb genommene Pflegeeinrichtungen unmittelbar. Für Bestandseinrichtungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Landesheimbauverordnung bereits in Betrieb waren, sieht die Landesheimbauverordnung eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Diese endete mit Ablauf des 31. August 2019. Diese zehnjährige Übergangsfrist kann aber einrichtungsindividuell auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. Das ist nach erstmaliger Inbetriebnahme oder erneuter Inbetriebnahme nach grundlegenden entgeltrelevanten Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen möglich. Zudem besteht für Bestandseinrichtungen die Möglichkeit der Befreiung von einzelnen Anforderungen der Landesheimbauverordnung. Die Träger hatten lange Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten bzw. von Übergangsfristen und Befreiungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Das Sozialministerium wird in der Regel von den Heimaufsichtsbehörden über erteilte Befreiungen nach § 6 der Landesheimbauverordnung bzw. individuell verlängerte Übergangsfristen nach § 5 Absatz 2 Satz 2 der Landesheimbauverordnung informiert. Diese Bescheide werden nicht systematisch katalogisiert. Die Bescheid-Erteilung bedarf auch keiner vorherigen Beteiligung des Ministeriums als oberster Heimaufsichtsbehörde. (Minister Manfred Lucha) Die Heimaufsichtsbehörden haben vor Ort von der Möglichkeit verlängerter Übergangsfristen und Befreiungen umfassend Gebrauch gemacht, um den Pflegeheimen den Anpassungsprozess zu erleichtern. Nach Einschätzung unseres Ministeriums dürften inzwischen rund 400 Bescheide erteilt worden sein. Auf Sondersituationen von Trägern wurde Rücksicht genommen. So ist z. B. die Vereinbarung eines stufenartigen und abgestimmten Anpassungsprozesses erfolgt und wurde mit einem in vielen Landkreisen tätigen Träger der Altenhilfe mit konzernartiger Struktur der Masterplan BruderhausDiakonie getroffen. In einer Vielzahl weiterer Fälle wurden in einem konstruktiven Verständigungsprozess mit den Beteiligten vor Ort tragfähige Lösungen gefunden, die sowohl die Interessen des Trägers als auch das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen. Heimaufsichten vor Ort haben den Umsetzungsprozess mit Augenmaß und Rücksicht auf die jeweilige Situation begleitet und tun dies nach wie vor. Und sie haben selbstverständlich die Versorgungssituation und die Pflegeplätze im Blick. Aber ich sage hier ganz deutlich: Man darf nicht dem Trugschluss unterliegen, dass es allein um den Erhalt von Plätzen ginge. Fehlende Plätze sind derzeit nicht das Hauptproblem; viele bestehende Plätze können derzeit nicht genutzt werden, weil Personal fehlt. Größere Umsetzungsprobleme der Landesheimbauverordnung vor Ort sind uns nicht bekannt. Der eine oder andere Einzelfall mag offen sein. Es gibt seit Jahren die Begleitgruppe des Ständigen Ausschusses des Landespflegeausschusses, falls es Konfliktanzeigen gäbe. Diese wurde seit Jahren nicht mehr angerufen. Das zeigt mir, dass die Umsetzung vor Ort in den allermeisten Fällen gelingt. Ich meine, sagen zu können, dass die meisten Einrichtungen den Anpassungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Ich möchte Ihnen noch einmal sagen – das wurde in der Eingangsfrage artikuliert –: 2009 gab es in Baden-Württemberg 101 000 verfügbare Plätze in Pflegeheimen. Heute haben wir 109 000 Plätze. Es sind also keine Plätze weggefallen, es sind vielmehr fast 8 000 Plätze hinzugekommen. Zudem – das wissen Sie – konnte die Qualität der Plätze wesentlich angehoben werden. Wir können zufrieden sein, dass wir diesen Prozess so früh eingeleitet haben, bevor es zu den zwischenzeitlich aufgetretenen Problemen wie beispielsweise gestiegenen Baukosten oder schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen gekommen ist. Der Abbau von Doppelzimmern und die große Anzahl von Einzelzimmern kamen uns auch in der Coronapandemie sehr zugute, weil Absonderungsmaßnahmen und Kohortenbildungen leichter zu bewerkstelligen waren. Ich möchte zum Schluss ganz deutlich sagen: Einzelfälle, die gegebenenfalls noch offen sind und in der Umsetzung schwierig erscheinen, dürfen und sollen jederzeit auch unserem Haus gemeldet werden. Deswegen gibt es auch die Gemeinsame Stelle des Ständigen Ausschusses des Landespflegeausschusses. Ich selbst habe in den acht Jahren, seit ich hier Verantwortung übernehmen darf, an zwei Fällen mitwirken dürfen – das war noch vor der Pandemie –, um die Umsetzung zu beperiode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 schleunigen. Wir haben vor Ort immer tragfähige Lösungen gefunden, die mit dem Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar sind und auch die Träger nicht unzumutbar beeinträchtigen. Sie sehen also, es wurden in der Summe keine Plätze abgebaut, sondern in diesen Jahren wurde die Zahl der Plätze erhöht.

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