Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Weirauch? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, ich würde das einfach gern im Zusammenhang ausführen. – Daher begrüße ich den bei der Beratung im Innenausschuss behandelten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, in § 40 Absatz 1 des Gesetzentwurfs bei den förderungsfähigen Kosten das Wort „maximal“ und beim Eigenanteil das Wort „mindestens“ zu streichen. Darin manifestiert sich nun auch noch mal sprachlich, dass wir nicht – so, wie es im Übrigen auch nie beabsichtigt war – von der bisherigen Förderpraxis abweichen wollen. Die Rettungsdienstorganisationen bekommen vom Land für die Errichtung von Rettungswachen einen Zuschuss in Höhe von 90 % der förderungsfähigen Kosten. So stand es bislang im Gesetz, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Daran ändert auch das Wort „kann“ nichts. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir werden auch künftig 90 % der förderungsfähigen Kosten berücksichtigen; dazu stehe ich. (Zuruf von der SPD: Freiwillig!) Freilich kann eine solche Förderung – das gehört auch zur Wahrheit dazu – nur im Rahmen der uns vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel erfolgen. Es ist kein Geheimnis, dass wir hier – das war auch in den vergangenen Jahren so – nicht zureichend aufgestellt sind. Entscheidend für einen gut aufgestellten Rettungsdienst im Land ist eben eine auskömmliche Förderung. Dafür braucht es dauerhaft eine solide Finanzierung und damit ein deutliches Mehr an Haushaltsmitteln. Ich bin dankbar, dass wir diese in den vergangenen Jahren leicht steigern konnten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Mittel für den Rettungsdienst im Doppelhaushalt noch einmal signifikant gestärkt werden. Es ist in der Hand des Haushaltsgesetzgebers, das zu unterstützen. Ich bitte herzlich um Ihre Unterstützung für den Rettungsdienst, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Minister Thomas Strobl) Zu guter Letzt möchte ich noch auf die Erwartungen eingehen. Der Rettungsdienst steht freilich vor großen Herausforderungen. Insbesondere qualifiziertes medizinisches Personal ist knapp. Auch die Krankenhauslandschaft, verehrter Kollege Lucha, steht vor großen Veränderungen, natürlich mit Auswirkungen auch auf den Rettungsdienst. Auch deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier gesetzlich neu aufstellen. Deswegen ist es wichtig, ein innovatives und zukunftweisendes Gesetz vorzulegen. Mit unserem innovativen Gesetzentwurf nutzen wir die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet. Noch einmal: Als erstes Land schreibt Baden-Württemberg das jetzt verbindlich ins Gesetz. Darüber hinaus leisten wir mit den geplanten Instrumenten wie etwa dem telenotärztlichen System, der Experimentierklausel und dem digitalen Versorgungsnachweis einen Beitrag zu einer Zusammenführung aller Akteure des Rettungswesens zum Wohle der Patientinnen und Patienten. So nutzt Digitalisierung unmittelbar der Gesundheit der Menschen. Ich freue mich, wenn Sie diesem modernen und innovativen Rettungsdienstgesetz zustimmen. Das zeigt auch, dass wir in Baden-Württemberg eine entscheidungs- und handlungsfähige Regierung haben. Wir haben dieses Gesetz außerordentlich gründlich über ein Jahr mit vielfältigen Experten diskutiert. Wir haben den ursprünglichen Gesetzentwurf immer noch ein bisschen besser gemacht. Und noch einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten: Wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, dann bekommt Baden-Württemberg das modernste und innovativste Rettungsdienstgesetz der Republik. Dann können diejenigen, die für uns jeden Tag verdienstvoll im Rettungsdienst ihre Arbeit machen, nämlich Leben retten, das noch besser machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
