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Daniel Born

17.07.2024 Sitzungen 17/101

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, Herr Präsident, ich würde das gern im Zusammenhang ausführen. Mit diesen neuen Planungskriterien stellen wir den Patientennutzen in den Vordergrund. Eine starre Planungsfrist hingegen unterscheidet nicht nach Wichtigkeit und ist damit nicht geeignet, bedarfsgerechte Vorhaltestrukturen zu generieren. Ich will noch einmal den Unterschied zwischen dem Herz-Kreislauf-Stillstand und dem Schlüsselbeinbruch ansprechen, auch wenn es Proteste aus der Opposition gegeben hat. Das ist und bleibt aber ein Unterschied. Einmal geht es wirklich um Sekunden, beim anderen Mal ist es im Grunde genommen egal, ob der RTW nach zehn oder 15 Minuten eintrifft oder ob der Patient nach 15 Stunden behandelt wird. Er braucht jedenfalls gar keinen RTW. Diesen Punkt müssen wir jetzt aufgreifen. (Zurufe) Das muss nicht sein; das will ich an dieser Stelle schon einmal einflechten. Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir nicht zu wenig mit Notärzten und Rettungswagen unterwegs sind. Man muss nicht wegen jedem Lohkäs einen Rettungswagen rufen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das sagt ja auch kei- ner!) Die Rettungssanitäter und Notärzte sollen sich auf das konzentrieren können, um was es geht, nämlich Leben zu retten. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Sie müssen nicht Leute, die in der Lage sind, selbst in ein Krankenhaus zu gehen, transportieren. Das sind nicht nur Transporteure, sondern das sind Lebensretter. Darauf sollten sie sich in Zukunft konzentrieren können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Wahrscheinlich waren Sie noch nie in so einer Situation, Herr Minister!) Deshalb schaffen wir neue Kriterien, die einen intelligenten und effizienten Einsatz der knappen Ressourcen ermöglichen. Wir machen das, indem wir die Spitzenforschung und die Praxis miteinander vernetzen. Wir arbeiten wissenschaftlich, evidenzbasiert und stimmen das mit den Praktikern ab. Das Karlsruher Institut für Technologie hat genau das gemacht: eine enriode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 ge Zusammenarbeit mit Praktikern und Selbstverwaltung. Und diesen evidenzbasierten Weg werden wir fortsetzen. Es besteht also kein Zweifel, dass am Ende ein praxistaugliches und zukunftweisendes Instrumentarium für die Planung der Vorhaltestrukturen stehen wird. Der Gesetzentwurf ist dafür eine belastbare Rechtsgrundlage. Dass die Details untergesetzlich geregelt werden, ist im Rettungswesen überhaupt keine Besonderheit. Entscheidend ist, dass die Leitplanken im Gesetz enthalten sind. Sie hatten Gelegenheit, § 6 Absatz 4 des Entwurfs durchzusehen. Da werden Sie mir zustimmen, dass es wenige Gesetze mit einer so ausführlichen Verordnungsermächtigung gibt. Kommen wir nun zu den Wünschen. Da sind wir verständlicherweise fast schon automatisch bei der Förderung des Rettungsdienstes. Ja, uns ist bewusst, dass die Planungskriterien die Selbstverwaltung vor große Herausforderungen stellen.

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