Daniel Born
Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich muss erst das Pult dem Niveau der beiden Vorredner anpassen; ich stelle das Pult nach unten. Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestern gab es in den „Tagesthemen“ einen längeren Beitrag zum Thema Rettungsdienst und direkt im Anschluss eine längere „ARD Story“. Wenn man sich das angesehen hat, dann weiß man, um was es heute geht. Darauf hat Herr Abg. Ranger zu Recht hingewiesen. Es geht um nicht weniger als um die Rettung von Leben. Dieser ARD-Beitrag hat gezeigt, dass wir in Baden-Württemberg beim Thema Rettungsdienst ganz gut aufgestellt sind. Das verdanken wir vor allem den hoch engagierten Menschen, die jeden Tag im Rettungsdienst tätig sind: Haupt- und Ehrenamtlichen, Sanitätern, Notärzten, Ersthelfern und vielen anderen mehr. Denen gilt unser Respekt und unser Dank, der zum Ausdruck kommt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In den ARD-Sendungen zum Thema Rettungsdienst wurde als ein leuchtendes Beispiel für die ganze Bundesrepublik Deutschland Freiburg mit 2 000 Lebensretterinnen und Lebensrettern, die über die App alarmiert werden können und gerade bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand schnelle Hilfe bringen, um die es lebensrettend geht, mehrfach erwähnt. Es ist noch nicht sehr lange her, dass ich selbst in Freiburg vor Ort in der Notaufnahme gewesen bin und mir das angeschaut habe. Da sind wir sehr gut aufgestellt. Das ist allerdings, zugegeben, nicht überall im Land Baden-Württemberg so. Auch wenn wir insgesamt ganz gut aufgestellt sind, ist es unser Ehrgeiz und unsere Ambition, es immer noch ein bisschen besser zu machen. Deswegen stimmen wir heute über das modernste und innovativste Rettungsdienstgesetz in der Republik ab. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) periode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 In den ARD-Sendungen ist klar geworden, dass insbesondere Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand schnelle Hilfe brauchen. Herr Abg. Ranger, bei der Versorgung eines Herz-Kreislauf-Stillstands sind im Zweifelsfall auch acht Minuten eine zu lange Zeit. Da geht es im Grunde genommen um jede Sekunde. Die Hilfe muss innerhalb von zwei, drei Minuten, im Grunde genommen sofort kommen. Deswegen ist die Laienreanimation, die wir in Baden-Württemberg gemeinsam mit den Hilfsorganisationen seit Jahren stärken, so wichtig. Deswegen ist die Telefonreanimation, die wir in allen Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg umgesetzt haben, so wichtig. Derjenige, der den Notfall meldet, wird im Zweifel per Lautsprecher über das Handy angeleitet, die Herzdruckmassage möglichst optimal durchzuführen. Deswegen sind die App-gebundenen Systeme zur Ersthelferalarmierung so wichtig. Deswegen schreiben wir, Baden-Württemberg, beispielsweise die App-Alarmierung, diese Alarmierung von Ersthelfersystemen, als erstes Land in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich vor. Das sind in der Tat wichtige Dinge, um die Helfer-vor-Ort-Systeme zu stärken. Wir haben in Baden-Württemberg ein fast flächendeckendes Netz dieser Helfer-vor-Ort-Systeme. Über 1 000 Helfer-vor-Ort-Gruppen unterstützen ganz schnell und qualifiziert die Ersthelfenden, bevor der Rettungswagen eintrifft. Wir sind damit voll und ganz auf der Linie des Deutschen Rats für Wiederbelebung. Wichtig ist, das neue Rettungsdienstgesetz jetzt auf den Weg zu bringen. Wenn Sie dem neuen Rettungsdienstgesetz zustimmen, dann können wir in Zukunft noch besser Leben retten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich möchte dem Landtag von Baden-Württemberg, insbesondere dem Innenausschuss, meinen Dank aussprechen, dass wir in der Anhörung vor zwei Wochen nochmals in einen so ausführlichen Austausch mit den geladenen Experten gegangen sind. Zusammen mit der Anhörung der CDU-Fraktion im Februar dieses Jahres und den zahlreichen Rückmeldungen während der Verbandsanhörung haben wir ein sehr rundes Bild über die Anliegen, Wünsche und Erwartungen. Ich kann nicht auf alle Punkte eingehen; einige wenige greife ich heraus. Wir sind innovativ; wir betreten mit diesem Gesetz Neuland. Auch das ist in der Sendung in der ARD gestern zum Ausdruck gekommen. Immer wieder ist nach Lösungen gefragt worden. Wir wollen jetzt in diesem Gesetz mit innovativen Lösungen, mit den Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, Antworten geben. Klar ist, dass ein solcher Paradigmenwechsel, ein solcher Siebenmeilenschritt in die Zukunft des Rettungsdienstes auch Sorgen und Ängste mit sich bringt. Lassen Sie mich deshalb klar sagen, dass für uns immer ein Leitgedanke im Vordergrund stand: Uns treibt an, den Patientinnen und Patienten in einer extremen Notlage schnellstmöglich die beste Hilfe zuteil werden zu lassen. Dabei ist das Bessere der Feind des Guten. (Minister Thomas Strobl) Deshalb haben wir hinterfragt, ob die bisherigen starren Hilfsfristen noch zeitgemäß sind. Gemeinsam mit sehr vielen Fachleuten aus der Selbstverwaltung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir nachsteuern müssen. Der Patient steht im Mittelpunkt. Von ihm her denken wir. Wenn ich die Signale aus anderen Ländern richtig deute, sind wir damit inzwischen nicht alleine. In der ganzen Republik wird sehr genau verfolgt und auch gewürdigt, was wir machen. Mit den neuen Planungskriterien übernehmen wir eine Vorreiterrolle in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.
