Hans-Jürgen Goßner
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Weinmann, Ihre einleitenden Worte fand ich wirklich schmeichelhaft und charmant. Ich hätte mir da deutlichere Worte gewünscht. Aber das hole ich jetzt nach. Selten war eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf so vernichtend wie bei diesem Gesetz. Der Entwurf ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, nein, er ist einfach ein himmelschreiender Murks. Dieser Gesetzentwurf, bei dem es immerhin um Leben und Gesundheit geht, entpuppt sich von vorn bis hinten als rechtlicher Krüppel. Beispiel Selbstverwaltung: Das Gutachten dazu von Professor Pitz lässt es an Deutlichkeit und warnenden Worten nicht mangeln. Wir haben ihm die Erkenntnis zu verdanken, dass die sogenannte Selbstverwaltung im Rettungsdienstwesen – ich zitiere – ... von den Aufsichtsbehörden unbeanstandet in den letzten Jahrzehnten rechtswidrig gehandelt hat, indem sie falsche Planungsgrundlagen heranzog und die Hilfsfrist gesetzeswidrig berechnete. Dieses vernichtende Urteil stammt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus dem letzten Jahr. Aber die Aufriode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 sichtsbehörden haben mit Deckung der Landesregierung die drei Affen gespielt: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Das macht sprachlos. Ein zentrales Gesetz zur Lebensrettung war jahrzehntelang rechtswidrig, und alle haben zugesehen. Dabei gab es zuhauf Warnungen zum bestehenden Selbstverwaltungskonstrukt. Aber Sie alle haben weggesehen, schließlich war ja alles einträglich. Jetzt soll die verfehlte, konfuse und seltsame Selbstverwaltung im neuen Gesetz seelenruhig weiterleben. Dieses Gesetz gehört schon aus diesem Grund auf den Müllhaufen. (Beifall bei der AfD) Aber man konnte schon die Panik einiger Beteiligter in der Anhörung spüren, die vor – ich zitiere – „lähmenden Organisationsdiskussionen“ – sprich: einem Systemwechsel – gewarnt haben. Das ist ja auch nicht verwunderlich; denn an diesem Selbstverwaltungszombie haben immerhin jahrzehntelang alle Beteiligten prächtig verdient, und das wollen sie gern weiterhin. Das ändert aber nichts daran, dass der Verwaltungsgerichtshof das – ich zitiere – „völlige Fehlen einer demokratischen Legitimation“ feststellt. Aber nicht einmal das ruft ein Stirnrunzeln bei denen hervor, die dieses Land mit Demokratieerziehung und Demokratiefördergesetzen zunehmend in eine totalitär gelenkte Demokratiesimulation verwandeln. (Beifall bei der AfD) Als ob dieser Befund nicht schon reichen würde, hält das Gesetz noch mehr böse Überraschungen parat. Nur ein paar Beispiele: Offensichtlich gewährleistet der Gesetzentwurf weder eine wirksame Aufsicht über die Organisation und Planung des Rettungsdienstes noch über die Durchführung des Rettungsdienstes und damit über die konkrete Patientenversorgung. Sämtliche Planungsparameter des Entwurfs sind angreifbar, zweifelhaft, lückenhaft und nicht nachvollziehbar. Die Kernvorschrift von § 6 ist untauglich und rechtswidrig. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Ach!) Die Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg sei nicht mehr als öffentlich-rechtlich im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen, wodurch keine Amtshaftung bei Fehlern des notärztlichen Personals greife. Insbesondere der letztgenannte Punkt lässt einem das Blut in den Adern gefrieren. Die fehlende Amtshaftung führt dazu – ich zitiere –, ... dass die Notärzte, Ärztlichen Verantwortlichen ... Organisatorische Leiter Rettungsdienst und das gesamte nichtärztliche Rettungsdienstpersonal grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für etwaige Behandlungsfehler oder andere Pflichtverletzungen in Ausübung ihrer Tätigkeit haften und unmittelbar persönlich in Anspruch genommen werden können. – Hört, hört! Genau das wünsche ich mir eigentlich für Sie von den Regierungsfraktionen: dass Sie sich für Ihre Fehlentscheidungen und deren Folgen vor Gericht verantworten müssen. (Beifall bei der AfD) (Hans-Jürgen Goßner) Wie soll dem erdrückenden Personalmangel bei den Rettungsdiensten begegnet werden, wenn jeder Beschäftigte mit einem Bein im Knast und mit dem anderen im Sozialamt steht? Insgesamt ist die Fachkritik bei den Experten, die nicht am bestehenden System mitverdienen, vernichtend. Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen wenigstens die gröbsten Fehler bereinigen. Es bedarf aber noch viel mehr durchgreifender Änderungen. Aber es wird sein wie immer: Die Landesregierung wird in ihrer grenzenlosen Ignoranz und Arroganz dieses Gesetz so durchwinken. Aber ich prophezeie Ihnen: Sie werden dann früher oder später per Klage gezwungen werden, ein Rettungsdienstgesetz zu erarbeiten, das allen rechtlichen und vor allem menschlichen Anforderungen gerecht wird – sofern Sie da noch im Amt sind, und davor möge Gott bewahren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Eijeijei!)
