Klaus Ranger
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich mit dem Dank an alle Angehörigen der Rettungsorganisationen beginnen, die sich Tag und Nacht mit ihrem Einsatz für das Leben unserer Mitbürger einsetzen. Das ist absolut aller Ehren wert. Und wir müssen bei unseren Entscheidungen hier im Landtag auch immer wieder bedenken: Es geht um das Leben von Menschen. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Die Anhörung der Experten hier hat gezeigt, dass unsere Vorbehalte bei der Ersten Beratung durchaus berechtigt waren. In Teilen hat die Regierung unsere Vorschläge bezüglich der Finanzierung übernommen. Insoweit ist es schön, zu sehen, dass die Vorschläge zur Ersthelfer-App und auch zur Förderung der Rettungswachen übernommen wurden und entsprechend gegriffen haben. Aber: Ob es nur bei warmen Worten bleibt, werden wir in den Haushaltsberatungen sehen. Lieber Kollege Miller, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Da gilt es, dass Sie von den Regierungsfraktionen Flagge zeigen. Die Organisationen brauchen hier unsere Unterstützung. (Beifall bei der SPD und der Abg. Andrea Schwarz GRÜNE – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Verlassen Sie sich darauf!) Wir haben hier aber durchaus Zweifel; denn unsere Anfrage nach den weiteren Finanzierungsbedarfen auch mit Blick auf die faktische Verkürzung der Planungsfrist auf zwölf Minuten zeigt, dass die Regierung im Moment überhaupt noch keinen Plan und keine Ahnung hat, wie viel Geld, wie viele finanzielle Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden müssen, wie viel Personal gebraucht wird und welcher Finanzierungsbedarf entsteht. Also, auch das gilt es zu bedenken. Die Landesregierung hat noch kein Datum genannt, an dem das Strukturgutachten, das eigentlich schon längst hätte fertig sein sollen, jetzt vorgestellt wird. Auch das ist mit Blick auf den immensen Finanzierungsbedarf äußerst bedenklich, Herr Minister. (Beifall bei der SPD und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Das gilt vor allem auch mit Blick auf die Zahlen zur Einhaltung der Hilfsfrist. Gestern gab es deutschlandweit einen bedeutsamen Fernsehbericht vom SWR. Ich weiß nicht, wer ihn gesehen hat. Schauen Sie sich ihn in der Mediathek an; er stimmt nachdenklich. Das bietet Anlass zur Sorge. Die nach der Rechtsprechung des VGH geltende Vorgabe einer Hilfsfrist von zehn Minuten kann kein Rettungsdienstbereich bei uns im Land zu mehr als 73 % einhalten, obwohl das Gesetz 95 % fordert. Selbst 15 Minuten in 95 % der Fälle erreicht in ganz Baden-Württemberg nur der Rettungsdienstbereich in Tübingen. In 21 Bereichen beträgt die Quote weniger als 90 %, bis hin zu 62 % in Karlsruhe. Das ist sehr bedenk- (Klaus Ranger) lich und gravierend. Für sechs Rettungsdienstbereiche konnten überhaupt keine Daten übermittelt werden, und die Landesregierung weiß schlicht und ergreifend nicht, wie gut oder auch weniger gut die Hilfsfrist dort erreicht werden kann. Wie lebenswichtig das aber für die Menschen ist, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand haben – ich habe es schon erwähnt –, hat diese aktuelle Reportage absolut gezeigt. Es ist also tatsächlich so, dass man manchmal das Glück haben muss, im richtigen Landkreis zu wohnen, um einen Herz-Kreislauf-Stillstand zu überleben. (Zurufe der Abg. Petra Krebs und Andrea Schwarz GRÜNE) – 90 % überleben ihn nicht, Frau Kollegin Krebs. – Die Landesregierung steht damit vor der äußerst schwierigen Lage, eine Finanzierung zu planen, bei der sie zum einen die Zielerreichungsgrade deutlich steigern muss, die Frist erheblich verkürzt wird, sie aber gleichzeitig keine Ahnung hat, was das am Ende kosten wird. Um eine belastbare Finanzierung sicherzustellen, stellen wir den Änderungsantrag, dass auch Erhaltungsmaßnahmen, die mehr als 5 000 € kosten, förderungsfähig sein müssen, erneut. Sie haben den Antrag auf dem Tisch liegen. Ein weiteres zentrales Anliegen der Anhörung war die Frage der Selbstverwaltung und der demokratischen Legitimation. Weil der Rettungsdienst den unmittelbaren Schutzbereich des Schutzguts Leben im Grundgesetz betrifft, sind hier Reformen notwendig. Es ist zwar sinnvoll, dass die Rettungsdienstorganisationen, die eine große Fachexpertise haben, bei der Planung beteiligt werden. Wir wollen die Selbstverwaltungsstrukturen auch nicht grundsätzlich aufheben. Dennoch bedarf es der Änderung, damit das Gesetz verfassungskonform ist. Dafür sollen die Sitzungen der Bereichsausschüsse öffentlich werden. Dadurch entsteht erst die Möglichkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes erfahren, was in den Bereichsausschüssen beraten wird. Nur dies ermöglicht eine öffentliche Debatte und eine effektive demokratische Kontrolle. Der Städtetag hat dies auch bei der Anhörung erwähnt. (Beifall bei der SPD)
