Matthias Miller
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen schaffen wir das modernste Rettungsdienstgesetz in Deutschland. Wir implementieren innovative Instrumente, halten an der Selbstverwaltung fest und bekennen uns zu einer auskömmlichen Finanzierung beim Bau von Rettungswachen. Neben vielen innovativen Bausteinen des neuen Gesetzes wie u. a. der neuen Planungsfrist ist die Einführung der Experimentierklausel beispielhaft zu nennen. Mit ihr können wir in einem von uns klar bestimmten gesetzlichen Rahmen neue Versorgungskonzepte erproben. Darüber hinaus ermöglichen wir den Einsatz von App-basierten Helfern. Uns war wichtig – wie schon in der Ersten Beratung angekündigt –, dass wir die Finanzierung eines App-basierten Alarmsystems über die Benutzungsentgelte sicherstellen. Hierzu haben wir bereits im Innenausschuss einen Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, eingebracht und beschlossen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Ebenfalls in Ihren Unterlagen sehen Sie einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, über den wir heute abstimmen werden. Zum einen bekennen wir uns darin zu dem Gemeindenotfallsanitäter, und zum anderen streben wir – worauf mein geschätzter Kollege Dr. Michael Preusch zutreffend gedrängt hatte – eine höhere Standardisierung bei der Ausstattung mit Rettungsmitteln auf untergesetzlicher Ebene an, etwa hinsichtlich der Transportinkubatoren beim Transport von Neugeborenen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) All diese Maßnahmen werden in der Praxis Menschenleben retten und sind beispielgebend für den Rettungsdienst in Deutschland. Gleichzeitig bekennen wir uns zu dem bestehenden System der Selbstverwaltung aus Leistungsträgern und Kostenträgern, also den Hilfsorganisationen und den Krankenkassen. Dieses System hat sich in Baden-Württemberg in der Praxis bewährt, und wir halten daran fest, statt Strukturdebatten zu führen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) (Dr. Matthias Miller) Wie angekündigt, haben wir uns in den Beratungen des Innenausschusses wiederholt mit der Frage der Finanzierung des Baus von Rettungswachen und der Sonderrettungsdienste befasst. Uns ist wichtig, dass wir dem Gesetz ein klares Bekenntnis entnehmen können. Der bodengebundene Rettungsdienst und die Sonderrettungsdienste erhalten vom Land öffentliche Fördermittel in Höhe von 90 % bei einer Eigenbeteiligung von 10 %. Im Innenausschuss haben wir daher einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem die beiden Wörter „mindestens“ und „maximal“ gestrichen werden. Es werden also künftig 90 % der Kosten getragen – wie auch schon bisher – und nicht, wie es noch im Entwurf stand, „maximal 90 %“. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) An dieser Stelle möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion aber betonen, dass es kein Geheimnis ist, dass wir insgesamt bei der Finanzierung des Rettungsdienstes gern an der bislang geltenden Sprachfassung des alten § 26 des Rettungsdienstgesetzes festgehalten hätten. In diesem steht, der Rettungsdienst erhält 90 % – und nicht: kann 90 % erhalten. Uns wurde aber vonseiten der Landesregierung versichert, (Zuruf von der CDU: Zugesagt!) dass die Landesregierung die Kannregelung genauso liest wie wir, die Regierungsfraktionen, sie lesen: nur eine klarstellende Sprachfassung, die an der Förderpraxis nichts ändern wird. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Dafür bin ich dankbar. Es liegt jetzt an uns Parlamentariern, in den anstehenden Haushaltsverhandlungen den Rettungsdienst hoch zu priorisieren und den erheblichen Investitionsstau abzubauen. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie haben es zuge- sagt!) Die CDU-Landtagsfraktion jedenfalls haben Sie bei einer auskömmlichen Finanzierung des Rettungsdienstes an Ihrer Seite. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Abschließend gilt mein Dank allen Beteiligten im Gesetzgebungsprozess: den Vertretern des Innenministeriums, den Sachverständigen, die bei der Anhörung im Innenausschuss anwesend waren, sowie den Kosten- und Leistungsträgern, die stets mit ihrem Sachverstand als Ansprechpartner zur Verfügung standen. Größter Dank gilt allerdings den Akteuren in den Rettungsdiensten, insbesondere natürlich den Rettungs- und Notfallsanitätern, den Notärzten und allen Verantwortlichen in den Hilfsorganisationen. Das Rettungsdienstgesetz kann noch so gut sein – die eigentliche Notfallrettung findet nicht im Landtag, sondern auf der Straße statt. Danke für ihren Einsatz! Ihnen wollen wir mit dem neuen Rettungsdienstgesetz, dem modernsten Rettungsdienstgesetz in Deutschland, den Rücken stärken. Vielen Dank. riode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
