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Andrea Schwarz

GRÜNE 17.07.2024 Sitzungen 17/101

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir einen medizinischen Notfall erleiden oder einen schweren Unfall haben, dann rufen wir einfach die 1112 (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: „1112“ ist falsch!) und können uns auf den Rettungsdienst und die professionelle Versorgung durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verlassen. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: „112“ ist besser als „1112“!) – 112. Sorry. – Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, wie komplex das System des Rettungsdienstes ist. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz stellen wir dieses System neu und sehr gut auf. Geholfen hat uns dabei, dass wir von verschiedenen Verbänden, in der Bürgerbeteiligung und zuletzt in der Expertenanhörung viele gute Inputs bekamen. Es ist ganz normal, dass es in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auch unterschiedliche Meinungen und Interessen gibt. Wir, die Regierungsfraktionen, haben uns jede einzelne Angabe genau angeschaut und alles gegeneinander abgewogen. Natürlich haben wir dabei nicht jede Forderung übernommen, sondern nur die, von deren positiver Wirkung auch wir überzeugt sind. Daher haben wir etwa die Vorabdelegation im Gesetz geregelt. Wir stellen die Planung des Rettungsdienstes auf neue, moderne und wissenschaftlich fundierte Grundlagen, und wir führen einen digitalen Versorgungsnachweis ein. (Andrea Schwarz) Smartphone-Apps können zukünftig Ersthelfende noch schneller zum Einsatz bringen. Wir sorgen für mehr Transparenz in den Bereichsausschüssen. Mit der Experimentierklausel öffnen wir uns für zukünftige Entwicklungen. Außerdem haben wir dort, wo ein besonderes Interesse besteht, die Mitwirkung von staatlichen Stellen wie etwa der Bundeswehr oder der Berufsfeuerwehren neu geregelt. Zur Finanzierung legen wir einen Änderungsantrag vor, der die Förderung des Landes bei 90 % festschreibt. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Zu den ambulanten Einsatzfahrzeugen und zum Notfall-KTW legen wir einen Entschließungsantrag vor, da wir von diesem Einsatzmittel überzeugt sind. Ambulante Einsatzfahrzeuge können allerdings erst nach der notwendigen Änderung im SGB V eingeführt werden. Hieran arbeitet die Bundesregierung. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen in Berlin dafür, dass sie sich ebenfalls des Themas Notfallversorgung annehmen, bedanken. Mit der von den allermeisten Experten begrüßten neuen Planungsfrist betreten wir Neuland. Grundgedanke dabei ist, zwischen weniger dringlichen und besonders zeitkritischen Einsätzen zu unterscheiden. Bei vitalen Bedrohungen sind RTW und NEF sehr schnell notwendig. Bei der Reanimation können wir zukünftig Minuten gewinnen, indem in der Nähe befindliche Ersthelfer mittels App alarmiert werden. Die Leitstelle kann schon heute einen KTW, der in der Nähe ist, eine Feuerwehr oder einen First Responder alarmieren. Und das erwarten wir dann auch von den Disponenten. Während wir versuchen, bei kleineren Verletzungen, kleineren Fällen und Lagen Ressourcen zu schonen, müssen wir dann, wenn es wirklich um Menschenleben geht, alles einbringen, was das System zu bieten hat. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Das Rettungsdienstgesetz ist nicht nur für uns im Notfall wichtig. Für die Beschäftigten im Rettungsdienst ist es der maßgebliche Rahmen, der vorgibt, wie ihr Arbeitsalltag gestaltet ist. Angesichts des Fachkräftemangels haben wir hier die Aufgabe, ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen. Auch das haben wir im neuen Gesetz mit bedacht. Denn das sind wir den engagierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern, den Notärztinnen und Notärzten sowie den Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern schuldig. An dieser Stelle möchte ich es auch nicht versäumen, ihnen für ihren engagierten hauptamtlichen Einsatz Dank und Anerkennung auszusprechen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Deutlich kritisiert wurde aber auch das baden-württembergische Prinzip der Selbstverwaltung. Wir haben uns dennoch entschlossen, dieses weiter beizubehalten und in der momentan angespannten Situation nicht einen radikalen Wechsel vorzunehmen. Stattdessen haben wir im Gesetz viele neue Instrumente verankert, damit auf einen Notfall angemessener reagiert werden kann. Ich erwarte hier selbstverständlich nun periode – 101. Sitzung – Mittwoch, 17. Juli 2024 auch, dass die Hilfsorganisationen und die Krankenkassen diese Instrumente vor Ort implementieren und nutzen. Dies sollte auch in einem angemessenen Zeitrahmen evaluiert werden.

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