Jochen Haußmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere über 200 Krankenhäuser in Baden-Württemberg hatten in den letzten Jahren enorme Herausforderungen zu bewältigen. Man muss größten Respekt zollen, wenn wir an die Coronapandemie denken, wenn wir an den Fachkräftemangel denken, wenn wir an die Inflation denken, was in den letzten Jahren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von den Ärztinnen und Ärzten, von den Pflegekräften, von den Verwaltungsmitarbeitern und Servicekräften für die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg geleistet wurde. Das verdient an dieser Stelle den größten Respekt und unseren Dank für dieses großartige Engagement. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der SPD und der CDU) Der Bund hat in der Coronaphase, in der Phase der Kostensteigerungen mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt. Ich nenne beispielsweise die Energiepakete, die Entlastungspakete. Da wurde viel gemacht. Aber – keine Frage – die Kliniken stehen – wir haben es gehört – vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Woran liegt das? Das liegt jetzt natürlich auch an der alten Finanzierungssystematik unserer reinen Betriebskostenfinanzierung über die Fallpauschalen. Wir haben nach der Corona zeit die Situation, dass die Fallpauschalen nicht wie vor Corona Jahr für Jahr angestiegen sind, sondern teilweise bewegen wir uns bei den Kliniken bei den Fallpauschalen auf dem Niveau von 2016. Es ist ja logisch, dass, wenn Fallpauschalen sozusagen auf dem Niveau von vor acht Jahren sind, die Fixkosten nicht mehr abgedeckt werden können. Das ist eine der großen Herausforderungen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auch in Deutschland kommt, weil es nämlich die Finanzierungssystematik verändert – weg von den reinen Fallpauschalen hin zu einer Vorhaltevergütung, die eben auch die Fixkostenfinanzierung refinanziert, die auch die tariflichen Änderungen refinanziert. Deswegen ist es so wichtig, dass wir auf Bundesebene diese Veränderungen, dieses Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bekommen, damit die Betriebskosten – dies quasi als Instrument zwischen der Vorhaltefinanzierung und der Fallpauschalenfinanzierung – stabilisiert werden können. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass diese neue Struktur kommt, damit die Defizite bei den Betriebskosten durch das neue Gesetz verringert werden. Das ist eine der wichtigsten Grundlagen für die neue Finanzierungsystematik gerade auch in Baden-Württemberg. Wir haben ein Riesenthema, das ich heute Morgen schon angesprochen hatte und das uns – so denke ich – auch einen soll- (Jochen Haußmann) te in der weiteren Diskussion über die Ausgestaltung dieses Gesetzes. Vom Bund ist vorgegeben, die Verhältnisse gleichwertig zu gestalten. Das heißt, wir sollten uns im Grunde genommen auch in der Frage der Bettenzahlen an den Durchschnitt in der Bundesrepublik annähern. Es gibt z. B. keinerlei medizinische Indikation, warum andere Bundesländer deutlich mehr Krankenhausbetten haben als wir in Baden-Württemberg. Wenn wir die bundesweiten Durchschnittszahlen bei den Krankenhausbetten erreichen wollten, könnten wir in Baden-Württemberg noch 10 000 Krankenhausbetten aufbauen. Deswegen muss jetzt auch unser Ansatz sein: Bei der Ausgestaltung des neuen Gesetzes, bei der neuen Struktur der Finanzierung muss diese Gleichwertigkeit auch dargestellt werden. Es kann nicht sein, dass Baden-Württemberg andere Bundesländer subventioniert, weil die eben ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wenn man das ausrechnet, müsste Baden-Württemberg 1,5 Milliarden € mehr aus dieser Finanzierung bekommen. Deswegen ist das, meine ich, ein Thema, bei dem wir alle daran arbeiten sollten, dass wir diese Finanzierungsstruktur auch darstellen. Es ist nicht akzeptabel, dass mit dieser gesetzlichen Änderung solche Dinge möglicherweise zementiert werden. Es ist eben auch die verdammte Aufgabe beispielsweise für Länder wie Nordrhein-Westfalen, endlich ihre Strukturen zu verbessern. Das muss auch finanziell abgebildet werden. Ich denke, wenn wir in dieser Weise zusammen herangehen, haben wir auch für die Kliniken in Baden-Württemberg mit ihren hervorragenden Leistungen einiges erreicht. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Deswegen sage ich noch einmal: Lassen Sie uns hier gemeinsam voranschreiten – für Baden-Württemberg und für eine gute stationäre Versorgung in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)
