Andrea Lindlohr
Herr Abg. Hoffmann, vielen Dank für diese Fragen. Ich stimme Ihnen zu, dass in iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 dieser schweren Krise des Wohnens und des Bauens ein Beitrag der Landeswohnraumförderung besonders wichtig ist, um das Wohnen besonders für die Menschen mit einem geringen Einkommen sicherzustellen. Wir sind sehr froh, dass wir das Volumen des Landeswohnraumförderungsprogramms im Zusammenschluss mit dem Bund in den letzten Jahren deutlich steigern konnten. Im Hinblick auf die sozial gebundenen Wohnungen haben wir seit zwei Jahren zum ersten Mal wieder steigende Zahlen im Bestand. Das ist ein großer Erfolg. Ihre Frage a hat zwei Bestandteile. Zunächst zum ersten Fragenbestandteil: „Seit wann sind die für das Jahr 2024 bereitgestellten Mittel vollständig mit Anträgen belegt?“ In diesem Jahr sind es 580 Millionen €. Sie wissen vielleicht, dass wir in der Planung im Doppelhaushalt noch 551 Millionen € hatten; wir konnten hier für dieses Jahr noch eine Verstärkung herbeiführen. Die L-Bank hat uns vorgestern, am 18. Juni, mitgeteilt, dass die Mittel belegt sind. Seit einem Tag zuvor, also seit Montag, den 17. Juni, sind diese Mittel mit Anträgen belegt. Der zweite Teil der Frage ist, dass damit die Auszahlung von in diesem Jahr bewilligten Anträgen auf das Jahr 2025 verschoben sei. Das bedeutet für Anträge, die bewilligungsreif sind, dass sie so lange nicht bewilligt werden, solange keine zusätzlichen Mittel da sind. Zusätzliche Mittel könnten ja Mittel sein, die uns im laufenden Haushaltsjahr noch zukommen, oder es könnten Mittel sein, die uns erst mit einem neuen Landeshaushalt und einem neuen Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Dass bei bewilligten Anträgen die Auszahlung verschoben würde, das gibt es so nicht, sondern die Anträge werden dann bewilligt, wenn dafür Mittel bereitstehen. Was immer vorher gemacht wird, ist die Prüfung, ob die Unterlagen vollständig sind und ob man sozusagen reife Anträge in der Warteschlange hat. Das macht die L-Bank. Aber sie werden nicht bewilligt, und damit wird auch nicht die Auszahlung von bewilligten Anträgen verschoben, sondern es sind reife Anträge in der Warteschlange. Zu Ihrer zweiten Frage: Diese Vollbelegung des Bewilligungsvolumens kommunizieren wir auch in diesem Jahr mit einer Pressemitteilung. Weil die Vollbelegung erst vor wenigen Tagen erfolgte und es uns seit vorgestern bekannt ist und sie technisch gesehen am Montag stattgefunden hat, geht die Pressemitteilung jetzt in den nächsten Tagen heraus. Das haben wir 2022 so gemacht, das haben wir 2023 so gemacht. Dazwischen gibt es natürlich diverse andere Rückmeldungen, insbesondere natürlich an Antragstellerinnen und Antragsteller. Es gibt einen Text auf der Homepage der L-Bank an potenzielle Förderinteressierte. Es gibt Rückmeldungen an die Antragsteller durch die L-Bank, und es gibt eine Information an die Wohnraumförderstellen, damit sie die Antragsteller bestmöglich beraten können. Es gibt Antwortschreiben unseres Hauses auf Schreiben von Antragstellenden oder auch von einzelnen Abgeordneten und natürlich auch Darstellungen in Drucksachen des Landtags. Davon stammen auch einige von Ihnen, und Sie können z. B. sehen, wie wir im Januar auf Ihren Antrag geantwortet haben. (Staatssekretärin Andrea Lindlohr) Zu diesem Zeitpunkt war natürlich das Bewilligungsvolumen noch nicht belegt. Es hatte auch die Auszahlung für das Jahr 2024 noch nicht begonnen. Denn für die Auszahlung müssen die beiden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern erst von allen Ländern unterzeichnet sein. Das ist der Startpunkt, an dem die L-Bank dann loslegen kann. Ich meine, das war Ende März/Anfang April dieses Jahres. Dann ging es los. So haben wir schon eine ganze Zeit lang von deutlichen Wartezeiten gesprochen, und jetzt seit dem zweiten Quartal sagen wir dazu, weil es da jetzt schon näher zusammenkommt: Welche Anträge sind denn jetzt noch da? Welche Anträge sind dazugekommen? Seit dem zweiten Quartal kommunizieren wir insbesondere jetzt direkt an die Antragstellenden, dass nach aktuellem Stand – den das Schreiben dann jeweils hat – mit Wartezeiten von mindestens einem Jahr zu rechnen sei.
