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Jochen Haußmann

FDP 20.06.2024 Sitzungen 17/99

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es in der Landeskrankenhausplanung in Baden-Württemberg voran – endlich, kann man sagen. Kollege Dr. Preusch, Sie hatten ja gesagt, jetzt werde die Opposition das wieder ansprechen. Ich darf aber die Leiterin der Techniker Krankenkasse in Baden-Württemberg, Nadia Mussa, zitieren, die ihre Aufgabe vor knapp zwei Jahren übernommen und in einem ihrer ersten Interviews dem „Reutlinger General-Anzeiger“ am 9. Juli 2022 – Herr Minister Lucha – gesagt hat: Wir haben bisher nur eine ganz grobe Rahmenplanung, die noch aus dem Jahr 2010 stammt. Also, es ist in Baden-Württemberg nicht so, dass nur die SPD und die FDP/DVP dieses Thema ansprächen. Vielmehr beschäftigt uns das Thema Landeskrankenhausplanung in den Bereichen, die mit der stationären gesundheitlichen Versor- (Jochen Haußmann) gung zu tun haben, schon seit vielen Jahren. Deshalb sagen wir: Endlich geht es jetzt einen Schritt voran! Es ist längst überfällig. Man hat es viele Jahre lang versäumt, in dieser Richtung aktiv zu werden. Insofern begrüßen wir jetzt den Schritt, dass man in Baden-Württemberg in die Richtung von Leistungsgruppen geht, dass man sich am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz orientieren möchte und dass man, selbst wenn das Gesetz so nicht kommt, diese Planung macht. Daher haben Sie hier in Baden-Württemberg die FDP/DVP-Landtagsfraktion an Ihrer Seite. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Norbert Knopf GRÜNE und Dr. Mi- chael Preusch CDU) Ich will hier trotzdem gern noch auf einige Punkte eingehen und hoffe, dass wir diese Themen in der Beratung im Sozialausschuss auch noch mal diskutieren können. Es ist uns vollkommen klar, dass man nicht jedes Detail in Gesetzesform gießen kann, und es ist auch in Ordnung, dass man grundsätzlich sagt, man erlässt dann Rechtsverordnungen. Aber wir hätten uns schon gewünscht, dass man die Themen zumindest in der Begründung etwas stärker aufgreift; diese ist sehr allgemein gehalten. Ich will ein paar Beispiele nennen. Das betrifft zum einen die Versorgungsregionen, indem man regionale Planungsbereiche aufnimmt. Ich habe vorhin gehört, dass wir sechs Versorgungsregionen haben. Wir wären dankbar, wenn wir noch Informationen bekämen, wie diese sechs Versorgungsregionen in Baden-Württemberg denn aufgeteilt werden sollen. Die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung, der Ambulantisierung und der Digitalisierung wurden sehr allgemein beschrieben. Auch hier wäre es gut, wenn man noch mal deutlicher werden würde. Ein ganz wichtiger Punkt, Herr Minister Lucha, den wir sehen, ist die grundsätzliche Entwicklung der Bettenkapazitäten. In Baden-Württemberg wurden über die letzten Jahre eine erhebliche Zahl von Betten abgebaut: von 67 407 Betten im Jahr 1996 auf 53 500 Betten im vorletzten Jahr. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir da aber weit unterdurchschnittlich unterwegs. Ich denke, es ist schon wichtig, im Rahmen der Beratungen zu diesem Gesetz zu sagen, wohin die Reise gehen soll. Wir haben hier im Land Landkreise, die in einer Strukturorientierung sind – beispielsweise der Ostalbkreis – und die sich dieser Aufgabe zu stellen haben. Deshalb wäre es wichtig, dass man sagt, wie die weitere Entwicklung insgesamt verlaufen soll. Das wäre ein Punkt, zu dem wir gern noch konkretere Informationen hätten; denn die Menschen im Land sorgen sich auch darum, ob die Strukturen und die Versorgung im stationären Bereich auch in der Fläche gewährleistet sind. Aus diesem Grund brauchen wir in dieser Beratung noch konkretere Informationen zur Landeskrankenhausplanung. Lassen Sie mich noch kurz ein paar Punkte ansprechen. Es fehlt uns auch eine klare Aussage zur Trägervielfalt. Wir haben nicht nur kommunale Kliniken, sondern auch freigemeinnützige und private Kliniken. Ein Grundsatz der bundesrechtlichen Vorgaben ist eben auch, dass man die Trägervielfalt in iode – 99. Sitzung – Donnerstag, 20. Juni 2024 der Planung berücksichtigen muss; denn die Träger brauchen Planungssicherheit und Transparenz der entsprechenden Strukturen. Es wird auch nicht auf die besondere Situation der Fachkliniken hingewiesen. Deshalb ist das auch noch mal wichtig. Es kann nicht sein, dass man die Leistungsgruppen sozusagen in der Grundversorgung den Fachkliniken zuordnet, sondern wir brauchen hier besondere Regelungen. In der Begründung wird auch das Thema Bürokratievermeidung genannt. Ja, dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, konsequent die Entbürokratisierung in Baden-Württemberg bei der Landeskrankenhausplanung anzugehen. Insofern ist das noch einmal wichtig. Letztes Stichwort: Bei den bestehenden Projekten und Planungen muss man sichergehen können, dass man auf dieser Grundlage weiterplant und nicht noch einmal die neuen Leistungsgruppen anwendet, ...

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